Hallo
im Jahr 2013 habe ich bei einem Handwerker Gewerk A und B beauftragt. Gewerk A habe ich umgehend nach Fertigstellung und erhält der Rechnung bezahlt. B wurde aufgrund eines Lieferengpasses beim Material später geliefert und montiert. In dieser Zeit ist mir ein Mangel an Gewerk A aufgefallen, den ich auch umgehend gemeldet habe. Daraufhin wurde mir versprochen, dass dieser Mangel im Zuge der Montage von B beseitigt wird. B wurde montiert. Der Mangel jedoch nicht beseitigt. Daraufhin habe ich die Zahlung der Rechnung für B, die im Oktober 2013 gestellt wurde, via Email verweigert.
Bislang gab es keine schriftliche Reaktion des ausführenden Betriebes.
In der Rechnungen stehen keine Hinweise auf VOB oder BGB.
In den Angeboten steht: "Für unsere Leistung gilt die VOB/B (Verdingsungsordnung für Bauleistung) neueste Fassung."
Wird die Rechnung Ende diesen Jahres verjähren?
Grüße