Hallo,
mein SGH V200 hat nach 3 Monaten den Geist aufgegeben und ich habe es heute zum T-Punkt gebracht. In 2 Tagen soll ich ein "generalüberholtes" und neuwertiges Austauschgerät bekommen. Ich dachte erst, das ist ein Gerät, das ich bekomme, bis meines repariert wird. Aber es sieht so aus, dass ich meins gar nicht wiederbekomme, sondern das Austauschgerät behalten muss.
Ist das so rechtens?
- ich weiss ja gar nicht, wie pfleglich der Vorbesitzer mit dem Gerät umgegangen ist
- beim wiederverkauf habe ich sicher probleme, wenn die seriennummer auf dem Gerät nicht die gleiche ist, wie auf meinem Karton.
Habe ich die Chance, ein neues stattdessen zu bekommen, wie ist da die Lage oder Eure Erfahrungen?
Danke & Ciao
Andy