Wie kann ich mich wehren?

  • Womit wir wieder bei der Vernunft und der übertriebenen Reglementierung wären.
    Ich behaupte mal dass umso mehr Regeln und Gesetze umso bescheuerter die Gesellschaft. Einfach weil sich immer ein Dummer findet bei dem die Vernunft und das Hirn nicht funktionieren, und der jeden Mist macht weil er nicht verboten ist.


    Ganz ehrlich? Ich nenne so was natürliche Selektion, frei nach Darwin.
    Es soll ja in diversen Orten der Welt verboten sein Selfies zu machen weil jemand abgestürzt ist oder sich dabei in den Kopf geschossen hat. Nun, solchen Dummköpfen trauere ich nicht hinterher.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187


    Ganz ehrlich? Ich nenne so was natürliche Selektion, frei nach Darwin.
    Es soll ja in diversen Orten der Welt verboten sein Selfies zu machen weil jemand abgestürzt ist oder sich dabei in den Kopf geschossen hat. Nun, solchen Dummköpfen trauere ich nicht hinterher.


    In anderen Ländern verklagen an Krebs erkrankte Raucher die Tabakindustrie ..und GEWINNEN !

  • In diesen Ländern muss man in Teilen seine Waffe offen tragen wenn man keinen Waffenschein hat. Auch kann man klagen wenn man sich an heißen Kaffee verbrüht, wenn nicht angegeben ist dass der Kaffee (naturgemäß) heiß ist.


    Amerika und deren Gesetze hätte ich hier auch gerne. Ich wär Multimilliardär ohne je einen Finger gerührt zu haben. ;)
    Gerade amerikanische Gesetze, deren Recht und die Auslegung sind keine Messlatte für Lebewesen mit Verstand und einem Hirn welches dem einer Amöbe übertrifft.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Ich vermute der AG kann da nicht belangt werden. !



    Ich habe mal in einer Baufirma gearbeitet ca. 100 Mitarbeiter
    die Firma hatte einen Betriebsrat der Vorsitzende des Betriebsrat ist vom Gerüst
    gefallen 2 Etagen Prellungen und Frakturen sonst nix.
    Klar besoffen.
    Dieser Vorsitzende ist Stellvertretender Vorsitzende eines Firmenkonzerns
    gewesen.
    Da wurde damals nur vertuscht.
    Jahre später wurde die Baufirma / Firmenkonzern wegen Folgeschäden
    vom Ex Betriebsrat Vorsitzenden verklagt.
    Die „Flurpost“ meinte damals die Parteien haben sich finanziell geeinigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Auch kann man klagen wenn man sich an heißen Kaffee verbrüht, wenn nicht angegeben ist dass der Kaffee (naturgemäß) heiß ist.


    Du wirst lächeln, ich kann die Klage sogar nachvollziehen, es gibt durchaus einen Unterschied zwischen heissem und heissem Kaffee, gut erkennbar an den roten Stellen auf der Haut :D

  • Ich trinke meinen nur kalt mit viel Eis also von dem her :D :p

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Ich vermute der AG kann da nicht belangt werden. Das Argument "klar arbeite ich angetrunken, ihr stellt mir das Zeug ja sogar dahin" ist doch sehr fadenscheinig, jeder ist schliesslich für sich selbst verantwortlich ?!


    Der AG muss eben alles Mögliche unternehmen, dass DU keine Möglichkeit hast, während der Arbeit an Alkohol ran zu kommen. Dies sollte im Interesse des AG sein.


    Jetzt erklärt sich alles mit "jeder ist für sich selbst verantwortlich". Pass mal auf, bis dann der Erste die Treppe stürzt und sich schwer verletzt oder gar stirbt.


    Solange nichts passiert, kräht kein Hahn danach. Aber wehe es passiert was, dann wird jeder Stein umgedreht und alles hinterfragt.


    Wie würdest Du dich als AG fühlen, wenn ein MA so schwer stürtzt, dass er stirbt und es sich heraus stellt, dass er 0,5 Promille hatte? Mit Bier, was er vorher in der Kantine gezischt hatte?

    MfG

  • Filderstädter


    Welcher AG, ausser vielleicht der Kisokbesitzer in einer Trinkerheilanstalt, bindet sich eine Art von Obhutpflicht bezüglich dem Alkoholkonsum seiner Angestellten ans Bein ? Bitte mal um konkrete Beispiele

  • Alkoholische Getraenke in der Kantine oder Automaten sollte man als Arbeitgeber zwar besser nicht anbieten, weil es manche Mitarbeiter nur auf dumme Ideen bringt.


    Aber wenn sich ein Mitarbeiter betrinkt und dann einen Arbeitsunfall hat, kann man das den Arbeitgeber nicht anlasten, auch wenn er die Getraenke in der Kantine oder Automaten anbietet.


    Wenn ein Arbeiternehmer zum Lampenwechsel auf einen Buerostuhl steigt weil er zu faul ist eine Leiter holen und runter faellt, kann man dafuer auch nicht den Arbeitgeber verantwortlich machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Aber wenn sich ein Mitarbeiter betrinkt und dann einen Arbeitsunfall hat, kann man das den Arbeitgeber nicht anlasten, auch wenn er die Getraenke in der Kantine oder Automaten anbietet.


    Denkst du das - oder weißt du das (Beleg)?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

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