Kommt drauf an wo der Zähler steht.... meine Güte jetzt legt hier doch nicht immer alles auf die Goldwaage und spielt den Moralapostel.
Stromversorger will intelligenten Zähler einbauen, kann ich das ablehnen ?
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https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler
Auch die Gründe für die Ablehnung der Smartmeter durch manche Personen werden hier dargestellt -
Zitat
Original geschrieben von SAR
Braindead: deine IP Adresse wurde soeben EON mitgeteiltNicht nötig ich kann meinen Zähler nicht mit einem Magneten manipulieren, auch wenn es ein guter alter analoger mit Schwungrad ist. Die haben hier noch vor meinem Einzug einen schönen Plexiglaskasten um die einzelnen Zähler der Mietparteien gemacht. Ich denke so ist es mittlerweile in vielen Häusern wo die Zähler durch den Versorger frei zugänglich sind
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Hi
wenn sich der Zähler nicht in den eigenen 4 Wänden befindet, kann man m. E. gar nichts machen. Der Versorger läßt sich vom Vermieter den Schlüssel zum Elektroraum geben, fertig.
Aber wie sieht es aus, wenn der Zähler innerhalb der Wohnung ist? Muß man die Monteuere gegen seinen Willen in die (unverletzliche) Wohnung lassen? Zumindest müßte man es hinauszögern können, wenn man im Urlaub oder arbeiten ist.
Gruß
HHFD
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Also mit Sicherheit wird man sich weigern können einen normalen Monteur in seine eigene Wohnung zu lassen bis da evtl. ein Gericht drüber entscheidet. Aber ich glaube eher ds der Versorger keine Rechtsmittel einlegt sondern einfach den Vertrag kündigt und die Leitung still legt. Und wenn die an der Straße zum Verteiler müssen
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Dem dürfte der Rechtsanspruch auf Grundversorgung mit Strom entgegenstehen.
Solange man seine Rechungen bezahlt, dürfte keine Rechtsgrundlage für die Unterbrechung der Stromversorgung vorliegen.
Gruß
HHFD
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D.h. es könnte nur der normale Zähler getauscht werden ?!?
Auf der Plakette steht nix drauf, einfach leer.
Ausserdem lese ich aus den Links raus, das der Smartzähler nicht kostenfrei ist, hier wird extra auf die Kostenfreiheit hingewiesen.
Werde Montag mal beim Versorger durchklingeln, Danke erstmal an Alle !
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Zitat
Original geschrieben von HHFD
Dem dürfte der Rechtsanspruch auf Grundversorgung mit Strom entgegenstehen.Solange man seine Rechungen bezahlt, dürfte keine Rechtsgrundlage für die Unterbrechung der Stromversorgung vorliegen.
Natürlich. Z.B. wenn der Verbraucher die Strombelieferung aktiv behindert (z.B. einen in seinem Mietobjekt befindlichen geeichten Zähler nach Ablauf der Eichfrist nicht tauschen läßt).Zur Frage:
Wenn der Zähler außerhalb der Wohnung montiert ist, geht es den Fragesteller ohnehin schlicht und ergreifend nichts an, welche Art von (zugelassenem) Zähler der Stromversorger einbaut. -
Zitat
Original geschrieben von Seemann001
D.h. es könnte nur der normale Zähler getauscht werden ?!?Auf der Plakette steht nix drauf, einfach leer.
Die "normalen" (digitalen) Zähler sind ja schon in der Regel für intelligentes zählen ausgerüstet,nur das Kommunikationsmodul fehlt eben.
Bei den Eichplaketen bezeichnet die unterste Zahl die letzte Eichung und diese ist dann bei Zählern mit Läuferscheibe 16 Jahre lang gültig,ansonsten zählt (wohl) das aufgedruckte Baujahr.
Alle anderen Auskünfte,ob z.B. die Eichung durch Stichprobenprüfungen verlängert worden ist,kann dir nur dein Versorgungsunternehmen beantworten.
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