diese Welt ist so gemein, gemein, gemein
Mirko, bist du dir ganz sicher dass der Lehrerberuf was für dich ist, mir fehlt es da an professioneller Distanz, du bist für diesen Zusammenhang nun wirklich der falsche Ansprechpartner
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diese Welt ist so gemein, gemein, gemein
Mirko, bist du dir ganz sicher dass der Lehrerberuf was für dich ist, mir fehlt es da an professioneller Distanz, du bist für diesen Zusammenhang nun wirklich der falsche Ansprechpartner
Ist das Tablet vielleicht durch eine zweite AG zu bezahlen und sie hat es nicht Verstanden (zu Unerfahren)?
Ich meine da irgendwo etwas gelesen zu haben das man das Tablet nur dazu bekommt wenn man zwar einen in Zahl 1 Vertrag abschliesst aber zwei AG in kauf nimmt. Was zwar keine Dreingabe ist aber einigermassen Erklärt.
Ich würde die Hotline anrufen und Nachfragen.
Edit: Sie hat vielleicht nicht Verstanden das es zwei Verträge sind.
Was für ein Tablet ist es und wie ist der Verkaufswert?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Lady X
Ist das Tablet vielleicht durch eine zweite AG zu bezahlen und sie hat es nicht Verstanden (zu Unerfahren)?
Ich meine da irgendwo etwas gelesen zu haben das man das Tablet nur dazu bekommt wenn man zwar einen in Zahl 1 Vertrag abschliesst aber zwei AG in kauf nimmt. Was zwar keine Dreingabe ist aber einigermassen Erklärt.
Ich würde die Hotline anrufen und Nachfragen.
Edit: Sie hat vielleicht nicht Verstanden das es zwei Verträge sind.
Was für ein Tablet ist es und wie ist der Verkaufswert?
Zu unerfahren kann man da nicht sagen, heute werden in den Mobilfunkshops viele Leute abgezockt. Leider.
Und es ist auch sehr verwirrend, weil es bei o2 und Vodafone wirklich Aktionen gab wo man ein Tablet ohne weiteren Vertrag dazu bekommt. Umgekehrt gibt es aber auch Konstruktionen mit zwei Vertraegen.
Wenn es zwei Anschlussgebuehren sind und zwei verschiedene HW-Aufschlaege, dann sind es aber wohl auf jeden Fall zwei verschiedene Vertrage.
Re: Tablet umsonst... Aber doppelte Anschlussgebühr und 2 x Ratenzahlung... (Mogelcom)
ZitatOriginal geschrieben von Mirko Wie seht ihr das?
Hochgradig ärgerlich, die Sache. Aber wie schon von den Vorrednern beschrieben passiert es regelmäßig, dass Leute durch "geschickte" Vertragsgestaltung übers Ohr gehauen werden.
Die Schülerin soll alle Dokumente zusammenstellen, die sie unterschrieben bzw. bekommen hat, soll (intern) ein Gedächtnisprotokoll aufsetzen was beim Vertragsabschluss alles besprochen und versprochen wurde (in 8 Wochen kriegt sie das nicht mehr genau auf die Reihe), und dann einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale machen.
Nicht alles, was "verklausuliert" wird, ist auch erlaubt. Die Verbraucherzentrale beschäftigt sich regelmäßig mit solchen Dingen und kann ggf. helfen. Und wenn es nur die Hilfe ist, wie man mit möglichst geringem finanziellen Verlust qaus der Sache wieder herauskommt.
Das einzig positive an der Sache: die Schülerin lernt durch diese Vorgehensweise, dass man 1.) immer gut aufpassen muss wenn man Verträge unterschreibt und 2.) dass und wie man sich wehren kann (auch wenn sich herausstellt, dass der Vertrag gültig ist). Sie lernt also was fürs Leben, so dass sie (hoffentlich) beim Ratenvertrag fürs Auto in ein paar Jahren (wo es um vierstellige monatliche Beträge geht) besser aufpasst.
