Frage zu Schenkungssteuer

  • Moin,
    folgender Sachverhalt:


    Nichtdirekter Verwandter erhält Immobilie + Grundstück geschenkt. Im Schenkungsvertrag wird Summe X als Wert angegeben. Nimmt das Finanzamt diesen Wert, oder ermittelt es unabhängig davon den Wert. Der Beschenkte ist der Meinung, dass das Objekt weniger Wert als die genannte Summe im Schenkungsvertrag ist. Diese Erkenntnis kam erst nach der Vertragszeichnung.
    Lohnt es sich ggf. auch nach dem Abschluss des Schenkungsvertrages einen Steuerberater hinzu zu ziehen?


    Vieleicht hat ja jemand von Euch eine Meinung dazu :).


    greetz

  • Natürlich prüft das Finanzamt selber; sonst könntest du eine Kaufpreis von einem Euro angeben; was übrigens nicht ratsam wäre.


    Das Stichwort wäre (versuchte) Steuerhinterziehung, wenn keine korrekte Angabe erfolgt.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet diesen Schenkungsvorgang dem Finanzamt anzuzeigen. Dies geschieht durch Übersendung des Vertrages. Das Finanzamt wird einen eigenen Wert ermitteln den sogenannten Grundbesitzwert. Es kommt
    natürlich darauf an , um was für eine Immobilie es sich handelt (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, gemischt genutzt.....)


    Das wird ein wenig kompliziert das alles zu erklären. Es wäre sinnvoller gewesen zuerst einen Steuerberater zu bemühen
    und anschliessend die Beurkundung vollziehen zu lassen. Im Hinblick auf das ungünstige Verwandschaftsverhältnis ( Geringer
    Freibetrag) wäre der Steuerberater eine sinnvolle Investition gewesen.

  • Timba69 Wie Du meinem Beitrag entnehmen kannst geht es bei dem Sachverhalt darum, dass die Höhe des vom Notars angegebene Betrages angezweifelt und eine realistische Berechnung seitens des FA gewünscht ist. Also weit weg davon, dem Finanzamt eine zu niedrige Summe zu sagen.


    miherbie Aufteilen auf mehrere Verwandte, Schenken + Erben etc. wurde vom Schenker nicht gewünscht. Trotz dessen währe ne Beratung vorher wahrscheinlich schlauer gewesen, aber es gab im Vorfeld schon Gespräche mit einem Notar und über die verschiedenen Möglichkeiten.
    Erst nach der Schenkung wird nun der angegebene Schenkungswert angezweifelt, da bei der Immobilie z.B. der Dachstuhl durchgegammelt ist. Das war vorher nicht ersichtlich. Somit denkt der Beschenkte, dass die Immobilie eigentlich in Abzug vom Grundstückswert gestellt werden müsste, da die Abrisskosten den Wert eigentlich schmälern sollte. Ist bei Gutachten von Zwangsversteigerungen ja auch üblich, so das eben Verkehrswerte von 0 möglich sind.


    greetz

  • Das Finanzamt ermittelt den Wert üblicherweise nach standardisierten Verfahren und legt danach die Schenkungssteuer fest. Darüber erhält man einen Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegen kann.


    Ist man mit der Wertermittlung nicht einverstanden, kann man eine individuelle Wertermittlung bei einem Gutachter in Auftrag geben. Der findet dann ggf. wertminderne Faktoren, z.B. eingeschränkte Bebaubarkeit, Altlasten, erhebliche Gebäudemängel, etc.


    Das kann man dann versuchen geltend zu machen. Häufig kommt es dann nochmals zu einem Kompromiss bzw. zu einem korrigierten Gutachten. Das alles muss man natürlich aus eigener Tasche bezahlen, bei solch einem Gutachten kommen locker vierstellige Beträge zusammen.


    Kann sich aber lohnen, wenn man fünfstellige Beträge (oder mehr) an Schenkungssteuer einspart. Unbedingt die Widerspruchsfristen beachten, hier hilft ggf. ein Rechtsanwalt.

  • :top: Danke.
    Also rechnet das FA unabhängig von dem Wert, den der Notar im Schenkungsvertrag festgeschrieben hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz
    :top: Danke.
    Also rechnet das FA unabhängig von dem Wert, den der Notar im Schenkungsvertrag festgeschrieben hat.

    Nein, das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn der Sachbearbeiter wenig Zeit hat und die Angaben des Notars plausibel erscheinen (es gibt Bodenrichtwerte und Gebäuderichtwerte, man kann anhand von Tabellenwerten innerhalb von 5...10 Minuten eine grobe Abschätzung machen) gib es keinen Grund das nicht zu akzeptieren.


    Aber wie soll der Sachbearbeiter erkennen, dass ein Gebäude marode ist oder das Grundstück 80% Hangneigung hat oder nur eine Garage gebaut werden darf? Das muss dann der Beschenkte nachweisen. Außerdem wollen viele Leute Steuern sparen...


    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Vereidigten und öffentlich bestellten Gutachter nehmen.


    Prinzipiell ok, trotzdem würde ich voher mit dem FA kommunizieren, welcher Gutachter in Frage kommt. Je zufriedener der Sachbearbeiter, desto freundlicher das Ergebnis...

  • @coaz:

    Zitat

    Wie Du meinem Beitrag entnehmen kannst geht es bei dem Sachverhalt darum, dass die Höhe des vom Notars angegebene Betrages angezweifelt und eine realistische Berechnung seitens des FA gewünscht ist. .


    Das Finanzamt zweifelt also schon; und sie werden nicht zweifeln, weil die Schenkung "zu teuer" (also ein hoher Wert) angegeben wurde.


    Sondern sie werden zweifeln, weil es ihnen zu niedrig erscheint; je nach Blickwinkel.


    Und dann gilt das oben gesagte; eine absichtliche (Fahrlässigkeit reicht schon) Fehlbewertung nach unten kann böse Folgen haben.

    Suche: aktuell nichts


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