Muss Kündigung von Kabel einstimmig beschlossen werden ?

  • Spätetens in 2 Jahren muss ja eh auf digital umgestellt werden, denn ihr scheint wohl noch analog zu schauen. In Summe dann mehr Kosten.


    Wenn im Vertrag drin steht, ein solcher Entschluss muss einstimmig erfolgen und einer wehrt sich, das Kabel (egal in welcher Form) aufzugeben, kannst du auch Rosa Hühner zum Mond schießen, es wird nix passieren. Es steht dir allerdings frei, zusätzlich zu deinem vorhandenen Anschluss andere Übertragunsmöglichkeiten anzuschaffen.


    Und da du lieber hier rumeierst, anstatt dir den Vertrag durchzulesen bzw. anzufordern inkl. der markierten Stellen, wird dir auch keiner helfen können/wollen.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711 Spätetens in 2 Jahren muss ja eh auf digital umgestellt werden, denn ihr scheint wohl noch analog zu schauen. In Summe dann mehr Kosten.


    Erstmal Danke!
    Interessantes Timing !
    Genau das hat mir heute ein sehr netter Conrad-Mitarbeiter auch erklärt.
    Und dann ?
    "mehr Kosten" geht doch wohl kaum automatisch ? Es würde doch dann ein NEUER Vertrag geschlossen werden müssen, was dann die Mehrheit verhindern könnte, oder ?


    Zitat

    Original geschrieben von sin-4711 Und da du lieber hier rumeierst, anstatt dir den Vertrag durchzulesen bzw. anzufordern inkl. der markierten Stellen, wird dir auch keiner helfen können/wollen.


    Ich war so naiv gewesen, anzunehmen, dass ich hier in erster Linie Antworten von Wohnungseigentümern mit Erfahrung in solchen Themen erhalten würde, und keine Lebensberatung zum Thema "Kabel find ich gut".


    Ansonsten ist es für mich immer wieder verblüffend festzustellen, wie sicher sich Aussenstehende im Internet sind, dass der Fragensteller ein absoluter Idiot ist. Kannst Du Dir keine Situation vorstellen, wo eine sofortige Einsicht nicht möglich ist? Z.B. Verwalter krank oder im Urlaub? (Unserer ist "Einzelkämpfer" und Sekretärin will warten.)

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    "mehr Kosten" geht doch wohl kaum automatisch ? Es würde doch dann ein NEUER Vertrag geschlossen werden müssen, was dann die Mehrheit verhindern könnte, oder ?


    Nein, in der Regel kein neuer Vertrag. Du bekommst bei Abschaltung einzelner Analoger Sender ja auch keinen neuen Vertrag.
    Die Mehrkosten entstehen durch den Kauf neuer Geräte, sofern ihr diese nicht bereits habt.

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner Ansonsten ist es für mich immer wieder verblüffend festzustellen, wie sicher sich Aussenstehende im Internet sind, dass der Fragensteller ein absoluter Idiot ist. Kannst Du Dir keine Situation vorstellen, wo eine sofortige Einsicht nicht möglich ist? Z.B. Verwalter krank oder im Urlaub? (Unserer ist "Einzelkämpfer" und Sekretärin will warten.)


    Diese Dinge sind in der "Teilungserklärung" geregelt, von der Du mindestens 1 Exemplar beim Kauf der ETW mit erhalten hast, und welche Du beim Kauf der ETW akzeptiert hast, und welche damit eine Rechtsgrundlage darstellt.


    Um das nachzulesen, brauchst Du keine Sekretärin vom Hausverwalter, sondern nur eine gewisse Grundordnung in Deinen Unterlagen ;) .


    Zum Thema Mehrheit der Eigentümer:
    Bei mir wollten schon z.B. einzelne Wohnungseigentümer an ihre Wohnungen Balkone anbringen. Das geht natürlich nur dann, wenn an jeder Wohnung ein Balkon angebracht wird, und alle Eigentümer zustimmen.


    Ein anderer Eigentümer wollte den anderen Eigentümern die Hälfte des gemeinsamen Gartens abkaufen, und diesen mit Hecke abgrenzen und an seine Wohnung im EG dranhängen. Das geht schon deshalb nicht, weil alle bestehenden Mietverträge gebrochen werden würden. Abgesehen davon kommen sich die anderen Mieter verscheißert vor, wenn ein Mieter einen eigenen Garten hat.


    Da sind z.B. die Gesellen, welche auf ihrem Balkon 'ne Satellitenantenne anbringen wollen, die harmloseren...


  • Ich bin Eigentümer und kann mich auf Erfahrungen berufen. Du willst aber anscheinend den wichtigsten Tipp nicht anerkennen.
    Du solltest in deinen Unterlagen einen Vertrag haben, der alles relevante regelt. Hast du den nicht, ist das eher schlecht. Willst du ihn nicht haben, ist es dein Pech.


    Mit naiv hat das nix zu tun, eher damit, das du keinen Ratschlag annehmen willst, der das gleiche mehrfach empfiehlt.


