Muss Kündigung von Kabel einstimmig beschlossen werden ?

  • Schau' in Deinen Notarvertrag, da steht drin, dass Du das Ding bekommen hast...


    Dann soll der Verwalter die alten Protokolle/Beschlüsse für den Kabelanschluss raussuchen.


    Ansonsten das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) durchlesen, und die Regelungen entsprechend interpretieren.

  • Er wird ja aber eine Adresse haben, also kommt man auch an ihn ran. Der Verwalter sollte da schon Möglichkeiten haben.

  • Ja, natürlich ist auch irgendwann an den Verwalter ranzukommen.
    Spätestens nächste Woche bei der E.-Versammlung. Ich wollte nur gerne für die Diskussion vorbereitet sein.


    Hier basierten ja viele ihren Kommentar auf den entsprechenden Passus in der Teilungserklärung. Und nun scheint es bei uns einen solchen ja gar nicht zu geben. Und trotzdem soll eine EINSTIMMIGE Entscheidung nötig sein?


    Wir hatten erst vor kurzem den Verwalter gewechselt, weil der vorige - sagen wir mal - alles andere als "unfehlbar" war. Insofern nützen mir die wiederholten Kommentare hier "der Verwalter wird schon wissen was er tut" recht wenig.

  • Mal was anderes, wenn der nie erscheint, wird er trotzdem auf den Versammlungen vertreten? Meines wissens müssen so Sachen wie Kabelanschluss zwar einstimmig aber nicht allstimmig beschlossen werden. Solange also keiner bei der Versammlung "Nein" sagt, sollte man es sich durch bekommen!?

  • Dein Wissen bringt hier nix, weil keiner die Teilungserklärung kennt. Da kann alles mögliche drinstehen, deshalb ist es ja so wichtig, dass das sauber herausgearbeitet wird. Es gibt z.B. Teilungserklärungen, da hat jeder Eigentümer genau eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen bzw. MEA. Da können dann z.B. 2 Eigentümer mit nur je einer Kellerwohnung einen anderen Eigentümer, der 30 Wohnungen hat, ganz einfach überstimmen.


    Der Verwalter wird von den Eigentümern dafür bezahlt, genau solche Dinge herauszuarbeiten und auf der Versammlung zu erläutern.

  • In der Teilungserklärung wird zum Thema Kabelanschluss selbst nichts stehen.


    Üblicherweise wird da überhaupt keine Klausel enthalten sein, die eine Mehrheit zu dieser Frage regelt. Üblicherweise verbleibt es bzgl. der Mehrheiten bei der gesetzlichen Regelung.
    Genau herausfinden kannst du das - wie schon erläutert - nur, wenn du die Teilungserklärung bzw. genauer gesagt die Gemeinschaftsordnung prüfst. Die wirst du vermutlich mit deinem Kaufvertrag erhalten haben - wobei dies nicht zwingend ist.


    Ich würde die Verwaltung oder zur Not den Notar (kostet vmtl. was) bitten, mir einen Scan oder Kopie zu überlassen. Normalerweilse dürfte die Verwaltung da keine Probleme machen.


    Wenn es nur um die Kündigung des Vertrags und KEINE baulichen Veränderungen (also Anbau einer Sat-Anlage o.ä.) geht, ist - sofern nicht in der TE ausnahmsweise eine abweichende Regelung enthalten ist - ein Mehrheitsbeschluss nach § 21 III WEG ausreichen. Die Entscheidung für DVBT oder DVBC statt Kabel stellt nach meiner Einschätzung eine ordnungsgemäße Verwaltung dar (darüber ließe sich evtl. diskutieren, im Zweifel müsste man das durch einen RA prüfen lassen)


    Ich würde außerdem beim Verwalter nachfragen, warum er meint, dass hier ein einstimmiger Beschluss erforderlich wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201 Ich würde außerdem beim Verwalter nachfragen, warum er meint, dass hier ein einstimmiger Beschluss erforderlich wäre.


    Das hatte ich doch schon gemacht, bevor dieser Thread eröffnet wurde.
    Da kam nur "das wären eben so die gesetzlichen Bestimmungen".


    Bei uns hat jede Wohnung 1 Stimme, egal wie gross. Die Heizkosten werden nach den qm aufgeteilt, bei Abstimmungen waren aber immer alle Eigentümer gleich "wertvoll".


