otelo VVL - merkwürdiges GeschäftsGebahren

  • Moin!


    Habe mich gerade für eine Verwandte um eine otelo-VVL gekümmert, da sie die Kündigung verschlafen hatte.


    Dabei sind mir verschiedene Merkwürdigkeiten und ein BGB-Verstoß aufgefallen:


    1) selbstredend steht bei otelo unter 'Mein Taif' keine Vertragslaufzeit - ein Schelm, wer Böses dabei denkt...


    2a) eine am 21.4. durchgeführte VVL zu neuen TarifKonditionen wird bei otelo nicht per sofort durchgeführt


    2b) sie wird aber auch nicht im Anschluss an die alte VertragsLaufzeit (-28.4.) durchgeführt, sondern zu einem PhantasieTermin (2.6.16 - 1.6.18) !


    Damit verlängert otelo einen bestehenden Vertrag (29.4.14 - 28.4.16) nicht um 2 Jahre, sondern um 2 Jahre, 1 Monat und ein paar Tage. Nicht wirklich BGB-konform, oder?!


    Der CallCenter-Angestellte erzählte etwas Erratisches in der Art, dass eine VVL vor dem 15.4. ja zum 2.5. möglich gewesen wäre, so aber nur zum 2.6.


    Auf meinen Hinweis, dass eine VVL eines zum 28.4.16 auslaufenden Vertrags zum 29.4.16 und nicht zum 2.5. oder gar 2.6. durchgeführt werden müsste, kam Verwunderung.


    Was sind Eure Erfahrungen und Meinungen?


    Dank&Gruß,


    raimerik

  • zu 1)
    Ich wüsste nicht, dass der Anbieter verpflichtet ist die Vertragslaufzeit online darzustellen. Natürlich sollte er Dir auf die Frage antworten, wenn Du sie stellst. Kündigen kann man ja auch vorsorglich.


    2a) bei Vodafone wäre das so üblich gewesen (soweit ich mich erinnere). Ein Anspruch darauf besteht allerdings auch hier sicherlich nicht.


    2b) Kann ich nicht nachvollziehen und ist aus meiner Sicht auch unwirksam. Es sei denn, Du hast dem so zugestimmt. Denn der Vertrag verlängert sich nach AGB sicherlich um 1 Jahr stillschweigend, wenn nicht rechtzeitig gekündigt. Vodafone kann also die Koniditionen der aktiven VVL frei mit Dir aushandeln. Wenn Vodafone für die neuen Konditionen ein von otelo frei gewähltes Datum vorschlägt und Du diesem zustimmst, dann ist dies von der Vertragsautonomie gedeckt.


    Ich würde hier allerdings weiter bei otelo nachhaken, warum dem so ist und fordern, dass die Konditionen schon ab 29.04.2016 gelten.

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  • Moin NokiaHandyFan!


    Ich habe ja von 'Merkwürdigkeiten' gesprochen, nicht davon, dass


    1) otelo verpflichtet wäre, die VertragsLaufzeit irgendwo online zu nennen.


    Merkwürdig ist es bei einer 100%igen Vodafone-Tochter aber schon, wenn es bei Vodafone so gehandhabt wird.


    2a) ein Anspruch auf sofortige Wirksamkeit der VVL-Konditionen bestünde.


    Merkwürdig ist es bei einer 100%igen Vodafone-Tochter aber schon, wenn es bei Vodafone so gehandhabt wird.



    zu 2b):


    Da bleibt ja meine Frage, ob eben nicht per BGB die maximale Vertragsverlängerung bei 24 Monaten liegt und eben nicht alles frei verhandelbar ist.


    Die absurde 'frei verhandelte' VVL würde ja nur so funktionieren:


    "Oh, Ihr nicht gekündigter Vertrag verlängert sich am 29.4. passiv um ein Jahr.
    Heute ist der 21.4. und Sie wollen den Vertrag um 2 Jahre verlängern? Sehr schön!
    Wir machen das heute am 21.4. aber der Vertrag verlängert sich zuerst passiv und die 2 Jahres-VVL legen wir in die Zukunft auf den 2.6.16. Alles klar?"


