ZitatOriginal geschrieben von kues
Deshalb?
Ein Erwägungsgrund ist halt nur der Erwägungsgrund einer Verordnung. Welchen juristischen Wert das hat, wird O2 von den Behörden oder Gerichten sicher geklärt bekommen.
Unabhängig davon ist das Vorgehen von O2 angesichts des Verhaltens der Konkurrenz eben einfach nicht marktgerecht. Du selbst hast ja offenbar die Konsequenzen daraus gezogen. Genauso wie Du finde ich, dass es den Eindruck unterstreicht, dass O2 im Zweifel auch mit dubiosen oder mindestens kundenunfreundlichen Methoden vorgeht. Die Beträge sind vielleicht klein, aber Verlässlichkeit sieht anders aus.
ZitatOriginal geschrieben von kues
Sowas muss glaube ich nicht sein... john-vogel hat ja schon passend geantwortet...
Klar, vielleicht findet er das selbst auch korrekt. Aber wenn er angesichts der hier ja mehrfach aufgekommenen Kritik und Zweifel auch nur die knappe Aussage “ist korrekt so” hat, dann ist das doch einfach komisch. Die Presseabteilung oder Social Media Teams haben keine Wahl als zu antworten (mein Beileid), aber john-vogel ist hier (laut Signatur) privat unterwegs und müsste nicht mit Inbrunst ein Eigentor von O2 verteidigen.
Unabhängig davon würde ich john-vogel und den Teams von O2.de mit Kundenkontakt eigentlich viel mehr wünschen, dass die Verantwortlichen mal wegkommen von den ganzen halbgaren Methoden bei der Vertragsdurchführung.