Muss Kündigung von Kabel einstimmig beschlossen werden ?

  • Frage zu Wohneigentum, welche auf den ersten Blick kaum was mit Telefon und Technik zu tun hat, und dann aber doch wieder irgendwie.


    Bei einem Haus mit 12 Eigentumswohnungen möchte die Mehrheit die schon jahrzehntelang bestehende Fernsehsignalversorgung durch Kabel Deutschland kündigen. 3 Wohnungen werden nicht selbstgenutzt, sondern sind vermietet.


    Jetzt vertritt der Verwalter den Standpunkt, dass diese Kündigung nur dann ausgesprochen werden kann, wenn SÄMTLICHE Eigentümer damit einverstanden sind, also kein einziger widerspricht. Einfachen Mehrheitsbeschluss will er nicht gelten lassen.


    Nun ist ein Eigentümer einer der vermieteten Wohnung gegen die Kündigung. Er will den Kabelschluss auch in Zukunft als Vorteil bei Neuvermietung anpreisen können, und aussserdem stehe der Anschluss im aktuellen Mietvertrag.


    Der Verwalter bezieht sich wohl auf eine allgemeine Regelung, und zunächst wird er das wohl auch richtig deuten, wenn wir Kabelanschluss als "grundlegende Eigenschaft" einordnen.


    Ich suche jetzt nach irgendeiner Lücke basierend auf "aktueller Stand der Technik".
    Als damals (kurz nach Bismarck's Abtritt oder sogar als M.L. seine Thesen an die Kirchentur nagelte) der Kabelvetrag eingegangen wurde, hatte Deutschland eine gänzlich andere technische Landschaft als heute. Seit DVB-T kann jeder (jedenfalls in einer Grossstadt) mit vertretbarem geringem Aufwand Fernsehen über Zimmerantenne empfangen. (Bei uns ist jedenfalls definitiv ein guter Empfang gegeben.)


    Nun mag man argumentieren, dass der bestehende Kabelanschluss ja nicht etwa interessierte Nachbarn darin hindert, trotzdem die Signale über Zimmerantenne zu empfangen; aber wenn
    sich hier nicht ein Schlupfloch finden lässt, dann kann ja ein einzelner Eigentümer auch noch 50 Jahre in der Zukunft die Mehrheit daran hindern, sich von veralteter KOSTENPFLICHTIGER Technik zu befreien. Will ich im Moment noch nicht als unabänderlich akzeptieren.


    Hat irgendjemand Tipps und/oder Ideen ?

  • errichtet doch eine sat-anlage, dann wird auch der eine eigentümer einen mehrwert sehen.


    ich kann verstehen, dass er dvb-t nicht als den nabel der welt ansieht.... iptv ist eben noch nicht standard und wäre dann die einzige möglichkeit vernünftig tv zu sehen.

  • soll den die HW , also die Kabel , Verstärker usw. unbenutzt "bestehen" bleiben ?
    Dann wäre es doch ganz einfach. Der Gemeinschaftsvertrag beim Kabel wird gekündigt und der Eigentümer bzw der Mieter muss eine Einzelvertrag für Kabel abschließen. Verliert dadurch natürlich den guten billigen Tairf. Bei den anderen wird ein Sperrfilter oder so was eingebaut.
    Auch dran denken.. über Kabel geht nicht nur TV sonder alles.. TV, Internet, Telefon..

  • Zitat

    Original geschrieben von stonecold ]
    Dann wäre es doch ganz einfach. Der Gemeinschaftsvertrag beim Kabel wird gekündigt und der Eigentümer bzw der Mieter muss eine Einzelvertrag für Kabel abschließen. Verliert dadurch natürlich den guten billigen Tairf. Bei den anderen wird ein Sperrfilter oder so was eingebaut.


    Gar nix ist einfach! Genau das - höhere Kosten nach Kündigung des Altvertrages - will ja der eine Eigentümer nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von stonecold Auch dran denken.. über Kabel geht nicht nur TV sonder alles.. TV, Internet, Telefon..


