Werkstatt brennt bei Rep. Auto ab: Wie weiter vorgehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    den müssen wir erst sehen, so richtig mag ich noch nicht dran glauben, zudem wäre ein KV wie du anfangs argumentiert hast kein Vergleich in der ganzen Sache


    Der Text von dem, was Chris der Werkstatt angeboten hat, wäre für die Bewertung der Sache hilfreich.
    Und nochmal: Zu sagen "es war gemeint, dass ohne Berücksichtigung der Wertminderung des PKW durch den Brand, ein Schadenersatz von 750€ akzeptiert wird", bekommt Chris niemals vor Gericht durch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Wenn Du vor Gericht so argumentierst, dass die 750€ irgendwelcher "Schadenersatz" wie z.B. Nutzungsausfall sind, und der Kaufpreis/die Entschädigung für den zerstörten für den PKW dort noch nicht mit enthalten ist, verlierst Du zu 100%. Denn 750€ sonstigen Schadenersatz, ohne den zerstörten PKW selber, kannst Du NIEMALS geltend machen. Wofür denn?

    Ich bin zwar auch nur Laie und meine Meinung ist daher alles andere als massgeblich. Aber IMHO gibt es auch für Autos in dem Alter noch Nutzungsausfall. Wenn man dann mal diese Tabelle heranzieht und wegen Fahrzeugalter usw. noch Rückstufungen vornimmt, sofern möglich, landet man immer noch bei 25 Euro / Tag. Inzwischen sind wir da bei 10 oder mehr Tagen. Dazu noch Ersatz für die genannten Dinge (Bluetooth-Zeug, Zubehör, Kindersitze usw.) und schon sind wir bei 500 Euro oder mehr. Und da ist der zerstörte PKW nicht dabei.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten Inzwischen sind wir da bei 10 oder mehr Tagen.


    Auch das Argument wird Dir vor Gericht zerlegt:
    Du kannst nicht einfach z.B. 3 Wochen warten, bis Du Dir einen neuen PKW zulegst, und jeden Tag 25€ mitnehmen. Nach einem PKW-Totalschaden gestehen die Gerichte nur ein paar Tage Zeit als Schadenersatz für Nutzungsausfall zu.
    Vor Gericht kann Dir passieren, dass der Wert des PKW's, wo die Stoßdämpfer in den Kofferraum gerostet sind (krass!), auf 0 festgelegt wird. Und dann bekommst Du noch 10 Tage je 25€ Nutzungsausfall, und 20€ Pauschale für sonstiges. Das kann also gegenüber den bisherigen 750€ negativ ausgehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Auch das Argument wird Dir vor Gericht zerlegt:
    Du kannst nicht einfach z.B. 2 Wochen warten, bis Du Dir einen neuen PKW zulegst, und jeden Tag 25€ mitnehmen. Nach einem PKW-Totalschaden gestehen die Gerichte nur ein paar Tage Zeit als Schadenersatz für Nutzungsausfall zu.


    Das ist soweit logisch und nachvollziehbar. Wie aber ist die Sachlage, wenn die Verzögerung wie hier von der Werkstatt verschuldet wurde?

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten Das ist soweit logisch und nachvollziehbar. Wie aber ist die Sachlage, wenn die Verzögerung wie hier von der Werkstatt verschuldet wurde?


    Das Auto ist ab dem Brand ein Totalschaden, genau wie ein Totalschaden durch fremden Verursacher beim Unfall. Ab dem Brand tickt auch die Nutzungsausfalluhr.


    Das Argument, dass Du auf das Geld für den Totalschaden wartest, um Dir damit den neuen PKW zu kaufen, halte ich für sehr wacklig.

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    Original geschrieben von Goyale
    Der Text von dem, was Chris der Werkstatt angeboten hat, wäre für die Bewertung der Sache hilfreich.


    Kommt:


    Und, Goyale: Es klingt ja bei Dir fast so, als würde ich die Werkstatt abzocken wollen. Letztlich ist es ja gefühlt eher andersrum. Auch wenn ich Deine neutrale Sichtweise durchaus begrüße und das nach aktuellem Stand auch mein Weg sein wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Das ist soweit logisch und nachvollziehbar. Wie aber ist die Sachlage, wenn die Verzögerung wie hier von der Werkstatt verschuldet wurde?


    findest du dass allein die Werkstatt hierfür die Schuld trägt?


    Chris war viel zu großzügig und hat keine stringente Linie gefahren


    alles hilft nichts, wir müssen die Vereinbarung sehen, vielleicht ist alles zu spät, vielleicht aber auch nicht


    ich persönlich würde sowas immer durchziehen, der Ton macht die Musik

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    ...
    Nach einem PKW-Totalschaden gestehen die Gerichte nur ein paar Tage Zeit als Schadenersatz für Nutzungsausfall zu.
    ...


    Ein paar Tage ist relativ. Wenn du schon mit dem Beispiel eines Totalschadens bei einem Unfall kommst sind auch schnell mal drei Wochen Nutzungsausfall drin.


    Da hast du dann mal 3-4 Tage für das Gutachten, dann nochmal 1-3 Tage Bedenkzeit und 10-14 Tage Wiederbeschaffungsdauer.

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    das ist kein Kaufvertrag


    Das ist ein Angebot, mit dessen Annahme ein Kaufvertrag (genauer gesagt ein Vergleich über die gesamte Entschädigung für den Schaden) zustande gekommen ist.

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