Widerrufsfrist bei Onlineverträgen und Rufnummer

  • Guten Morgen,


    wie sieht es eigentlich aus wenn man online einen Vertrag abschließt?


    Dann hat man doch ein 14-tägiges Widerrufsrecht, oder?


    Wenn ich das habe was passiert, wenn ich nach sagen wir 5 Tagen den Vertrag wiederrufe ich aber die Nummer daraus behalten will und auf eine Prepaid Karte packen will?


    Also z.b. Vertag bei Vodafone abgeschlossen, nach 5 Tagen widerrufen und die Nummer aus dem Vertrag dann aber mitnehmen auf eine Prepaid Karte bei Congstar (alternativ natürlich auch CallYa)


    Hat man da eine Chance die Nummer mitzunehmen oder nicht?


    Ich freue mich euch eure Antworten


    Gruß aus dem Rheinland

  • Eine Rufnummer kannst du nur zu einem anderen Anbieter mitnehmen,wenn der dazugehörige Vertrag wirksam geschlossen ist und zum Ende der Mindestvertragslaufzeit fristgemäß gekündigt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernd02
    Eine Rufnummer kannst du nur zu einem anderen Anbieter mitnehmen,wenn der dazugehörige Vertrag wirksam geschlossen ist und zum Ende der Mindestvertragslaufzeit fristgemäß gekündigt wird.


    Ich hab eine E-Plus Nummer zwei Tage nach Erhalt des neuen Vertrages sofort rausportiert, ging problemlos. Gab ne neue Nummer und fertig. Nach der Widerrufsfrist bekommt man die Nummer garantiert raus, davor ist es Glückssache. Einfach probieren.

  • Macht wohl nur mit Telekom-Vertragen Sinn weil man afaik nur bei der Telekom auch bei Onlinebestellung eine Wunschrufnummer bestellen kann


    Bei Vodafone gibt es Wunschrufnummer nur im Shop und dann hat man kein Widerrufsrecht

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Macht wohl nur mit Telekom-Vertragen Sinn weil man afaik nur bei der Telekom auch bei Onlinebestellung eine Wunschrufnummer bestellen kann


    Bei Vodafone gibt es Wunschrufnummer nur im Shop und dann hat man kein Widerrufsrecht


    Unsere E-Plus Nummer war ein Glückstreffer und zu schade für die Zweitkarte.
    Wenn der Anbieter während der Frist der Portierung zustimmt hätte ich da auch keine Bauchschmerzen. Bezahlen wird man es ja trotz Widerruf dann müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Macht wohl nur mit Telekom-Vertragen Sinn weil man afaik nur bei der Telekom auch bei Onlinebestellung eine Wunschrufnummer bestellen kann

    Und was hat das mit dem Thema zu tun? Und nein es gibt auch andere Anbieter wo man eine Nummer, auch wenn es aus einem begrenzten Pool ist, sich aussuchen kann.


    Ich finde die Idee auch nicht glücklich, vermute auch das es Glückssache ist das es so funktioniert.


    Gruß

  • Umgekehrt darf man sich - wenn solche "Spezialisten" unterwegs sind - dann auch nicht wundern, wenn Händler "Zicken" machen bei einem Widerruf, z.B. wenn nicht alle Widerrufs-Anforderungen erfüllt sind auf Vertragserfüllung pochen oder Wertersatz fordern.


    Wenn ich mir so die Erfahrungsthreads durchlese bin ich froh, nicht in dieser Branche arbeiten zu müssen...

  • Re: Widerrufsfrist bei Onlineverträgen und Rufnummer


    Zitat

    Original geschrieben von rheinland_nrw

    Hat man da eine Chance die Nummer mitzunehmen oder nicht?

    Vielleicht eine Chance - aber rechtlich null Anspruch, da der Vertrag rückabgewickelt wird und man daher keinen einzigen Tag Rechtsanspruch auf die Nummer hat. Sie hat einem ja NIE gehört.

    Handy Samsung Galaxy S3 mit Fonic-Mobile,
    Phablet mit Netzclub 100
    Nokia N97 mit D1

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!