    Der Verwalter vertritt die Ansicht, dass ALLE Eigentümer sich für Kündigung aussprechen müssen.
    Wegbleiben der Minderheit hilft mir/uns hier also nicht.
    Das Thema lag ja schon letztes Jahr an, da hatte er vertagt, weill nicht von allen eine Willensäusserung vorlag.

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Text aus
    http://www.verwaltung-gross.de/EWV-info.html


    Aktuell steht auch das terristische digitale Fernsehen, welches mittels einfacher Zimmerantenne zu empfangen ist, zur Disposition. Aus mehreren Anlagen möchten Eigentümer diese kostenlose Alternative nutzen und den Kabelanschluss individuell kündigen.
    ________________________________________________________________________


    Zu DVB-T (aka das "terristische digitale Fernsehen"):
    BIS 2019 wird dieses bundesweit durch DVB-T2 HD ersetzt, also DVB-T(1) abgeschaltet.
    Private Sender, die bislang über DVB-T(1) "kostenlos" zu sehen sind, werden über DVB-T2 NICHT mehr kostenlos zu sehen sein, und zwar weder in SD- noch HD-Qualität, sondern nur noch gebührenpflichtig für um die 5€ monatlich.


    Zur "Verkabelung":
    Eine Stern-Topologie ist Voraussetzung dafür, übers TV-Kabel (zusätzlich) Internet+Telefon nutzen zu können; eine Baum-Verkabelung genügt dafür nur für vielleicht 2-3 Haushalte, also nicht "alle".


    Kabel Deutschland bietet Eigentümer(gemeinschafte)n von Mehrparteienhäusern (u.U. teils Selbstnutzer, teils Mieter) von sich aus oft an, den - oft 5-10 Jahre noch laufenden - Rahmenvertrag umzustellen auf einen Einzelnutzervertrag - und im Zuge dessen das Kabelnetz in sein Eigentum übergehen zu lassen; sodann investiert Kabel Deutschland gerne und auf eigene Kosten in die Modernisierung des Netzes, sprich: Stern-Topologie, um Mehrwert bieten zu können und individuelle Verträge (auch "nur" für Internet/Telefon) abschließen zu können.


    Letzteres habe ich vor ca. 11 Jahren mal selbst erlebt - und alle an meinem damaligen Wohnort waren und sind "happy".

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Und mit den Einzelnutzerverträgen steigen die Einnahmen bei Vodafone bestimmt kräftig...


    Hier mal die Kostenseite aus meiner obigen Erfahrung:
    BIS zur Umstellung auf Einzelvertragsbasis waren's so 8,xy Euro monatlich, die *jeder* im Haus - also egal, ob Selbstnutzer oder Mieter, egal, ob tatsächlich "erwünscht" oder nicht - über die Nebenkosten/Betriebskosten zahlen musste.
    BIS dahin gab's nur eine Baum-Topologie seitens Kabel Deutschland.


    Nach entsprechendem WEG-Beschluss ging das Eigentum am Kabelnetz an Kabel Deutschland (KD) über; kurz danach rückten Elektriker an und modernisierten ALLES auf KD-Kosten. 2 Monate später war die seinerzeit höchste Bandbreite von 50 MBit/s und Telefonie verfügbar.
    Besagte 8,xy Euro "verschwanden" dann natürlich auf der Nebenkostenrechnung.


    Wer mag, kann auf Grundlage dieses "Modells" schon in Kürze in Ballungsräumen DVB-T2 HD nutzen (und RTL & Co für besagte monatliche Gebühr in Höhe von 5€ oder so ab 2017 sehen - in HD, Gebühr geht natürlich direkt an RTL & Co).
    Alternative, übers Internet: http://www.dwdl.de/nachrichten…ch_als_paytvpreisbrecher/

    Zitat


    Amüsantes Detail am Rande: Ein Pay-TV-Paket bei Magine TV - hier "Themenpaket" genannt - ist billiger als die Freischaltung der eigentlich werbefinanzierten "Free-TV-Sender". Während die öffentlich-rechtlichen kanäle ohnehin immer frei verfügbar sind, muss man zum Empfang von ProSieben, Sat.1, RTL, Vox und Co. nämlich für 4,99 Euro das "Basic"-Paket erwerben, ..

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