Normale Festnetzrufnummer zu erhöhten Entgelt, ist das möglich?
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Wayback Machine kennt diese Seite vom 30. April 2012 bereits mit derselben Rufnummer und ebenfalls schon mit dem in dieser Kombination merkwürdigen Tarifhinweis. Meine Vorgehensweise wäre klar:
0) Gespräch mit dem Ladenbetreiber suchen, diesen aufmerksam machen
1) Rechnungsbeschwerde beim Provider wg. Falschabrechnung dieser Position
2) Benachrichtigung der BNetzA mit Screenshot und Kopie der Rechnung
und wenn sich irgendwo herausstellt da war Absicht im Spiel:
3) Hinweis an ZDF "WiSo" (nicht unbedingt deren Kompetenzschwerpunkt, aber eines ihrer Lieblingsthemen)Mit der Vorwahl 0211 darf definitiv keine Abrechnung zu Sondertarifen stattfinden.
In der Gemengelage Netzbetreiber des Anrufers ungleich Netzbetreiber des Angerufenen, ISDN und VoIP etcetera sind falsche Billing-Informationen beim Routing zwischen den Netzbetreibern nie tausendpromillig auszuschließen, immerhin selten, und wenn dann definitiv ein Fehler: SRN mit ONRN zu betreiben ist ausnahmslos untersagt.
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Die Nummer im Impressum ist immer die gleiche, das stimmt.
Die Nummer, die im Header/Footer angezeigt wird, hat sich jedoch geändert (meine gegen Anfang des Jahres).
War jedoch ebenfalls eine normale 0211-Nummer (aber ohne Gebührenhinweis). -
Zitat
Original geschrieben von telthies
Echte Ortsnetznummern dürfen nicht abweichend tarifiert werden, es ist sogar schon seit vielen Jahren grundsätzlich verboten, sie als Servicerufnummern zuzuteilen - auch ohne Entgeltfalle. Also z.B. wer in bundesweiter Werbung eine einheitliche Nummer nehmen will wo aber süddeutsche Anrufer woanders rauskommen als norddeutsche Anrufer, der muß dafür 0800er oder 0180er Nummern nehmen. Vor etwa zehn Jahren gab es das noch, daß dafür gerne Nummern mit der Vorwahl Frankfurt/Main genommen wurden. Das ist aber nicht mehr zulässig.Kann es sein, daß Du damit auf das frühere Telekom-Produkt "T-Net vor Ort" (oder wie das damals genau hieß) anspielst, das vor einigen Jahren von der BNetzA untersagt wurde?
Springender Punkt für die Nutzung von lokalen Rufnummern als Hotline-Nummer ist meines Wissens die Frage des Ortsnetzbezuges. Dieser war nach meiner Erinnerung bei dem damaligen Telekom-Produkt nicht automatisch gegeben.
Wenn jemand ein Unternehmen hat und den Kunden eine Ortsrufnummer als Hotline anbieten will, kann er dies meines Wissens machen, wenn er eben einen Bezug zum betreffenden Ortsnetz hat. Mit z.B. einem Sitz in Frankfurt/Main kann man also eine 069-Rufnummer als Hotline nutzen. Hierfür kann man durchaus auch flexible Routings des Netzbetreibers nutzen, in dessen Netz die Rufnummer betrieben wird. Diverse Servicenummern-Provider haben auch entsprechende Lösungen im Angebot.
Ein anderer Punkt sind Ortsrufnummern als verkappte "Premium"-Nummern. Nach meiner Erinnerung gab es Fälle, wo z.B. eine Rufnummer 030-12345678 (fiktives Beispiel) für "Erwachsenen-Unterhaltung" mit einer bestimmten CbC-Vorwahl beworben wurde - also z.B. als 010xy-030-12345678. Für diese einzelne Rufnumer war dabei ein erhöhter Tarif festgelegt, also z.B. 99 Ct/Min statt dem normalen Ferngesprächspreis von vielleicht 1 Ct/Min für innerdeutsche Ferngespräche. Ich gehe davon aus, daß diese Praktik inzwischen verboten wurde, da ich sowas seit Jahren nicht mehr gesehen habe.
ZitatOriginal geschrieben von bitflow
Die Rechnung habe ich noch gar nicht eingesehen. Ich habe nur nach jedem Anruf bei dem Händler eine SMS bekommen, dass mir mit dem letzten Anruf ein erhöhtes Telefonentgelt berechnet wurde. Zuerst dachte ich das sei ein Fehler vom Netzbetreiber oder Spam. Das viel mir erst auf, als ich den gleichen Shop wieder angerufen habe und die gleiche SMS Meldung wieder bekommen habe.Einen zeitnahen Online-EVN oder etwas ähnliches gibt es nicht?
