Hallo,
ich möchte euch gerne mal nach eurer Meinung bezüglich meines Problems fragen.
Ich habe am 29.04.16 meinen Chrysler PT Cruiser Bj 2001 verkauft. Ich bin den Wagen etwa 1,5 Jahre gefahren, ausschliesslich für den Weg zur Arbeitsstelle und zurück und zum Einkaufen (etwa 10000 km in der Zeit)
Verkauft habe ich das Fahrzeug weil die Vorderachse Geräusche gemacht hat was wie ich aus den Fachbezogenen Foren entnommen habe die Buchsen am den Dreieckslenkern sind. Hinzu kam noch der Auspuffendtopf und Bremsen und ein paar Kleinigkeiten die ich der Käuferin alle nach bestem Wissen und Gewissen aufgezählt habe. Für mich hat sich das Fahrzeug nicht mehr gelohnt da auch der Spritverbrauch jenseits von gut und böse liegt (automatik)
Verkauft habe ich das Fahrzeug für 800€ (Resttüv bis 8/2016 inklusisve zusätzlicher Alufelgen, Radio, Telefon usw)
Heute meldet sich direkt der Anwalt der Käuferin und wirft mir vor das ich Mängel verschwiegen habe die ich als KFZ-Mechaniker ja gewusst haben muss (ich habe von 1989 - 1993 eine Ausbildung zum KFZ Mechaniker gemacht anschliessend aber in einen völlig anderen Beruf gegangen in dem ich auch bis heute arbeite).
Die Hinterachse des Fahrrzeugs sei korrodiert was bei diesem Fahrzeugtypen zwangsläufig zur Stilllegung führt. Davon wusste ich nichts da ich das Auto auch nie auf einer Bühne hatte. Als ich ihn gekauft habe hatte er zwei Jahre Tüv und ich bin das Ding einfach gefahren ohne etwas daran zu machen.
Im Kaufvertrag steht halt "Das Fahrzeug wird soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft" und selber habe ich noch zusätzlich eingetragen "Verkauf als Bastlerfahrzeug mit Defekt" Der Anwalt fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags was ich aber schon abgelehnt habe
Wie soll ich mich weiter verhalten, was würdet ihr machen?
Grüsse