Der Flug wurde gestrichen - Weiteres Vorgehen?

  • Mahlzeit :)



    Wir (4 Erwachsene) waren, eigentlich bis gestern, in Irland im Urlaub. Dazu wurden die Rückflüge DUB->CGN und der Anschluß CGN->LEJ direkt bei Eurowings gebucht. Nun standen wir gestern Mittag in DUB und nach mehreren Stunden warten am Gate und mehrmaliger Verschiebung, wurde der Flug letztendlich annuliert. Die Gründe dafür sollten bekannt sein.


    Swissport als lokaler Dienstleistungspartner hat sich vor Ort um eine Unterbringung in einem Hotel und die Bereitstellung von Essensgutscheinen gekümmert. Das war soweit in Ordnung und hat auch ganz gut funktioniert. Was nur suboptimal lief war, das Eurowings sich um die Rückholung/Umbuchung nicht wirklich gekümmert hat. Die Aussage der Swissport-MAs war, heute (30.) geht kein Flug nach Dt. mehr und morgen (31.) auch nicht. Man könne über die Eurowings-HP umbuchen, die Frage "Wohin" wenn es keinen Flieger gibt, blieb dabei aber offen?! Die angebotene Alternative war, sich eigenständig um einen Weitertransport zu kümmern. Wir hatten noch Glück und haben eine schnelle Alternative gefunden, heute morgen 7 Uhr mit AerLingus nach TXL und dann mit dem ICE weiter. Dadurch sind zusätzliche Kosten von ca. 1100€ entstanden.


    Jetzt stellt sich natürlich die Frage was man tun kann. Wenn ich die EU-Rechte für Fluggäste richtig verstehe, gelten insbesondere die Entschädigungszahlungen nicht bei "höherer Gewalt", wozu ich den Vorfall in CGN mal zählen würde. Daher könnte ich diese wahrscheinlich verlangen, aber nicht erstattet bekommen, ebenso die Kosten für die neuen Flüge und die Bahnticktes. Könnte man aber wenigstens nicht die Kosten für den gecancelten Flug und evtl. für den verpassten Anschlußflug zurück verlangen? Vom Spanier Schadenersatz verlangen zu wollen, wird wohl eher nichts werden.



    Hat jemand konkrete Vorschläge was sinnvoll ist und was nicht?



    Danke Kai




    P.S. Bitte lasst den Thread nicht in einen Kleinkrieg, Sticheleien oder sonstwas abdriften. Danke!

  • In der Tat etwas knifflig, da muss wohl der Fachmann ran.


    Wir hatten den Fall einer deutlichen Flugverspätung ohne höhere Gewalt, der Fall war aus meiner Sicht klar. Die Fluggesellschaft weigerte sich auf mein Schreiben hin zu zahlen, also gar nicht lange rumgemacht und die Unterlagen dem Anwalt übergeben. Auf dessen Schreiben hin wurde dann die Entschädigung anstandslos überwiesen (immerhin insgesamt 1.200 € für die ganze Familie, wenn ich mich recht erinnere).


    Die Gesellschaft weigerte sich dann noch, die Anwaltsgebühren zu bezahlen. Die wurden dann vom Anwalt eingeklagt und wurden auch noch bezahlt.


    Will damit sagen: die Fluggesellschaften mauern und rechnen damit, dass der Bürger den Weg zum Anwalt und vor Gericht scheut. Wahrscheinlich ist es billiger, sich 100x verklagen zu lassen anstatt 1000x zu zahlen.


    Es gibt im Netz Seiten, die haben sich auf Flugverspätung spezialisiert. Da werden konkret die Flüge gelistet, für die die Entschädigungen wahrscheinlich zutreffen. Man kann seine Rechte auch gleich über diese Seiten geltend machen. Wenn es nicht klappt, muss man nichts bezahlen, im Erfolgsfall kassiert der Dienstleister dafür so 20...50% der Entschädigung.


    Viel Erfolg!

  • Ein Terroranschlag oder dessen Verdacht wird in der Regel höhere Gewalt sein, da nicht in der Verantwortung des Flughafen oder der Airline, zudem nicht planbar, wie schlechtes Wetter, was keine höhere Gewalt (mehr) darstellt.


    Schadensersatz kann man tatächlich nur gegen den Verursacher erheben.