Welchen Mobilfunk-Anbieter nutzt Du denn? Hast Du mal die Hotline gefragt, ob sie schon Daten zu den fraglichen Anrufen vorliegen hat?
Vielleicht wurde die betreffende Rufnummer früher mal als Einwahlnummer für eine Calling-Card, einen Telefonkonferenz-Dienst oder einen Internet-Provider verwendet und steht daher noch auf eine Art "Schwarzen Liste" von Rufnummern, die aufgrund hoher Nutzung dem Mobilfunk-Anbieter ein Dorn im Auge waren und daher aus der Flatrate ausgenommen wurden.
cu talk2chris
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Zitat
Original geschrieben von telthies Mit der Vorwahl 0211 darf definitiv keine Abrechnung zu Sondertarifen stattfinden.
Mit der Vorwahl nicht, aber mit der konkreten Rufnummer evtl. doch (ich dachte eigentlich, dass das Thema bekannt sein sollte...):
Diverse Telefongesellschaften rechnen Anrufe zu ausgewählten Chat/Callthrough- Nummer mit Preisen ab, welche sich von Anrufen zu Festnetznummern unterscheiden.
Diese Rufnummern werden oft von exotischen Telcos betrieben, damit möglichst bei jedem Anruf IC kassiert werden kann.Die Telefongesellschaft des Fragestellers (welche ist das eigentlich? ein drittklassiger Reseller?) kann mit Sicherheit die Rechtsgrundlage der Bepreisung dieser Rufnummer nennen.
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Zitat
Original geschrieben von talk2chris
Kann es sein, daß Du damit auf das frühere Telekom-Produkt "T-Net vor Ort" (oder wie das damals genau hieß) anspielst, das vor einigen Jahren von der BNetzA untersagt wurde?das meinte ich nicht.
ZitatOriginal geschrieben von talk2chris
Springender Punkt für die Nutzung von lokalen Rufnummern als Hotline-Nummer ist meines Wissens die Frage des Ortsnetzbezuges. Dieser war nach meiner Erinnerung bei dem damaligen Telekom-Produkt nicht automatisch gegeben.der war sogar regelmäßig nicht gegeben, das war ein "virtueller NTBA" in der Vermittlungsstelle speziell von Orten, wo die Kunden keine Adressen (mehr) hatten.
ZitatOriginal geschrieben von talk2chris
Wenn jemand ein Unternehmen hat und den Kunden eine Ortsrufnummer als Hotline anbieten will, kann er dies meines Wissens machen, wenn er eben einen Bezug zum betreffenden Ortsnetz hat. Mit z.B. einem Sitz in Frankfurt/Main kann man also eine 069-Rufnummer als Hotline nutzen. Hierfür kann man durchaus auch flexible Routings des Netzbetreibers nutzen, in dessen Netz die Rufnummer betrieben wird. Diverse Servicenummern-Provider haben auch entsprechende Lösungen im Angebot.da muß ich mich korrigieren, da hast Du Recht und mein Stand ist nicht mehr ganz frisch: ja, das gibt es wieder. Aber das ist gedacht für Unternehmen, die kein Freecall wollen, aber auch (meist weil sie in Flatrates ausgenommen sind) kein Shared Cost. Darüber dennoch Shared Cost abzuwickeln, wäre regulatorisch nicht vorgesehen und würde mindestens eine Ansage zu Beginn der Verbindung erfordern.
ZitatOriginal geschrieben von talk2chris
Ein anderer Punkt sind Ortsrufnummern als verkappte "Premium"-Nummern. Nach meiner Erinnerung gab es Fälle, wo z.B. eine Rufnummer 030-12345678 (fiktives Beispiel) für "Erwachsenen-Unterhaltung" mit einer bestimmten CbC-Vorwahl beworben wurde - also z.B. als 010xy-030-12345678. Für diese einzelne Rufnumer war dabei ein erhöhter Tarif festgelegt, also z.B. 99 Ct/Min statt dem normalen Ferngesprächspreis von vielleicht 1 Ct/Min für innerdeutsche Ferngespräche. Ich gehe davon aus, daß diese Praktik inzwischen verboten wurde, da ich sowas seit Jahren nicht mehr gesehen habe.das hat sich praktisch totgelaufen, weil Nummern auch entzogen wurden wenn derlei Unfug getrieben wurde. Es soll aber sogar mal ganze "Auskunfts"betreiber (dieselbe Masche mit 118xy) nur für solche Nepp-Verbindungen gegeben haben. Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, seit dem Umschwenken von 0190 auf 0900 werden in die Wahl eingeschobene 010xy garnicht mehr geroutet.
