Ärger nach Gebrauchtwagen Verkauf

  • Ich habe halt alle Fehler von denen ich der Meinung war das sie vorhanden sind aufgezählt. Ich habe ja extra noch gesagt das sie auf jeden Fall in eine Werkstatt fahren soll und alles durchsehen lassen soll. Habe das Fahrzeug auch ausdrücklich als defekt und Bastler verkauft?! Was mich echt entäuscht ist, das direkt ein Brief vom Anwalt kommt. Wenige wochen zuvor hatte sie mir noch per whatsapp geschrieben das die Werkstatt gesagt hätte für TÜV neu wären ca 1000€ nötig was sie ok fand...daher verwundert mich das um so mehr.....

  • Wie schon "horstihorsthorst" es erwähnt hatte,ist kein weiteres Handeln deinerseits von Nöten und es ist auch nicht angebracht irgendwelche weiteren Erklärungen der Gegenpartei zuzuspielen.


    Weitere Post dazu heftest du schön in einem Ordner ab und musst dann nur aktiv werden,wenn ein gelber Umschlag vom Gericht im Postkasten liegt. ;)

  • Dich selbst nochmals hinterfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Du doch von der korrodierten Hinterachse gewusst haben könntest/müsstest, weil Dir das mal eine Werkstatt gesagt hat oder der TÜV-Prüfer oder was auch immer.


    Ich würde ansonsten abwarten, bis "was schriftliches" kommt (und ich bin mir sicher, da kommt was), und mich zu der Angelegenheit nicht mehr äußern. Und wenn das Anwaltsschreiben da ist, würde ich das von (m)einem Anwalt beantworten (lassen), es sei denn der rät gar nicht zu reagieren.


    Die Käuferin dürfte gemerkt haben, dass die Werkstattrechnung doch (noch) teurer wird. Problematisch ist für sie, dass sie Dich verklagen müsste, und für alles (Gutachten, Gerichtskosten, Anwaltskosten) etc, in Vorleistung treten müsste. Da kommen locker ein paar tausend Euro zusammen.

  • Nein von einer korrodierten Achse wusste ich nicht. Ich habe das Fahrzeug nie auf der Bühne gehabt oder in einer Werkstatt. Das Ding fuhr problemlos und erst als das mit dem Klappern an der Vorderachse stärker wurde habe ich halt mal gegooglet und bin auf die Vorderachsgummis gestossen. Da konnte man aber auch nichts sehen. dann hatte ich auch nicht mehr so viel lust auf das Auto und habe einen anderen gekauft. Der Anwalt will also erzählen das die komplette Hinterachse in 1,5 Jahren weggammelt (da war das Fahrzeug ja beim TÜV und hat diesen ohne Beanstandung bestanden) Ich habe das Fahrzeug erst danach erworben mit neuer TÜV Plakette....

  • Hi


    keinesfalls bereits jetzt einen Anwalt einschalten, der kostet doch nur Geld. Was irgendein Anwalt daherschreibt, ist völlig irrelevant. Auch wenn er zu einer Stellungnahme bis zu irgendeinem Datum auffordert, ist diese Frist ebenfalls irrelevant.


    Auf solchen Schwachsinn würde ich überhaupt nicht reagieren. Sollen sie doch klagen - das glaube ich aber nicht, denn Erfolgsaussichten sind nahe Null.


    Wenn wirklich eine Klage kommt, dann kann man immer noch einen Anwalt beauftragen.


    Es ist inzwischen eine Masche, Autos zu kaufen, und dann nachträglich mit einem Anwalt zu drohen, um den Preis zu drücken. Klappt sicher in 50% der Fälle.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Nichts machen, solange nichts vom Gericht kommt. Nichts falsch gemacht, nichts verschwiegen, den Handelsgegenstand vertraglich abgesichert, Untersuchungsmöglichkeiten angeboten. Was sollte der Handelspartner denn noch alles erwarten können bei einem defekten Bastlerfahrzeug zu 800 Euro? Entweder legt man als Käufer vorher die Untersuchungskosten drauf oder zieht mit Hoffnungsträger und Hoffnung von dannen.

    Je suis Charlie

  • HHFD


    Genau das sagte mir ein Kollege auch gerade den ich zum Thema befragt hatte....


    wie ich gerade erfahren habe ist der Anwalt ein Bekannter der Dame....Und noch etwas anderes was aber mit dieser Sache nichts zu tun hat aber bei der Versicherung ist die Dame auch nicht unbekannt....Mehr wollte mir mein Kontakt nicht verraten (darf er wohl auch nicht)


    OK, ich lasse das erst mal auf sich beruhen, bereue schon dem Anwalt eine Mail geschrieben zu haben.

  • nichts machen.
    Es kann schon sein das du Kosten generiert hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    wie ich gerade erfahren habe ist der Anwalt ein Bekannter der Dame....


    Also die Nummer „ein befreundeter Anwalt“! :p

    Um es auch noch mal zu sagen: Lass dich davon nicht beeindrucken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit



    Um es auch noch mal zu sagen: Lass dich davon nicht beeindrucken.


    Kann man echt nicht oft genug sagen/schreiben. :top:

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