    Eurowings obliegt (nur) (noch) die Beförderungs- und Unterbringungspflicht und die Übernahme deren Kosten. Ob die eigenständige Buchung nun auch darunterfällt, ist wieder eine andere Frage; dazu müsste man Zugriff auf die AGB haben

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Habe mit Flightright auch sehr positive Erfahrungen in einem grenzwertigen Fall (Verspätung weil Flugzeug vorher aufgrund von Wetter zu einem anderen Flughafen umgeleitet worden war) gemacht.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Re: Der Flug wurde gestrichen - Weiteres Vorgehen?


    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Die angebotene Alternative war, sich eigenständig um einen Weitertransport zu kümmern.


    Und hier liegt der Hase im Pfeffer:


    Wer hat euch das angeboten und habt ihr dazu irgendwas schriftliches (wohl eher nicht)?


    Grds. hätte sich Eurowings darum kümmern müssen, dass ihr schnellstmöglich einen anderen Flug angeboten bekommt (wobei schnellstmöglich halt so eine Sache ist).


    Wenn Eurowings jetzt die Hände hebt und sagt: Wir können nichts anbieten / umbuchen - machen sie es selbst - dann müssten die zumindest die Ticketkosten für den Rückflug erstatten.


    Wenn "nur" ein MA am Flughafen in CH sagt: Machen sie es selber wird Dir Eurowings wohl eher eine lange Nase drehen nach dem Motto "Wir hätten ihnen ja schon eine Alternative angeboten aber Sie haben uns ja gar keine Chance gegeben indem sie selbst was neues gebucht haben..." - und da hätte Eurowings gar nicht mal so unrecht.


    Bei Flugannulierungen gilt eben entweder Ersatzbeförderung fordern oder Rücktritt vom Vertrag erklären. Und nur bei einem erklärten Rücktritt hat man Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten.

  • Bei Rücktritt vom Vertrag können übrigens in keinem Fall Hotelkosten etc. geltend gemacht werden.
    Rücktritt vom Vertrag wäre die Erklärung: "Geld zurück, ich kümmere mich ab sofort selber."


    Was ihr geltend gemacht habt, ist die Ersatzbeförderung, und bis dahin kostenlose Hotelunterkunft etc. In der Situation einfach bei einer anderen Fluggesellschaft zu buchen war finanziell gesehen nicht clever.


    Ich würde die Sache abhaken.

  • Zitat


    Da taucht merkwürdigerweise der Flug gar nicht auf, obwohl da einige CGN-Flüge im gleichen Zeitraum dabei sind.




    ChickenHawk
    Schriftlich gibt es dazu nichts, ebenso wie echte Eurowings-MA am Abflughafen. Die Swissport-Leute haben (lt. deren Aussage) im Auftrag von Eurowings gehandelt. Diese haben uns ja auch diese netten Eurowings-Zettelchen mit den Informationen zur EU-Fluggast-Verordnung verteilt. Ich habe mir vor Ort mal nur noch ein Foto von der Anzeigetafel mit dem gecancelten Flug gemacht und später mit anderen Betroffenen Adressen getauscht.



    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    In der Situation einfach bei einer anderen Fluggesellschaft zu buchen war finanziell gesehen nicht clever.


    Einfach zu sagen, wenn 3 von 4 Leuten wieder auf Arbeit mußten und man mindestens noch 2 Tage hätte irgendwo rumsitzen müssen.



    Einer meiner Miturlauber hat eine Rechtsschutz wo wohl auch Urlaubszeugs drin ist, ich denke die werden wir mal kontaktieren. Die empfohlenen Internetseiten kann ich dann noch testen, falls das nicht klappen sollte.




    Danke euch
    Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ein Terroranschlag oder dessen Verdacht wird in der Regel höhere Gewalt sein, da nicht in der Verantwortung des Flughafen oder der Airline, zudem nicht planbar, wie schlechtes Wetter, was keine höhere Gewalt (mehr) darstellt.


    Könnte man sich aber nicht gerade in diesem Falle auf den Standpunkt stellen, dass es doch in der Verantwortug des Flughafens lag? Die Presse erweckt ja zumindest sehr eindeutig diesen Eindruck eines Versagens des Sicherheitskonzepts.


    Zumal, um mal einfachheitshalber Wikipedia zu höherer Gewalt zu zitieren:


    Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor.


    Dass sich ein Fluggast verläuft oder die falsche Türe nimmt, damit ist ja nun wirklich zu rechnen.


    Ist jetzt allerdings wohl nur schwerlich auf die Gluggesellschaft zu erstrecken?

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