Frage zu Schenkungssteuer

  • Ich denke eher, dass jetzt erstmal der Beschenkte Zweifel an der Höhe hat und nicht das FA.
    Das ist auch nicht abwegig, dass der Notar tendenziell einen zu hohen Wert ansetzt. Der möchte im Prinzip keinen Ärger und aus seiner Sicht ist ein zu hoher Wert weniger verkehrt als ein zu niedriger. Dass der Beschenkte damit vielleicht zu viel ans FA verschenkt, ist ihm dabei egal.


    Bei großer Diskrepanz würde ich aber auch vorschlagen, mit dem FA einen Gutachter abzustimmen und diesen dann die Bewertung vornehmen zu lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt Dass der Beschenkte damit vielleicht zu viel ans FA verschenkt, ist ihm dabei egal.


    Dass sein Honorar dadurch auch höher ausfällt, eher nicht...

  • Investition bei teilweiser Eigentumsübertragung


    Hallo!
    Ich benötige einmal Eure Hilfe im folgenden Sachverhalt und hänge mich hier einmal thematisch an:


    Der Vater möchte der Tochter 50% von Haus und Grundstück des Elternhauses schenken. Hierbei wird innerhalb der Freibetragsgrenzen der Schenkungssteuer verblieben. Die Tochter will mit dem Ehemann in das Elternhaus einziehen. Allerdings wird die zukünftige Wohnung der Tochter ca. 57% der Wohnfläche betragen.


    Nun sind größere Renovierungsarbeiten fällig. Die Handwerkerrechnungen für diese Arbeiten hat vor der Schenkung immer der Vater bezahlt. Jetzt stellt man sich die folgenden Fragen:


    Wie sind die nun nach der Schenkung auflaufenden Rechnungen von den Handwerkern zu stellen und von den Beteiligten zu bezahlen, damit diese nicht erneut eine Schenkung (zwischen Vater und Tochter) darstellen? Diese Frage stellt man sich sowohl in Bezug auf jetzt, als auch für später, damit im Erbschaftsfall nicht die Tochter ggf. Erbschaftssteuer auf die verbleibenden 43% zahlen muss, obwohl sie ja selbst bereits in das Gebäude investiert hat.


    Außerdem ist die Frage worauf in steuerlicher Sicht bei Zahlung der Rechnungen geachtet werden muss, wenn der Ehemann der Tochter ebenfalls investiert, da sowohl Tochter, als auch der Ehemann der Tochter auf jeweils separaten Sparkonten (keine Gemeinschaftskonten) angelegt haben.


    Ist das Verhältnis zwischen der Übertragung (50%) und der realen Wohnfläche (57%) ein Problem, das ggf. zu einer steuerlichen Belastung (eine Art geldwerter Vorteil) führt? Wenn ja, wie kann man dieses ggf. lösen, ohne dass die gesamte Wohnung komplett vermessen werden muss?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


    Beste Grüße
    Sven

  • Hört sich nach einem Zweifamilienhaus an!?


    In diesem Fall sollte die Immobilie geteilt werden, also in Teileigentum. Daurch enstehen zwei selbständige
    wirtschaftliche Einheiten. Die Hausverwaltung kann von der Familie gestellt werden. Der Vorteil an der Lösung ist,
    dass bezgl. der Rechnungsstellung keine Probleme mehr da sind. Alles geht an die WEG xy. Die Kostenaufteilung erfolgt
    anhand der MiteigentumsantEile

  • Die Immobilie in Teileigentum umwandeln, oh weh...


    Svenni, hier solltest Du Dich an den Steuerberater Deines Vertrauens wenden. Insbesondere für den Erbfall gibt es diverse Varianten /Optionen bis hin zur Adoption. Das Geld für den Steuerberater ist gut anglegt, es geht ja schließlich auch um ein paar hunderttausend Euro die zu vergeben sind. Der erklärt auch, unter welchen Umständen die Vererbung des anschließend vom Erben selbst genutzten Hauses erbschaftssteuerfrei bleibt.


    Meine Meinung.


    Grüße, Jörg

  • Hi!
    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
    Ursprünglich dachten wir mal, dass man so etwas "einfach so" machen kann. Wir sind mittlerweile auch auf dem Standpunkt, dass hier nur ein Steuerberater weiterhelfen kann.
    Trotzdem danke für die Hinweise!


    Viele Grüße
    Sven

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