Man muss auch nicht alles gleich und sofort im Shop unterschreiben. Häufig ist es sinnvoll, die Verträge mit nach Hause zu nehmen, eine Nacht drüber zu schlafen (und ggf. die Details in der Familie zu besprechen) und erst am nächsten Tag den Abschluss zu machen.
Ich sehe aber auch noch was anderes: Schüler lernen heutzutage alles mögliche, müssen wissen in welchem Jahr der Dreißigjährige Krieg begann und endete, müssen den Verdauungsapparat der Kuh benennen können (11 Elemente, von der Zunge über Pansen und Labmagen bis zur Blase) und die 9 Seligpreisungen der Bergpredigt auswendig kennen - aber wie man einen Kaufvertrag, einen Handytarif oder einen Mietvertrag abschließt, lernt man nicht in der Schule.
Mein Tipp ist, sich mal Gedanken darüber zu machen ob man wirklich Dinge auswendig lernen muss/soll, die man innerhalb von 3 Minuten mit dem Smartphone nachschlagen kann, oder ob es nicht sinnvoll ist, dass sich die Schüler mal mit den Fallstricken in einem Handy- oder Mietvertrag beschäftigen.
Auch darüber kann man wunderbar Klausuren oder Arbeiten schreiben, z.B. "Klaus schwank zwischen Angebot A, B oder C" - und dann bekommen die Schüler die Verträge und müssen ausrechnen, was unterm Strich billiger ist und gleichzeitig irgendwelche Klauseln erkennen, die das auf den ersten Blick billige Angebot doch teuer machen (z.B. eine "eingebaute Ratenzahlung des Handys mit 12% Zinsen oder so")
Meine Meinung.
Viel Erfolg und viele Grüße,
Jörg
ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
diese Welt ist so gemein, gemein, gemein
Mirko, bist du dir ganz sicher dass der Lehrerberuf was für dich ist, mir fehlt es da an professioneller Distanz, du bist für diesen Zusammenhang nun wirklich der falsche Ansprechpartner
Hört sich doch besser an, als "Ich habe in einem mogelcom-Debitel Shop einen o2-Vertrag einen (!) Vertrag abgeschlossen mit einem Smartphone und einem "gratis" Tablet..."
ZitatOriginal geschrieben von Mirko
Wie seht ihr das?
Da es sich hier um (hoffentlich) keine existenziellen Summen handelt, es unter Lehrgeld verbuchen. Das nächste mal eben die Verträge mit nach Hause nehmen, eine Nacht drüber schlafen und in Ruhe durchlesen. Ggf. von jemandem mit mehr kfm. Sachverstand erklären lassen. Insbesondere lernen, was TCO bedeutet.
Re: Re: Tablet umsonst... Aber doppelte Anschlussgebühr und 2 x Ratenzahlung... (Mogelcom)
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von jof
Ich sehe aber auch noch was anderes: Schüler lernen heutzutage alles mögliche, müssen wissen in welchem Jahr der Dreißigjährige Krieg begann und endete, müssen den Verdauungsapparat der Kuh benennen können (11 Elemente, von der Zunge über Pansen und Labmagen bis zur Blase) und die 9 Seligpreisungen der Bergpredigt auswendig kennen - aber wie man einen Kaufvertrag, einen Handytarif oder einen Mietvertrag abschließt, lernt man nicht in der Schule.
Mein Tipp ist, sich mal Gedanken darüber zu machen ob man wirklich Dinge auswendig lernen muss/soll, die man innerhalb von 3 Minuten mit dem Smartphone nachschlagen kann, oder ob es nicht sinnvoll ist, dass sich die Schüler mal mit den Fallstricken in einem Handy- oder Mietvertrag beschäftigen.
Meine Meinung dazu:
Wenn man weiß wann der dreißigjährige Krieg begann und endete sowie wer gegen wen, dann sollte man davon ausgehen, dass der Betreffende weiß, was er da abschließt... Die Fähigkeit zum flüssigen Lesen setze ich einmal voraus...
Dein Vorschlag zum Thema Smartphone und Wissen in 3 Minuten ist eine Katastrophe... Dann wird noch mehr drauf gestarrt und nicht mehr anständig miteinander gesprochen...
