Ich hoffe, ich bin in dieser Rubrik richtig, falls nicht bitte verschieben. Danke.
Ich möchte einen Unitymedia Vertrag wenige Tage nach Anschlussschaltung wieder beenden, da ich aufgrund der Einschränkungen, die DS-Lite mit sich bringt, den Anschluss nicht wie geplant nutzen kann.
Nun stellt sich mir die Frage wie ich am günstigsten wieder aus dem Vertrag herauskomme. Widerruf erklären oder Kündigung im Rahmen des Highspeedversprechens?
Die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts sind erfüllt. Weder seit Bestellung, noch seit Erhalt der Hardware sind bereits 14 Tage vergangen. Die Bestellung des Anschlusses erfolgte über die Website von Unitymedia.
Der Tarif beinhaltet auch das sogenannte "Highspeed Versprechen". Dazu schreibt Unitymedia:
"Geschwindigkeiten variieren aus technischen Gründen, es kann also sein, dass das Maximum nicht permanent erreicht wird. Wir sind jedoch sicher, dass Sie superschnell surfen und immer zufrieden sind. Falls nicht, können Sie einfach kündigen (telefonisch, bis zu 2 Monate nach Aktivierung, ohne weitere Nachprüfung).
Anstelle einer Bandbreite von 120 MBit/s im Downstream komme ich auf etwa 95 bis 96 MBit/s. Reicht dies aus um im Rahmen des Highspeed Versprechens zu kündigen?
Soweit ich gelesen habe werden Bereitstellungsentgelt und Aktivierungsgebühr im Rahmen des Highspeedversprechens nicht erstattet. Die Grundgebühr wird nur anteilig über die Dauer der Nutzung berechnet. Wie unbürokratisch ist die Kündigung innerhalb der ersten zwei Monate im Rahmen des Highspeed Versprechens? Hat von Euch jemand Erfahrungswerte mit diesem Unitymediaversprechen?
Wie sieht es im Hinblick auf Bereitstellungsentgelt und Aktivierungsgebühr aus, wenn ich den Vertrag innerhalb der ersten 14 Tage widerrufe? Welche Kosten stellt Unitymedia hier in Rechnung. Hat diesbezüglich jemand Erfahrungswerte? Unitymedia schreibt hierzu:
Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Danke für Eure Erfahrungswerte.