WinSIM / Portierung / keine Weiternutzung möglich!

  • Hallo zusammen,


    ich ärgere mich gerade sehr über WinSIM. Zum Sachverhalt:


    Meine Rufnummer wird in dieser Woche zu meinem neuen Vertragspartner von WinSIM wegportiert. Dafür werden mir korrekt EUR 29,99 gemäß Preisliste berechnet. Ich habe die abgehende Portierung mit gleichzeitiger Kündigung des Vertrages (30 Tage Kündigungsfrist) am 02.05. beauftragt und kann folglich erst zum 30.06.2016 den Vertrag beenden. Für diese Laufzeit werden mir daher noch 2x EUR 7,99 Grundgebühr berechnet.


    Normalerweise erhält man vom alten Vertragspartner für die restliche Nutzungsdauer (in meinem Fall etwa noch 6-7 Wochen) eine neue Rufnummer. An der Hotline von WinSIM sagte man mir nun, dass die Karte zum Portierungstermin in dieser Woche abgeschaltet wird und ich den Vertrag auch nicht mehr weiter nutzen kann. Auf meinen Hinweis, dass ich aber noch für die restliche Laufzeit zahle, wurde mir gesagt, dass ich dafür ja "sofort" schon meine Nummer mitnehmen könne. Ich soll eine E-Mail an den Kundenservice senden und um Kulanz bzw. eine nur anteilige Grundgebührenberechnung bis zum Portierungstermin bitten.


    Rechtlich ist das Ganze mit Sicherheit nicht sauber, was hier läuft. Wie sieht ihr das? Wegen knapp EUR 16,- möchte ich ungern das große Fass (Lastschriftrückgabe, Widerspruch, Mahnschreiben etc.) aufmachen. Aber es kann nicht sein, dass man für eine Leistung zahlen soll, die man technisch gar nicht mehr nutzen kann.

  • Bei der sofortigen Portierung wurde darauf hingewiesen. Ich habe das in Kauf genommen. Vielleicht hast du den Hinweis übersehen.

    o namorico
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  • Das ist doch bei anderen Anbietern nicht anders und wohl auch irgendwo in den AGB geregelt.


    Meine Frau hat portiert von Aldi zu Winsim. Portierung am 04.05.2016


    Ich von Aldi zu O2. Portierung am 10.05.2016


    Am 24. bzw. 25. April wurden jeweils unsere gebuchten 300er Paket (400 MB + 300 Einheiten (MIN/SMS) für 7,99 € korrekt gebucht und liefen.... bis zu den Portierungsterminen. Am Portierungstermin wurden die Karten auch ohne andere Rufnummer abgeschaltet. In beiden Paketen befanden sich jeweils zahlreiche Freiminuten und MB Datenvolumen. Diese sind auch weg, obwohl sie im Voraus bezahlt worden sind.

  • Soweit ich die gesetzlichen Anforderungen richtig verstehe, ist der Anbieter (WinSIM) jedoch auf Wunsch des Kunden verpflichtet, eine neue Rufnummer kostenlos einzurichten.


    [..."Ist der Wechseltermin gekommen, funktioniert die bekannte Nummer nur noch in Kombination mit der neuen SIM-Karte des neuen Anbieters. Die alte SIM-Karte kann auf Wunsch des Kunden jedoch kostenlos eine neue Nummer bekommen, so dass der alte Vertrag weiter genutzt werden. Der alte Anbieter ist gesetzlich zur Bereitstellung dieser Nummer verpflichtet, der Vertrag dadurch darf sich nicht verlängern oder der Kunde in einer anderen Form schlechter gestellt werden. Allerdings ist es erlaubt, dass die Ersatznummer erst auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geschaltet wird."...]


    Quelle: http://www.teltarif.de/mobilfunk/sofortige-portierung.html


    Ich habe diesen Wunsch jetzt nachträglich nochmal geäußert bzw. bei Ablehnung um den Erlass der restlichen Grundgebühren ab dem Portierungstermin gebeten. Ich bleibe definitiv bei der Meinung, dass man für nicht bereitgestellte Leistungen auch nicht etwas berechnen darf.

  • Zitat

    Ich habe diesen Wunsch jetzt nachträglich nochmal geäußert bzw. bei Ablehnung um den Erlass der restlichen Grundgebühren ab dem Portierungstermin gebeten. Ich bleibe definitiv bei der Meinung, dass man für nicht bereitgestellte Leistungen auch nicht etwas berechnen darf.