ZitatOriginal geschrieben von talk2chris
Vielleicht wurde die betreffende Rufnummer früher mal als Einwahlnummer für eine Calling-Card, einen Telefonkonferenz-Dienst oder einen Internet-Provider verwendet und steht daher noch auf eine Art "Schwarzen Liste" von Rufnummern, die aufgrund hoher Nutzung dem Mobilfunk-Anbieter ein Dorn im Auge waren und daher aus der Flatrate ausgenommen wurden.sowas gibt´s, heute noch, wenn Konferenzdienste & Callthrough angeboten werden. 1&1 hat hier: http://hilfe-center.1und1.de/b…_und_Konferenzdienste.pdf ganze 107 Seiten dazu. Bei Vodafone meinte meine chatpartnerin "Julia" ich soll doch mal die Zwölfzwölf anrufen, die wüßten das. Wußte der Agent aber nicht und meinte, wenn ich noch nicht Kunde sei, wolle er mit mir auch keine Zeit verschwenden. Nun denn, ich will nicht ausschließen, daß die (und ggf. andere Anschlußanbieter) auch keinen Bock haben, sich selbst das Geschäft mit so langen Flatrate-Ausnahmelisten kompliziert zu machen und er deshalb noch nie davon gehört haben könnte.
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Damit hier keine Verwirrung entsteht: "Service" unter seiner Rufnummer anbieten kann und darf jeder. Auch kann jeder seine Telefonnummer "Hotline" nennen, ob er seinen Apparat rot anmalt oder nicht
Wenn ich von "Servicerufnummern" rede, meine ich damit immer den Fachbegriff aus der TK-Carrier-Szene. Da ist
"Servicerufnummern" (SRN) ein Oberbegriff für
- 0800 (FreeCall) = der Anrufer zahlt nichts
- 0180 (Shared Cost)
- 0137 (MABEZ)
- 0900 (Premium Rate).0180 Shared Cost hatte den Grundgedanken, Unternehmen zum Regionaltarif erreichbar zu machen, auch wenn Sie vom Anrufer aus gesehen tatsächlich im Ferntarifbereich lagen. Shared Cost hieß dabei "der Angerufene zahlt praktisch die Differenz" (stimmte nicht exakt, meint aber das Prinzip). Dank Flatrates zahlt der Anrufer dabei heute leider praktisch nicht weniger sondern mehr, zusätzlich unbeliebt ist diese Tarifgasse wegen der angewachsenen Unübersichtlichkeit welcher Tarif wann gilt. Ursprünglich waren das immer Zeittakttarife, heute ist es Kuddelmuddel, man braucht da schon fast einen Führerschein zu. Daher kam auch der Wunsch nach Ortsrufnummern für Hotlines wieder auf (auf beiden Seiten). Dabei sind abweichende Tarife aber anzusagen, nur ins Impressum schreiben reicht nicht.
0137 ist für Massenverkehr, meist in Verbindung mit Rundfunksendungen bzw. Glücksspielen.
0900 bedeutet "Honorarinkasso über die Telefonrechnung", ob Technikhotline, anwaltliche Beratung, Stöhntussi oder was auch immer. Die Dienstleistung muß irgendwie wertvoll dargestellt werden können. Hier und nur hier sind Ausschüttungen an den Nummerninhaber zulässig und sogar vorgesehen. Bei 0180 würden Ausschüttungen zur Abschaltung führen können.
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Sind Sonderrufnummern mit Ortsnetzvorwahlen (die gab es tatsächlich) nicht längst verboten? Und mithin eine abweichende Berechnung vom jeweiligen Ortsnetz?
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Der TE könnte sich vielleicht auch mit ein paar mehr Details (Anbieter, richtige Rufnummer, genauer SMS-Text) an leserservice@teltarif.de wenden. Denke für die wäre das auch eine interessante Story.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Sind Sonderrufnummern mit Ortsnetzvorwahlen (die gab es tatsächlich) nicht längst verboten? Und mithin eine abweichende Berechnung vom jeweiligen Ortsnetz?ich weiß nicht sicher, wie weit du die Frage gerade schriebst, während ich noch antwortete
Sie waren mal vom Regulierer unerwünscht, inzwischen gibt es sie wieder. Zur Verschleierung der Abrechnung genutzt werden dürfen sie allerdings nicht. Der Anschlußbetreiber des Anrufers tut für sich rechtlich gut daran, diese Ausnahmen einzeln aufzulisten und an seine Preisliste dranzutackern. Es steht ihm frei, keine Extra-Entgelte zu erheben, wenn ihm das weniger aufwendig erscheint. Mit Rechnungsreklamation dürfte da bei Kunden mit Flatrate ins nationale Festnetz wohl regelmäßig zu rechnen sein. Shared Cost ist da wohl nicht (mehr) ausdrücklich unzulässig, aber eine Ausnahme von der Ansagepflicht gibt es dafür auch nicht. Bei Premium Rate würde der Regulierer aber vermutlich die Panzer rollen lassen
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