Mein Messstellenbetreiber hat mir mitgeteilt, dass er mit meinem Stromlieferanten keinen Vertrag habe und daher das Geld von mir fordert. Werde mich mal an meinen Stromlieferanten wenden, ob die einen Vertrag noch abschließen werden.
Stromversorger will intelligenten Zähler einbauen, kann ich das ablehnen ?
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Wechselt einfach den Stromanbieter.
Als bei mir vor 2 Jahren die moderne Messeinrichtung eingebaut wurde war ich bei e wie einfach.
Da habe ich dann tatsächlich eine Rechnung von den Stadtwerken erhalten für den Zähler.
Da ich jedes Jahr den Anbieter wechsel achte ich nun darauf dass in den Bedingungen die modernen Zähler nicht extra abgerechnet werden sondern inklusive sind.
Seitdem haben mich die Stadtwerke nicht mehr belästigt.
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Ich kann das Problem bisher nicht, daher habe ich nicht darauf geachtet. In Zukunft werde ich das tun. Mein neuer Stromanbieer scheint ziemlich neu zu sein, sodass er wahrscheinlich noch nich mit jedem Messstellenbetreiber einen Vertrag abgeschlossen hat. Habe den erstmal mit dem Thema kontaktiert. Der kann mir ja sagen, ob er da was stehen hat, dass er das generell nicht übernimmt. Oder ob er zukünftig mit dem MSB einen Vertrag abschließt.
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Ob du das nun direkt an den gMSB bezahlst oder den Energielieferanten ist doch letztendlich egal.
Der Preisunterschied zwischen einem konventionellen Zähler und der modernen Messeinrichtung <1€ pro Monat.
Viel lustiger wird das ganze, wenn ihr einen wettbewerbsrechtlichen Messstellenbetreiber wählt, wie z.B. Discovergy.
Da kam dann von E wie Einfach eine Mail, dass ab sofort ausschließlich der grundzuständige MSB für mich zuständig sei. Natürlich ist genau das falsch. Eine Mail an E, dass sie doch bitte ihre Form-Emails korrekt anpassen sollen, kamen nur Textbausteine. Sie haben mein Anliegen gar nicht verstanden.
Und nein, ein wMSB ist in den Standardfällen nicht billiger als der gMSB!
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Naja, es könnte sich ggf. steuerlich bemerkbar machen, wenn es der Vermieter über die Nebenkosten abrechnen würde.
Weniger Aufwand wäre es, wenn es über den Stromanbieter geht. Früher hatte man es ja auch über die Netzentgelte umgelegt.
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Ein Stromliefervertrag zwischen Versorger und Kunden (Mieter) ist in aller Regel ein zweiseitiger Vertrag, an dem der Vermieter (als Dritter) in keiner Weise beteiligt ist. Entsprechend einer Hausratversicherung oder sonstiger Geschäfte, die ein Mieter in Zusammenhang mit seiner gemieteten Wohnung abschließt.
Edit:
Kapier das (vielleicht) gerade erst: Fallen Messstellenbetreiber und Stromlieferant etwa auseinander, so dass zwei gesonderte Verträge erforderlich sind? Diese Konstellation kenne ich bisher nicht. Ich dachte, dass der Abrechnungsposten um die "Messstelle" dasselbe ist, was früher unter den Begrifflichkeiten "Grundgebühr" oder "Zählermiete" abgerechnet wurde.
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Korrekt, mein Stromlieferant ist nicht der Messstellenbetreiber. Aber selbst wenn ich bei den Stadtwerken wäre, wären beide nicht identisch, obwohl beide Unternehmen städtisch sind.
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Noch mal zum Verständnis: Zwei Verträge und zwei Rechnungen?
Oder reicht der Stromlieferant einfach nur Auslagen weiter, die ihm durch den Messstellenbetreiber berechnet worden sind?
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Beides ist aktuell wohl möglich, hängt vom Stromanbieter an.
Bei manchen sind die Mehrkosten nicht im Angebot inkludiert, z.b: https://www.e-wie-einfach.de/f…esseinrichtungen-beachten
Dann erhält man eine gesonderte Rechnung vom Messstellenbetreiber.
Bei anderen Stromanbietern ist das schon in der Grundgebühr drin, da muss man das Kleingedruckte lesen.
ZitatBei einem digitalen Stromzähler können, müssen die Kosten aber nicht unbedingt auf der Stromrechnung aufgeführt werden. Da Sie hier Ihren Anbieter selber auswählen können und direkter Vertragspartner mit dem Messstellenbetreiber sind, kann Ihnen auch eine separate Rechnung ausgestellt werden. Die Art und Weise der Abrechnung können Sie in den AGB's Ihres Stromanbieters feststellen, jedoch nicht selber beeinflussen
Quelle: https://energiemarie.de/energiepreis/messstellenbetreiber
Und man muss auch aufpassen nicht doppelt zu bezahlen, ePrimo schreibt in seine AGBs z.B.
ZitatEntgelte für die Messung und den Messstellenbetrieb eines nicht elektronischen Zählers, soweit beide Leistungen durch Ihren örtlichen Netzbetreiber erbracht werden (etwaige darüber hinausgehende Kosten des Netzbetreibers für den Betrieb eines elektronischen Zählers sind von Ihnen zu tragen)
...
Sofern Sie einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb/der Messdienstleistung beauftragen, werden die im Strompreis enthaltenen Kosten für den Messstellenbetrieb/die Messstellendienstleistung erstattet. Die insoweit zu erstattenden Kosten werden Ihnen, soweit eprimo Kenntnis von der Beauftragung des Dritten mit dem Messstellenbetrieb/der Messstellendienstleistung hat und die Beauftragung vom Netzbetreiber bestätigt wurde, in der Jahresrechnung erstattet bzw. in Zukunft nicht mehr berechnet.
Quelle: https://www.eprimo.de/agb
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Habe zwei Fragen, die ich in diesem Thread loswerden will, weil ich nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen möchte. Hoffe das ist okay.
Frage 1: Habe einen digitalen Stromzähler (wahrscheinlich keinen intelligenten Stromzähler). Habe nun meinem alten Anbieter den Zählerstand mitgeteilt. Kann er den Zählerstand nicht auch über den Netzbetreiber abfragen, dem ja der Stromzählerkasten gehört. Da er digital ist, gehe ich davon aus, dass der Netzbetreiber mindestens Tagesaktuell den Zählerstand abfragen kann (oder ist es dann ein intelligenter Stromzähler?).
Frage 2: Mein Eltern haben einen alten Stromzähler mit Zählrad. Kann man den kostenlos vom Netzbetreiber in einen digitalen Zähler tauschen lassen?
Ich beantworte mal Frage 2 mehr oder weniger: Wahrscheinlich sind die Thüringer Energienetze verantwortlich und die wollen sehr wahrscheinlich Geld für den Wechsel. Bei der TEAG kann man einen smart meter bestellen. Da kostet wahrscheinlich nicht nur der Einbau, sondern auch das Gerät Geld.
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