Moin!
Habe mich gerade für eine Verwandte um eine otelo-VVL gekümmert, da sie die Kündigung verschlafen hatte.
Dabei sind mir verschiedene Merkwürdigkeiten und ein BGB-Verstoß aufgefallen:
1) selbstredend steht bei otelo unter 'Mein Taif' keine Vertragslaufzeit - ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
2a) eine am 21.4. durchgeführte VVL zu neuen TarifKonditionen wird bei otelo nicht per sofort durchgeführt
2b) sie wird aber auch nicht im Anschluss an die alte VertragsLaufzeit (-28.4.) durchgeführt, sondern zu einem PhantasieTermin (2.6.16 - 1.6.18) !
Damit verlängert otelo einen bestehenden Vertrag (29.4.14 - 28.4.16) nicht um 2 Jahre, sondern um 2 Jahre, 1 Monat und ein paar Tage. Nicht wirklich BGB-konform, oder?!
Der CallCenter-Angestellte erzählte etwas Erratisches in der Art, dass eine VVL vor dem 15.4. ja zum 2.5. möglich gewesen wäre, so aber nur zum 2.6.
Auf meinen Hinweis, dass eine VVL eines zum 28.4.16 auslaufenden Vertrags zum 29.4.16 und nicht zum 2.5. oder gar 2.6. durchgeführt werden müsste, kam Verwunderung.
Was sind Eure Erfahrungen und Meinungen?
Dank&Gruß,
raimerik