Moin TT-Expertinnen & Experten,
folgender (natürlich fiktiver) Sachverhalt:
Vor wenigen Tagen (also im Juni 2016) flattert ein Schreiben eines Notars ins Haus:
Zitat(...) habe ich bei der Durchsicht meiner Akte festgestellt, dass meine Kostenrechnung vom 24.03.2012 über 135,87 €, die Ihnen von der XYZ Immobilien GmbH mit der Bitte um direkten Ausgleich übermittelt wurde, noch offen ist. Ich darf an deren Ausgleich erinnern. Eine Kopie dieser Rechnung füge ich vorsorglich als Anlage bei. Mit der Bitte um Überweisung bis zum 30.06.2016. (...)"
Anzumerken ist:
- Die Kostenrechnung wurde entgegen der Aussage niemals zuvor von der XYZ Immobilien GmbH an mich übermittelt.
- Der Kopie ist zu entnehmen, dass die besagte Kostenrechnung nicht auf mich, sondern auf die XYZ Immobilien GmbH ausgestellt ist. Rechnungsdatum: 26.03.2012
Es handelt sich um eine Kostenrechnung gem. §§ 141, 154 KostO
(für Unterschriftsbeglaubigungen im Zuge eines Wohnungskaufes)
Ist die Rechnung schon verjährt? Müsste sie nicht, wenn ich sie bezahlen soll, auch auf mich ausgestellt sein, hier ist schließlich auch Umsatzsteuer mit im Spiel.
Laienhafte Grüße
clio