    ???
    Bei Dir vielleicht. Bei uns nicht. Internet und Telefon haben wir hier über die uralten Kupferlitzen, entweder von o2 oder Telekom - jeder wie er möchte. Von Kabel Deutschland haben bei uns fast alle nach jahrelanger aufdringlicher (fast wöchentlicher) Werbeverarsche


    "nur 19,99 *
    blablablablabla
    * in den ersten 6 Monaten, danach 39,99€"


    restlos die Schnauze voll. Die will hier keiner als Internetprovider haben.

  • Wo ist denn da eine Werbeverarsche? Ok, wenn lesen Schwierigkeiten bereitet, dann mag das zutreffen.
    Satellitenantenne sehe ich nicht als Vorteil, sondern als Nachteil.


    Ich kann den Eigentümer verstehen. Deshalb würde ich mir niemals eine ETW anschaffen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    errichtet doch eine sat-anlage


    Dieses ist auch nur einstimmig möglich, genauso wie die Abschaffung der Kabelanlage. Als Vermieter einer ETW würde ich auch auf die Beibehaltung des Kabelanschlusses bestehen.

  • DVB-T kann man nicht mit Kabelfernsehen vergleichen, das ist nur eine absolute Notversorgung, und in vielen Regionen gibt es da garkeine Privaten Sender. :(


    Wenn dann muessten man eher auf Satellitenempfang umstellen was auch Geld kostet.


    Internet muesste man auch schaun ob da DSL ueberhaupt konkurrenzfaehig ist, nicht das ihr dann von 100 MBit/s DOCSIS auf 3 MBit/s DSL3072 zurueckfaellt.

  • Hier müsste man den WEG-Vertrag kennen, wo festgeschrieben ist was mit welcher Mehrheit (oder nur Einstimmigkeit) beschlossen werden kann. Der Verwalter kennt selbstverständlich den Vertrag und die Details, also schließe ich daraus, dass dessen Aussage darauf beruht. Der Verwalter "will" also nicht, sondern er "kann" nicht.


    Lass Dir vom Verwalter die entsprechende(n) Passage(n) erläutern. Wenn Du Eigentümer bist, liegt Dir der WEG-Vertrag ja ebenfalls vor.


    Wir z.B. haben unser Büro in einem Mehrfamilienhaus, und zahlen Monat für Monat unsere Kabelfernsehgebühren obwohl wir gar keinen Fernseher im Büro haben. Die WEG ist aber nicht bereit, auf den Komplettvertrag mit dem Kabelanbieter zu verzichten, da dieser insgesamt günstiger ist als 10 Einzelverträge der jeweiligen Nutzer.


    Grüße, Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Hier müsste man den WEG-Vertrag kennen, wo festgeschrieben ist was mit welcher Mehrheit (oder nur Einstimmigkeit) beschlossen werden kann.


    Das ist natürlich richtig!
    Ich habe trotzdem bei unserem Verwalter das Gefühl, dass er sich manchmal seine Arbeit zu leicht macht, und sich mit "naheliegendem" zufrieden gibt, ohne Alternativen zu erwägen.
    Da die meisten meiner Nachbarn noch nicht inmal eine Heizkostenabrechnung vollständig verstehen (z.B. "Warum sind denn Deine Heizkosten immer so viel niedriger als meine ?" - Sie mit dünner Bluse im Winter und Fenster ständig auf zum rauchen ...), stehe ich mit kritischen Fragen oft alleine auf weiter Flur.


    Wenn jetzt natürlich deutlich im Text steht "Kabelanschluss nur mit Einstimmigkeit", dann kann ich nur noch versuchen herauszufinden, ob das so unumstöslich rechtens ist.


    Ich vermute eher, dass eine allgemeine Formulierung drin steht, wie "vorhandene Installationen", und dann bleibt meine Frage ob das auf ewig auch für veralteten Standard Gültigkeit hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    veralteten Standard


    Daran wird es schon hapern, weil das keiner so sehen wird...
    DVB-T ersetzt die alte analoge Antenne. DVB-T ersetzt aber keinen Kabelanschluss.

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