    Und zum Thema digital. Kommt auf den Vertrag an, es gibt durchaus neuere Verträge, in denen die Umstellung inkl. der höheren Kosten durchaus abgesegnet ist, aber auch solche, die nur eine einfache Mehrheit brauchen. Bei der gehörten Konstellation ist das aber eher unwahrscheinlich, deswegen, such den Vertrag und lese ihn. :rolleyes:

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711 such den Vertrag und lese ihn. :rolleyes:


    Seit Beitrag 8 geht es ja um nichts anderes mehr...


    Selbst wenn es 100 Wohnungen der WEG sind, und nur einer "keine Lust" hat (oder ein Querkopf ist), beißt man bei geforderter Einstimmigkeit auf Granit.


    Selbstverständlich kann man sowas auch vernünftig bzw. monetär lösen. Hier sollten sich die beiden Miteigentümer, die sich mit dem "Querkopf" am besten verstehen, mit diesem zusammensetzen und ausloten, warum er konkret gegen den Vorschlag ist.


    Wenn es ausschließlich um Geld geht, kann man seine Zustimmung ggf. durch eine Einmalzahlung an den Blockierer erreichen.


    "Gütliche Einigung" ist immer besser als irgendein Zwang. Sonst schießt der Beleidigte bei der nächsten Miteigentümerversammlung quer. Es gibt Hausgemeinschaften, die sind aufs übelste zerstritten und man hört: "Wenn Herr A dafür ist, bin ich dagegen. Ist er dagegen, bin ich dafür". Das reale Leben eben...

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Ich war so naiv gewesen, anzunehmen, dass ich hier in erster Linie Antworten von Wohnungseigentümern mit Erfahrung in solchen Themen erhalten würde, und keine Lebensberatung zum Thema "Kabel find ich gut".


    Jetzt lass bitte mal die Kirche im Dorf!


    Dein Verwalter scheint sich ziemlich sicher zu sein, dass eine Änderung grundsätzlich nur einstimmig möglich ist. Auch du bezweifelst das ja hier im Grundsatz nicht mal so sehr, sondern suchst dagegen nach einer technisch begründeten "Lücke" bzw. einem "Schlupfloch" (Hervorhebung von mir):


    Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Ich suche jetzt nach irgendeiner Lücke basierend auf "aktueller Stand der Technik".
    Als damals (kurz nach Bismarck's Abtritt oder sogar als M.L. seine Thesen an die Kirchentur nagelte) der Kabelvetrag eingegangen wurde, hatte Deutschland eine gänzlich andere technische Landschaft als heute.
    (...)
    wenn
    sich hier nicht ein Schlupfloch finden lässt, dann kann ja ein einzelner Eigentümer auch noch 50 Jahre in der Zukunft die Mehrheit daran hindern, sich von veralteter KOSTENPFLICHTIGER Technik zu befreien.


    Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Wenn jetzt natürlich deutlich im Text steht "Kabelanschluss nur mit Einstimmigkeit", dann kann ich nur noch versuchen herauszufinden, ob das so unumstöslich rechtens ist.


    Ich vermute eher, dass eine allgemeine Formulierung drin steht, wie "vorhandene Installationen", und dann bleibt meine Frage ob das auf ewig auch für veralteten Standard Gültigkeit hat.


    Und genau darauf hast du die gewünschte Erfahrung und (Zitat) "Antworten von Wohnungseigentümern mit Erfahrung in solchen Themen" bekommen:


    Die Argumentation, ein Kabelanschluss an sich sei "veraltet" (und genau diese hast du ja aufgestellt!) erscheint realitätsfern.. Und das auch objektiv gesehen: Terrestrischer Empfang, der ja noch viel, viel älter ist, stellt weniger Sender zur Verfügung, geringere Nutzbandbreiten, die zu schlechterer Qualität führen, erlaubt kein Internet oder Telefonie, etc. Wir können wie hier geschildert vielmehr davon ausgehen, dass der analoge Empfang bzw. die dafür benutzten Empfangsgeräte der Benutzer technisch veraltet sind. Nicht aber der Anschluss an sich. Und auch im Vergleich zum Telefonnetz gilt ähnliches, da für Kabelanschlüsse normalerweise eher höhere Maximalinternetgeschwindigkeiten angeboten werden als für über die Telefonleitungen realisierte (DSL-) Anschlüsse, sprich: die Technik nicht "veraltet" ist.



    PS: Es spricht dennoch natürlich nichts dagegen, den Kabelanschluss zu kündigen, wenn dieser von den Teilnehmern nicht benötigt wird. Völlig legitim. Aber die Begründung, er sei "veraltet" halte (auch) ich für objektiv absurd. Und ein allfälliger Mehrheitsbeschluss muss vertraglich gedeckt sein.

  • Spacko, warum siehst du eine Sat-Anlage nicht als Vorteil?
    Ist doch das beste - zahlst keine monatliche Gebühr fürs TV schauen. Hast mehr Kanale zb bei Sky in HD usw.

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