Re: Re: Re: Tablet umsonst... Aber doppelte Anschlussgebühr und 2 x Ratenzahlung... (Mogelcom)
ZitatOriginal geschrieben von FloHech
Dein Vorschlag zum Thema Smartphone und Wissen in 3 Minuten ist eine Katastrophe... Dann wird noch mehr drauf gestarrt und nicht mehr anständig miteinander gesprochen...
Sehe ich anders, jofs Punkt ist doch - den ich zu 100% teile - dass in den Schulen viel unnützes Wissen gelehrt wird (v.a. in Geschichte), welches man nur auswendig lernen muss. Dieses Wissen kann man heute einfach bei Wikipedia o.ä bzw. zu meiner Zeit im Brockhaus nachschlagen.
Diese Unterrichtszeit kann man besser verwenden; eben in Richtung mündiger Bürger. Ich hatte im Studium zwei Semester Zivilrecht. Warum kann man das nicht in komprimierter Form an Schulen lehren? Ggf. auch auf den Satz beschränkt: "Unterschreib nicht das, was Du nicht verstehst". Das schließt dann automatisch das Lesen der Verträge ein.
Geht zwar immer mehr in Richtung "nanny state", aber was solls...
ZitatOriginal geschrieben von Bongomann
Warum kann man das nicht in komprimierter Form an Schulen lehren? Ggf. auch auf den Satz beschränkt: "Unterschreib nicht das, was Du nicht verstehst". Das schließt dann automatisch das Lesen der Verträge ein.
...
Das ist nicht die Aufgabe der Schule. Da sollten sich eher die Eltern mal Gedanken machen ob zuhause alles richtig läuft.
ZitatOriginal geschrieben von skyrimimi
Das ist nicht die Aufgabe der Schule. Da sollten sich eher die Eltern mal Gedanken machen ob zuhause alles richtig läuft.
Zitathttps://de.wikipedia.org/wiki/Schule#Auftrag_und_Funktion
Der gesellschaftliche Auftrag der Schule, der in Deutschland meist im Schulgesetz eines Bundeslandes festgehalten wird, liegt in der Entwicklung der Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Sie soll Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im Unterricht gezielt vermitteln.
Ich sehe nicht, warum so etwas nicht Aufgabe der Schule sein kann.
Jetzt geht es etwas durcheinander im Thread ...;)
1. Natürlichen sollen und müssen Schulen Kompetenzen bei den Schülern im Verhalten als Verbraucher fördern - auch und gerade im Bereich "Smartphone" bietet sich klassisch seit vielen, vielen Jahren an. Damit meine ich spätestens seit dem Jahr 2000.
2. Daraus folgt aber nicht, dass man sich speziell mit solchen Verträgen wie hier genannt im Unterricht beschäftigen muss.
3. Und selbst wenn, kann nicht jeder Schüler immer alles, was man unterrichtet hat ;).
4. Wie viele Erwachsene lesen und verstehen leider nicht alles, was sie unterschreiben... - leider?
4. Ob der Threadersteller tatsächlich nun Lehrer ist oder jemandem Nachhilfe gibt, ist völlig unklar - laut Profil ist er Student mittleren Alters...
5. Und natürlich kann man sich auch als Lehrer wegen so etwas ansprechen lassen - manche Schüler haben sehr wenig Bezugspersonen, Eltern mit mangelnden Sprachkenntnissen o.ä.
Manchmal sind es auch mal Schüler/innen, die damit kokettieren, dass sich der Lehrer über solche anvertrauten privaten Probleme anerkannt fühlt.. Gibt's alles ...
Ob man dann als Lehrer das Problem weitertragen muss - z.B. in ein Forum wie dieses, ist allerdings zumindest fragwürdig. Da gibt es vielleicht andere Möglichkeiten, wie die Schülerin sich kompetente Hilfe holen kann, falls sie evtl. getäuscht wurde - für diesen Zweck kann man sie unterstützen (Eltern, Verbraucherberatung, ... je nachdem)
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