Schon mal drüber nachgedacht in den Verträgen und AGB nachzulesen, was der abgeschlossene Vertrag zum Thema hergibt...?
Stromversorger will intelligenten Zähler einbauen, kann ich das ablehnen ?
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Nicht alles was in allgemeinen Geschäftsbedingungen steht ist rechtsgültig.
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Zitat
Original geschrieben von mumpel
Nicht alles was in allgemeinen Geschäftsbedingungen steht ist rechtsgültig.
Stimmt. Deshalb verlässt man sich besser auf die Aussagen im Telefon- oder Hundeforum. Geht natürlich auch. -
Zitat
Original geschrieben von SilentBoB
Können dass auch die mieter machen, bei denen jetzt ein rauchmelder eingebaut wurde?
Rauchmelder können Leben retten ein Smarter Stromzähler nicht. -
Zitat
Original geschrieben von Seemann001
Werde Montag mal beim Versorger durchklingeln, Danke erstmal an Alle !Was hat sich daraus ergeben?
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Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Was hat sich daraus ergeben?
"Seemann001", lebst du noch?http://www.cicero.de/berliner-…as-neue-gesetz-ist-listig
ZitatOriginal geschrieben von Cicero
Das neue Gesetz soll dazu dienen, dass in allen Haushalten ohne deren Zustimmung intelligente Messsysteme eingebaut werden können. Vornehmlich geht es ums Stromzählen. Dagegen war von Abgeordnetenseite im Vorfeld zu hören, ein entsprechender Zwang betreffe nur Verbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 6000 Kilowattstunden. Wahr ist hingegen: Mess_stellenbetreibern soll es ab 2020 erlaubt sein, auch Kunden mit einem Verbrauch von unter 6000 Kilowattstunden mit intelligenten Systemen auszustatten – und zwar unabhängig von deren Einverständnis. Auch Kleinstanlagen zur Stromerzeugung werden ab 2018 betroffen sein. Einschränkungen beziehen sich lediglich auf wirtschaftliche Vertretbarkeit und technische Realisierbarkeit. „Optional“ klingt gut, gilt jedoch nur für den Einbauwunsch auf Seiten der Firmen. Ein „Opt-out“ auf Seiten der Kundschaft besteht ab den genannten Jahren dagegen nicht. Ganz schön schlau! -
Es wurde dann doch der stinknormale Drehstromzähler.
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Haha ja so kanns gehen
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Es wurde dann doch der stinknormale Drehstromzähler.
Bist Du nur Mieter gewesen oder auch Eigentümer der Wohnung/des Hauses?
Habe heute einen Brief bekommen, dass ich 20 Euro je Jahr für die Messstelle zahlen soll. Wie ich nun auf der Seite der Verbraucherzentrale lese, komme ich wohl nicht umhin.
Auf den Vermieter kann man solche Kosten nicht abwälzen? Wahrscheinlich könnte er es über die Nebenkostenabrechnung auf mich abwälzen.
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Natürlich bezahlt das nicht der Vermieter, warum auch? Du möchtest doch elektrische Energie beziehen... Du kannst natürlich auch den Zähler abmelden und ohne Strom leben
Auch bislang bezahlst du schon für deinen Zähler, oftmals auch rund 14 Euro - das hängt von deinem Netzbetreiber bzw. grundzuständigen Messstellenbetreiber ab.
Meistens sind die Kosten für den Messstellenbetrieb in der Rechnung deines Energielieferanten enthalten. Sollte dein Messstellenbetreiber nun direkt mit dir abrechnen, achte darauf, dass dir der Stromversorger keine Entgelte für Messstellenbetrieb mehr in Rechnung stellt.
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