Wildschaden - extrem hohes Angebot von Aufkäufer (im Gutachten) zwingt zum Verkauf?

  • Zitat

    Original geschrieben von Spacko007
    Ehrlich? Ich würde auf den Deal nicht eingehen, sondern mir das Geld auszahlen lassen und den Wagen selbst reparieren. Aber natürlich wären Bilder mal nicht schlecht. Und wichtig ist , ob die Karosse verzogen ist oder nicht.


    Bei Auszahlung gibt es ja scheinbar "nur" 3000€, was zu wenig sein kann, um einen 8000€-Schaden im Hinterhof zu reparieren.


    Ich würde das Auto deshalb einfach in der Fachwerkstatt reparieren lassen, fertig. Die Reparatur in der Fachwerkstatt steigert im Vergleich zur Reparatur im Hinterhof auch den Wiederverkaufswert.

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive bei 8k Schaden wolltest du noch damit fahren?


    Selbst ein nur kosmetischer Schaden kostet schnell 8000€ Reparaturkosten. Lasse mal ein paar Blechteile verbeult sein, eine Tür verzogen sein etc., und schon ist der Schaden da.
    Ich hatte das vor kurzem ähnlich: Jemand hat mein Auto beim Überholen seitlich leicht gestreift. Das waren 3,5T€ Schaden...

  • Zitat

    Original geschrieben von Spacko007
    2) eigenen Gutachter beauftragen (teuer!) und ob es was bringt? Beim Schaden mit einem Unfallgegner würde ich niemals den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Beim Wildschaden bin ich mir nicht sicher, ob man das muss??


    Bei Kaskoschäden muss man den Gutachter der Versicherung akzeptieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Bei Kaskoschäden muss man den Gutachter der Versicherung akzeptieren.


    Das ist so nicht richtig. Auch hier kann man ein Gutachterverfahren anstrengen. Ist aber teuer und obs was bringt ...

  • Sowas hatte ich vor Jahren auch schon mal. Ich wollte ebenfalls nach Gutachten abrechnen und die Versicherung hat mit einem ziemlich hohen Ankaufangebot für das beschädigte Fahrzeug argumentiert. Als ich denen dann sagte, ok, ich verkaufe den Wagen für den Preis, gabs plötzlich keinen Aufkäufer mehr und es konnte doch nach Gutachten abgerechnet werden.

  • Im Regelfall argumentieren die Versicherungen so, dass es einen Aufkäufer für den Wagen gibt. Das Gebot für den Wagen ist im Regelfall dann ein Wert im Sinne der Versicherung, damit man den Versicherungsfall möglischst billig für die Versicherung abwickeln kann. Das sollte man immer im Hinterkopf haben, egal ob es sich um eine Online-Versicherung oder um eine mit Vor-Ort-Service handelt. Alle machen das so. Es zählt zum Geschäftsmodell, den Kunden möglichst günstig abzuwickeln.


    Wenn es einen Aufkäufer tatsächlich gibt, dann würde ich den Wagen ggf. dafür verkaufen, wenn ich mir einen Überblick über die Marksituation verschafft habe. Der Markt an guten Gebrauchtwagen ist voll. Von daher stehen die Chancen nicht schlecht, dass man einen ähnlichen Wagen auftreiben kann, ohne viel zuzuzahlen. ;)


    Wenn Du eh vor hattest, den Wagen im Herbst abzugeben, dann sollte man sich überlegen, den Wagen jetzt schon abzustoßen und den Kauf eines anderen Pkw vorzuziehen. Das bringt die Versicherung in Zugzwang und die Sache wird platzen, falls es eine Nebelkerze war, die die Versicherung gezündet hat. ;)


    Die Frage, die man sich stellen sollte ist die, ob man die 7000 Euro im Herbst für den Wagen noch bekäme? ;)

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    Das ist so nicht richtig. Auch hier kann man ein Gutachterverfahren anstrengen. Ist aber teuer und obs was bringt ...


    Das ist klar, ich meinte ja auch erst mal den grundsätzlichen Unterschied zu einem Haftpflichtschaden,
    bei dem von vornherein selbst den Gutachter bestimmen kann. Und das geht eben bei einem Kaskoschaden nicht.

  • danke für die vielen Antworten. Jetzt weiß ich doch etwas mehr :top:


    Am problematischsten ist für mich einfach der Zeitdruck.
    Nachdem aktuellen habe ich 2-3 Monate gesucht. Jetzt habe ich die Wahl zwischen in 3 Wochen fündig werden (ich brauche ein Auto) / oder beim Händler reparieren lasssen.
    Den gebotenen Preis vom Aufkäufer kann ich sicher niemals selbst später erreichen.


    Kurz zum Schaden - Bei meinem A6 sind betroffen:
    - Kotflügel
    - Stoßstange
    - Motorhaube
    - Scheinwerfer, NSW, Plastikzeug
    - Ladeluftkühler


    Ich selbst hätte den Schaden sicher nur auf 2-3t Euro geschätzt.


    Die Reparatur über die Schadenssumme kann ich aber bei jeder Werkstatt machen lassen?

  • Die Reparatur kannst Du überall machen lassen.
    Die Versicherung bezahlt aber nur das, was in der Police vereinbart ist. Zum Beispiel, dass die Versicherungsgesellschaft Dir die Werkstatt vorschreiben kann. Oder Du hast freie Werkstattwahl.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!