    Da bin ich absolut Deiner Meinung. Normal sehe ich kein Problem, dass der Anbieter einfach die noch ausstehende Gebühr erlässt.



    Bei Laufzeitverträgen und vorzeitiger Portierung kenne ich es eigentlich NUR so, dass der Anbieter eine neue Nummer für den Rest der Vertragslaufzeit aktiviert. Auf jeden Fall eher als auf Geld zu verzichten.


    prepaid: Dort wird normal der "Saft" bei Portierung abgedreht und die gekauften "Restleistung" ist weg. Nur das Restguthaben darf nicht mehr verfallen. Aber auch darum muss sich der Kunde aktiv kümmern.



    Es stellt sich halt nur die Frage, ob sich der persönliche Aufwand für die überschaubare Gebühr rechnet. Wobei das muss jeder selbst für sich entscheiden.


    Normal müssten wir uns auch darüber aufregen, dass wir ausgehende Portierung zahlen, aber keine 25 € Willkommensbonus bei O2 und mitgebrachter Nummern bekommen. Jeder andere Anbieter (auch Prepaid) zahlt dir das. Aber das ist eine andere Schiene.


    offtopic: Wie schon im anderen Thread geschrieben. Die Portierung zu dem handyflash O2 Angebot hat heute perfekt geklappt. ! :)

  • Im TKG §46 ist es klar vom Gesetztgeber vorgegeben:


    Zitat

    Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


    https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html

  • Danke für eure Antworten! Ich halte euch auf dem Laufenden, was die Reaktion von WinSIM anbelangt. Die Karte wird noch in dieser Woche mit der Portierung abgeschaltet.

  • Was ich mich frage: Wie genau hast du gekündigt? Wenn du das über die Servicewelt machst, kannst du definitiv auswählen, ob der Vertrag ganz normal weiterläuft oder vorzeitig stillgelegt wird.

  • Ich habe die sofortige Portierung bei gleichzeitiger Beendigung des Vertrags gewählt (glaube den letzten Auswahlpunkt). Für mich geht es auch in Ordnung, dass der Vertrag mit der Portierung in dieser Woche endet. Was jedoch nicht rechtens ist, ist die Weiterberechnung der Grundgebühr für die restliche Laufzeit bis zum 30.06.2016. Der Vertrag wurde am 02.05.2016 mit der beauftragten Portierung "gekündigt".


    Es gibt für mich 2 Optionen, die WinSIM gemäß TKG §46 in diesem Fall hat:


    a) Der Kunde wird mit der Portierung vorzeitig zum Portierungstermin aus dem Vertrag entlassen. Die Frist von 30 Tagen zum Monatsende greift folglich nicht. Die Grundgebühr wird anteilig bis zum Portierungstermin berechnet. Gebühren ab dem Portierungstermin entfallen demnach.


    b) Der Kunde erhält (auf Wunsch) zum Portierungstermin eine neue, temporäre Rufnummer für die restliche Vertragslaufzeit, in meinem Fall bis zum 30.06.2016. Somit kann der Kunde den Vertrag bis zum Ende weiternutzen. Die Grundgebühr wird vertragsgemäß auch berechnet, da die Leistung auch in Anspruch genommen werden kann.


    Nachtrag: WinSIM antwortet im Übrigen seit mehreren Tagen nicht auf eingehende E-Mails.

  • Zitat

    Original geschrieben von THX1138.79
    Ich habe die sofortige Portierung bei gleichzeitiger Beendigung des Vertrags gewählt (glaube den letzten Auswahlpunkt).


    Diesen Punkt hatte ich bei Smartmobil (ist ja alles die gleiche Drillisch-Soße) auch ausgewählt - und zwar bewusst und im Wissen, dass ich dennoch die Gebühren entrichten müsste, die bis Ablauf der vertragsseitig vereinbarten Kündigungsfrist regulär angefallen wären.


    Ohne dir eine böse Absicht unterstellen zu wollen: Ich bin mir ehrlich nicht sicher, ob du da nicht was übersehen oder missverstanden hast. Klar ist nur, dass du in eine außergewöhnliche, komplexe Problematik geraten bist - und wir wissen hier alle: Alles, was Drillisch nicht automatisiert hat, dauert.


    Viel Glück und Erfolg, aber ganz ehrlich: Das wird auf eine Kulanzlösung hinauslaufen, wenn überhaupt.

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