Stromversorger will intelligenten Zähler einbauen, kann ich das ablehnen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Natürlich. Z.B. wenn der Verbraucher die Strombelieferung aktiv behindert (z.B. einen in seinem Mietobjekt befindlichen geeichten Zähler nach Ablauf der Eichfrist nicht tauschen läßt).


    Der Energieversorger wird vermutlich den Verbrauch auf Grundlage der letzten Rechnungen schätzen, evtl. einen üblichen Aufschlag addieren etc. Das Abklemmen der Stromversorgung wäre unverhältnismäßig.

  • Re: Stromversorger will intelligenten Zähler einbauen, kann ich das ablehnen ?



    Allein aufgrund der Tatsache, dass du hier fragst, lässt den Schluss zu, dass "dein" Zähler sich in "deiner" Wohnung befindet. Oder warum sonst sollte sich der "Versorger" bei dir melden?
    Beziehungsweise war es sogar ein Schreiben deiner Hausverwaltung oder des Vermieters?


    Hier im "Geplauder"-Unterforum hat sich mal ein User beschwert über eine Wucher-Stromrechnung, die sich anlässlich seines Auszugs aus seiner bisherigen Wohnung ergab - und er warf Nachbarn vor, seinen Zähler "angezapft" zu haben. Über den Ausgang dieser Sache hat er leider nicht berichtet..
    Bei der Gelegenheit wies ich auch schon darauf hin, dass man seit Ende der 1990er Jahre nicht mehr von DEM (einen) "Versorger" sprechen kann. Vielmehr gibt es:
    1. den Netzbetreiber (meist der frühere, regional/lokale Monopolist, z.B. ein Stadtwerk),
    2. den eigentlichen Stromanbieter, den man heutzutage wechseln kann, und
    3. den Messstellenbetreiber (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler
    "Seit 2005 ist das Zählwesen in Deutschland liberalisiert, die Messung wurde im September 2008 für den Wettbewerb geöffnet.").
    In der Praxis ist der Netzbetreiber meist auch der Messstellenbetreiber, nur ausnahmsweise ist das anders, nämlich wenn ein Anbieter wie Yello dies (Privat-)Kunden so anbietet.


    Und wie auf Wikipedia nachzulesen, gibt es auch "intelligente" Zähler für Wasser, Gas, Fernwärme/Heizung - z.B. per Funkübertragung aus der Wohnung an einen fürs Haus zentralen "Sammelkasten", von dort teilweise weiter per Mobilfunk. All diese Zähler bieten den Vorteil, dass man keine Termine mehr beachten muss, zu denen man (als Mieter/Eigentümer) fürs Ablesen zuhause sein muss.


    A. Auch beim Auswechseln von Zählern für Wasser etc. kann man das nicht ablehnen, wenn es einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung/Vermieter gibt.


    C. Zu Yello zwei Pressemitteilungen aus 2011:
    http://www.yellostrom.de/unter…nn-der-kunde-die-wahl-hat
    http://www.yellostrom.de/unter…die-die-stromfresser-jagt
    Ein Yello-Video: https://www.youtube.com/watch?v=XS9wCo56-oE
    Deren "Sparzähler" wird anscheinend nicht mehr angeboten, jedenfalls finde ich dazu nichts; sollte Yello angesichts der absehbaren Zuständigkeit der Netzbetreiber das aufgegeben haben?


    Und schließlich: https://de.wikipedia.org/wiki/Stromzähler
    "Kassier-, Münz-, Prepaymentzähler


    In einigen Ländern gibt es auch Kassierzähler (Münzzähler), welche durch den Einwurf von Geld, Jetons oder neuerdings durch Chipkarten, Chipschlüssel oder Eingabe einer PIN den Abruf einer definierten Menge elektrischer Energie ermöglichen.


    In Deutschland und in der Schweiz werden solche Zähler in Waschküchen von Mietshäusern und vereinzelt auch von Energieversorgungsunternehmen bei Kunden mit schlechter Zahlungsmoral eingesetzt. Sie verhindern auch den Aufbau von Geldschulden, da nur die bereits bezahlte Energiemenge abgegeben wird. Prepaymentzähler mit Chipkarten sind zum Beispiel in Südafrika, mit Chipschlüssel im Vereinigten Königreich weit verbreitet."

  • Zitat

    Original geschrieben von Buzzwords
    ... Oder warum sonst sollte sich der "Versorger" bei dir melden?
    ...

    Weil vlt. beim Wechsel des Zählers eine Stromabschaltung nötig ist?

  • Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Seemann001
    (...) das der Smartzähler nicht kostenfrei ist (...)


    Dann würde ich die Zahlungen (Zusatzzahlungen) für das Gerät verweigern. Denn was ich nicht bestellt habe muss ich auch nicht zahlen.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.



  • Können dass auch die mieter machen, bei denen jetzt ein rauchmelder eingebaut wurde? :rolleyes:

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Wie werden bei den "neuen" Zählern eigentlich die Daten übermittelt?
    Haben die ein UMTS/GSM Modem oder sowas integriert?

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    Können dass auch die mieter machen, bei denen jetzt ein rauchmelder eingebaut wurde?


    Rauchmelder beruhen auf einer anderen Gesetzeslage. Die alten Stromzähler haben schließlich auch keine Zusatzkosten verursacht, da gibt es nur den Arbeitspreis. Zusatzkosten könnte der Energieversorger dann erheben wenn der Kunde Zugang zum Stromzähler wünscht.

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  • Zitat

    Original geschrieben von randyh
    Wie werden bei den "neuen" Zählern eigentlich die Daten übermittelt?
    Haben die ein UMTS/GSM Modem oder sowas integriert?


    Meines Wissens direkt über die Stromleitung.

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  • Zitat

    Original geschrieben von randyh
    Wie werden bei den "neuen" Zählern eigentlich die Daten übermittelt?
    Haben die ein UMTS/GSM Modem oder sowas integriert?

    Je nach Ausführung gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Bei "PSTN" und "LAN" stellt sich mir die Frage welcher Energieversorger sich den Luxus leistet eigene Telefonleitungen anzumieten. Ich persönlich werde meinem Energieversorger den Zugang zu meinem Telefonanschluss verweigern. Und die Kapazitäten dürften auch begrenzt sein.


    Bei "GSM" und "GPRS" stellt sich mir die Frage ob die Kapazität für Millionen von Haushalten überhaupt ausreicht.


    Bei PLC ist das weniger ein Problem, solange der Kunde die Kosten dafür nicht tragen muss (das Kommunikationsmodul benötigt/verbraucht m.E. schließlich selber Strom. Ich schätze es mal auf 30,- Euro pro Jahr).

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