Ärger nach Gebrauchtwagen Verkauf

  • Hallo,


    ich möchte euch gerne mal nach eurer Meinung bezüglich meines Problems fragen.


    Ich habe am 29.04.16 meinen Chrysler PT Cruiser Bj 2001 verkauft. Ich bin den Wagen etwa 1,5 Jahre gefahren, ausschliesslich für den Weg zur Arbeitsstelle und zurück und zum Einkaufen (etwa 10000 km in der Zeit)


    Verkauft habe ich das Fahrzeug weil die Vorderachse Geräusche gemacht hat was wie ich aus den Fachbezogenen Foren entnommen habe die Buchsen am den Dreieckslenkern sind. Hinzu kam noch der Auspuffendtopf und Bremsen und ein paar Kleinigkeiten die ich der Käuferin alle nach bestem Wissen und Gewissen aufgezählt habe. Für mich hat sich das Fahrzeug nicht mehr gelohnt da auch der Spritverbrauch jenseits von gut und böse liegt (automatik)


    Verkauft habe ich das Fahrzeug für 800€ (Resttüv bis 8/2016 inklusisve zusätzlicher Alufelgen, Radio, Telefon usw)


    Heute meldet sich direkt der Anwalt der Käuferin und wirft mir vor das ich Mängel verschwiegen habe die ich als KFZ-Mechaniker ja gewusst haben muss (ich habe von 1989 - 1993 eine Ausbildung zum KFZ Mechaniker gemacht anschliessend aber in einen völlig anderen Beruf gegangen in dem ich auch bis heute arbeite).


    Die Hinterachse des Fahrrzeugs sei korrodiert was bei diesem Fahrzeugtypen zwangsläufig zur Stilllegung führt. Davon wusste ich nichts da ich das Auto auch nie auf einer Bühne hatte. Als ich ihn gekauft habe hatte er zwei Jahre Tüv und ich bin das Ding einfach gefahren ohne etwas daran zu machen.


    Im Kaufvertrag steht halt "Das Fahrzeug wird soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft" und selber habe ich noch zusätzlich eingetragen "Verkauf als Bastlerfahrzeug mit Defekt" Der Anwalt fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags was ich aber schon abgelehnt habe


    Wie soll ich mich weiter verhalten, was würdet ihr machen?


    Grüsse

  • Ich würde gar nichts machen. Ich hätte nicht einmal Kontakt zum Anwalt aufgenommen. Du hast einen richtigen Vertrag gemacht, Pech für die Käuferin. Die hätte sich vorher informieren können.


    Vielleicht ist der Anwalt ja ihr Partner oder ein Verwandter? Und woher weiß er, dass du ein KFLler bist?

  • Das hatte ich erwähnt weil sie meinte ob ich jemanden kenne der sich mit den Dingern auskennt. Da hatte ich gesagt das ich das zwar selber mal gelernt habe aber selber auch (schon lange) nicht mehr schraube.. Sonst hätte ich dir Karre sicher selber nochmal durch den TÜV gebracht

  • Übergebe das ebenfalls einem Anwalt, das selber zu Regeln ist zu müssig.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • meinst jetzt sofort abgeben oder warten bis der Anwalt sich wieder meldet. Das ist ja erst der Versuch vom Anwalt das aussergerichtlich zu regeln

  • Ja, jetzt sofort.
    Wenn die Dame es nicht für nötig hält sich zuerst mit Dir in Verbindung zu setzen würde ich da gar nicht lange mit rum machen.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Ja, das hat mich auch am meisten aufgeregt

  • Ich würde warten, bis sich ein Gericht/Staatsanwaltschaft meldet, vorher ist es Geldverbrennerei. Ein Anwalt hat nichts zu melden und selbst falls die Polizei sich wegen einer Vernehmen melden sollte, würde ich die Zeit abwarten. Ich bin mir sehr sicher, dass da nichts weiter kommt.

  • ich denke auch das ich erst mal abwarten werde und schaue ob der Anwalt soweit geht...wobei...er will ja Geld verdienen...ich denke der weiss das er keine grossen aussichten auf erfolg hat... :( traurig so was....

  • Falls du dir nichts vorzuwerfen hast (wovon ich nach deinem Posting ausgehe) würde ich nachdem du die Forderung bereits abgelehnt hast nichts weiter unternehmen.


    Erst wenn wieder was vom Gericht kommen sollte. Alles was vorher kommt würde ich konsequent ignorieren.

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