Frage zu Wohneigentum, welche auf den ersten Blick kaum was mit Telefon und Technik zu tun hat, und dann aber doch wieder irgendwie.
Bei einem Haus mit 12 Eigentumswohnungen möchte die Mehrheit die schon jahrzehntelang bestehende Fernsehsignalversorgung durch Kabel Deutschland kündigen. 3 Wohnungen werden nicht selbstgenutzt, sondern sind vermietet.
Jetzt vertritt der Verwalter den Standpunkt, dass diese Kündigung nur dann ausgesprochen werden kann, wenn SÄMTLICHE Eigentümer damit einverstanden sind, also kein einziger widerspricht. Einfachen Mehrheitsbeschluss will er nicht gelten lassen.
Nun ist ein Eigentümer einer der vermieteten Wohnung gegen die Kündigung. Er will den Kabelschluss auch in Zukunft als Vorteil bei Neuvermietung anpreisen können, und aussserdem stehe der Anschluss im aktuellen Mietvertrag.
Der Verwalter bezieht sich wohl auf eine allgemeine Regelung, und zunächst wird er das wohl auch richtig deuten, wenn wir Kabelanschluss als "grundlegende Eigenschaft" einordnen.
Ich suche jetzt nach irgendeiner Lücke basierend auf "aktueller Stand der Technik".
Als damals (kurz nach Bismarck's Abtritt oder sogar als M.L. seine Thesen an die Kirchentur nagelte) der Kabelvetrag eingegangen wurde, hatte Deutschland eine gänzlich andere technische Landschaft als heute. Seit DVB-T kann jeder (jedenfalls in einer Grossstadt) mit vertretbarem geringem Aufwand Fernsehen über Zimmerantenne empfangen. (Bei uns ist jedenfalls definitiv ein guter Empfang gegeben.)
Nun mag man argumentieren, dass der bestehende Kabelanschluss ja nicht etwa interessierte Nachbarn darin hindert, trotzdem die Signale über Zimmerantenne zu empfangen; aber wenn
sich hier nicht ein Schlupfloch finden lässt, dann kann ja ein einzelner Eigentümer auch noch 50 Jahre in der Zukunft die Mehrheit daran hindern, sich von veralteter KOSTENPFLICHTIGER Technik zu befreien. Will ich im Moment noch nicht als unabänderlich akzeptieren.
Hat irgendjemand Tipps und/oder Ideen ?