    :\ raimerik

  • Zitat

    Original geschrieben von raimerik
    Da bleibt ja meine Frage, ob eben nicht per BGB die maximale Vertragsverlängerung bei 24 Monaten liegt und eben nicht alles frei verhandelbar ist.


    Nach § 309 Nr. 9a) BGB unwirksam (Knebelvertrag).
    Bei o2 habe ich aktuell einen Vertrag mit 37 Monaten Laufzeit, dies ist aber nur auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin zustande gekommen.

  • Frag mal Bülo78 ob er Dir helfen kann.

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  • Danke für den Hinweis!
    Ich werde berichten, was otelo nach Aufforderung da unternommen hat und dann ggf. Bülo78 kontaktieren.


    Beste Grüße, raimerik

  • Update: Oh weh - was für ein Saftladen... Anders kann man das nicht sagen.


    Auf eine sehr konkrete eMail, sich bitte an das BGB und eigene Zusagen zu halten, kamen folgende fast freche Textbausteine:


    1) Zum am 21.4. verlängerten Vertrag, der vom 29.4.2014-2016 lief:


    "Wenn Sie einen Vertrag bei otelo verlängern ist der neue Vertragsbeginn immer der Zweite des Nachfolgemonates, solang die Anfrage vor oder am 15. des Monates eingegangen ist. Stellen Sie eine Anfrage ab dem 16. des Monates beginnt Ihr neuer Vertrag erst im übernächsten Monat."



    2) Zu der (auch mehrfach am Telefon bestätigten) Aussage


    "Ihr otelo Endgerät wird innerhalb von 3-5 Werktagen geliefert."


    kam:


    "Ihr neues Handy bekommen Sie wenige Tage vor dem Termin der Vertragsverlängerung."



    Also äußerst fragwürdige Methoden oder Gepflogenheiten bei otelo.


    Fast zum Treppenwitz wird da das nicht gelebte Selbstverständnis:


    https://www.otelo.de/service/f…agsverlaengerung/vvl.html


    "Was ist so besonders an der VVL bei Otelo?


    Kein kündigen des Vertrages notwendig, da alle Neukundenangebote auch in der VVL gelten. Wir bei Otelo behandeln unsere Bestandskunden gleichwertig wie Neukunden."



    ICH möchte wirklich irgendeinen Laden sehen, der sich mit sowas hier am Markt hält ("Wir bei Otelo behandeln unsere Bestandskunden gleichwertig wie Neukunden.")


    "Schön dass Sie einen Vertrag bei uns abschließen möchten. Da Sie nach dem 15. des Monats zu uns kommen, ist der Vertragsbeginn am 2. des übernächsten Monats. Ihr Handy bekommen Sie dann wenige Tage vorher... - Herzlich Willkommen bei otelo!"


    :rolleyes: :mad: raimerik

  • Könnte es sich nicht um die 14-tägige Widerrufsfrist
    bei Online/Telefon-Verträgen handeln?


    Congstar argumentiert auch damit.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goody
    Könnte es sich nicht um die 14-tägige Widerrufsfrist
    bei Online/Telefon-Verträgen handeln?


    Congstar argumentiert auch damit.


    Moin!


    Richtige Idee, aber bei otelo tickt es anders:


    "Hiermit verlange ich ausdrücklich, dass mit der
    Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der
    Widerrufsfrist begonnen werden soll. "


    Das verlangen die sogar mit 'Zwangs-Häkchen' einfach mal on-top!


    Ohne, dass es dem Kunden dann was bringt.


    Genau mit dem Häkchen stünde der sofortigen oder zumindest vertragslaufzeitgerechten Verlängerung ja nichts im Wege!


    :mad: raimerik

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