Samsung S6 - Verweigerung Garantieleistung

  • Hallo,


    vor kurzem ist mein S6 einfach ausgegangen und ließ sich nicht mehr einschalten. Die Leuchte neben der Ohrmuschel leuchtet permanent blau. Ich habe das Gerät zu datrepair eingeschickt und bin davon ausgegangen, dass es im Rahmen der Herstellergarantie repariert wird.


    Nun habe ich eine E-Mail erhalten in der behauptet wird, dass das Display mechanisch beschädigt sei. Das Gerät sieht aus wie neu. Hat keine Macken und keine Sprünge, die auf einen mechanischen (eigenverschuldeten) Defekt schließen würden. Ich soll 285,- Euro für die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen.


    In 7 Jahren iPhone-Nutzung und einigen Reparaturabwickelungen ist so etwas noch nicht vorgefallen. Jetzt frage ich mich natürlich, ob wirklich ein selbstverschuldeter Schaden vorliegt und ob es gerechtfertigt ist, dass dieser nicht im Rahmen der Herstellergarantie reguliert wird.


    Habt ihr auch schon mal eine ähnliche Situation erlebt? Ist Samsung weniger kulant bei Garantieleistungen als apple?

  • Re: Samsung S6 - Verweigerung Garantieleistung


    Zitat

    Original geschrieben von SirZero
    ...Jetzt frage ich mich natürlich, ob wirklich ein selbstverschuldeter Schaden vorliegt und ob es gerechtfertigt ist, dass dieser nicht im Rahmen der Herstellergarantie reguliert wird.
    ...


    Wenn es ein selbstverschuldeter Schaden ist, muss dieser natürlich nicht im Rahmen der Garantie beseitigt werden.

  • Das ist klar. Aber es liegen keinerlei optische Beschädigungen vor. Erfahrungsgemäß sind Macken im Gehäuse oder Risse im Display vorhanden, falls der Schaden selbst verschuldet ist.

  • Aber das wird dir hier keine beantworten können ob ein selbstverschuldeter Schaden vorliegt oder nicht.


    Hast du denn nochmal bei datrepair nachgehakt?

  • Vielleicht ein Wasserschaden? Indikatoren verfärbt?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich habe eine Rückmeldung erhalten. Laut Aussage der Reparaturwerkstatt weist das Glas einen Riss auf. Es wurden auch Bilder von dem Schaden hochgeladen. Ich weiß aber zu 100%, dass das Gerät vor dem Versand noch keinen Riss hatte. Ich habe es auch gut gepolstert verschickt, sodass es beim Versand auch nicht passieren konnte. Es muss also während der Reparatur vorgefallen sein.


    Wie soll ich nun weiter vorgehen?

  • Ich würde den Fall mal direkt Samsung schildern. Wenn man das denen vernünftig erklärt sind die der Regel recht kulant und dann sollte es repariert werden. Ich habe gute Erfahrungen mit dem Samsung Live Chat gemacht.

  • Falls alles scheitert, solltest du recht einfsch beweisen können, dass du das Gerät "unversehrt" versendet hast.
    Z.B. gibt es Zeugen, die beim Verpacken dabei waren.



    Da du es hoffentlich versichert versendet hast, meldest su einen Schaden beim Versand.


    Diesen Weg würde ich gehen, wenn Samsung nicht kulant ist und Datrepair darauf besteht, dass der Riss "out of the Box" war.


    Je nach Versandart, ist man bis 500€ versichert, sodass entweder die Reperatur gemacht werden kann (285€) oder ein neues z.B. von Saturn aktuell 370€ gekauft werden kann.


    Ich würde wie oben beschrieben erst Samsung schnellstmöglich um Hilfe bitten, wenn die nicht helfen so schnell es geht den Schaden an den Versanddienstleister melden.
    Alles Gute


    Allerdings finde ich du drückst dich etwas unklar aus.
    Mein Handy geht manchmal aus, wenn ich leicht wo anstosse, allerdings, ist mir dann bewusst, dass es durch das Anstossen ausgelöst wird.
    Oben beschreibst du es so, als ob du nicht sicher bist, wegen dem Displayschaden, man muss doch wissen, ob man Angestossen ist, fallen lassen hat oder unglücklich draufgesetzt, was alles auch zu innerlichen Beschädigungen führen kann. Soll kein Vorwurf sein, nur bei so einer unklaren Aussage kann man schlecht helfen.

    Vielen Dank für die tollen Tips hier im Forum!

  • Der Versanddienstleister wird nichts ersetzen. Nachdem der Empfänger das Paket unterschrieben hat ist der Paketdienst aus dem schneider.

  • Bullshit. Wie sonst soll ein verdeckter Schaden, der nunmal erst aufgedeckt wird wenn man das Paket öffnet (kein Zusteller wartet und bleibt vor Ort, um den Inhalt des Pakets auf Unversehrheit zu prüfen) gehandhabt werden? Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Versandstück unter normalen Umständen ausreichend gut verpackt war, ist der Dienstleister sehr wohl in der Haftung. Kann man auch in den jeweiligen AGBs nachlesen...


    Als Beispiel mal der entsprechende Passus von DHL:


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