Werkstatt brennt bei Rep. Auto ab: Wie weiter vorgehen?

  • man kann natürlich versuchen, über die nette schiene (alter kunde und kommt auch mit dem folgefahrzeug) noch was rauszuholen. aber ganz ehrlich: zu jemanden, der mein auto während einer reparatur abfackelt, gehe ich nicht mehr... :D

  • Selbstverständlich kann man auch jetzt noch einen Anwalt nehmen, was ich in diesem Falle auch raten würde. Die vorgeschlagene Abwicklung der freien Werkstatt ist alles andere als seriös und zuvorkommend.


    Die Werkstatt hat einen Fehler gemacht, und soll/muss dafür gerade stehen. Mir selbst ist in der Hobbywerkstatt (durch eigenes Verschulden) auch schon mal ein Wagen in Brand geraten, das geht schneller als man denkt (allerdings war das während der Schweißarbeiten, und außer einer verkohlten Rückbank war kein größerer Schaden entstanden).


    Ein Versicherungsfall wird üblicherweise so abgewickelt, wie ein (unverschuldeter) Autounfall. Das heißt Wertermittlung durch einen Gutachter (der selbstverständlich auch Neuteile wie das Lenkgetriebe positiv bewertet und eine durchgerostete Stoßdämpferaufnahme negativ). Dem Geschädigten stehen selbstverständlich Dinge wie Nutzungsausfall, Ab-/Ummeldegebühren, Unkostenpauschale etc zu sowie der Ersatz der verbrannten Teile (Kindersitz, Atlas, usw.)


    Für den Gutachter gilt (aus Sicht des Geschädigten) wie bei allen Unfällen, nämlich dass man den "eigenen" nehmen sollte, und nicht den der (gegnerischen) Versicherung, insbesondere bei solche einem Brandschaden bei dem man den vorherigen zustand nicht mehr genau beurteilen kann.


    Aufgrund der Komplexität würde ich das nie ohne Anwalt machen wollen.



    Für den Fall einer gütlichen Einigung (ohne Versicherung) erwarte ich von der Werkstatt, dass sie mir ein gleichwertiges Auto hinstellt, für das ich nichts bezahlen muss, und Nutzungsausfall und die verbrannten Gegenstände angemessen entschädigt. Z.B. 300...500,- € in Cash (plus das Auto natürlich). Sinnvollerweise sollte die Werkstatt auch noch 1 Jahr Gewährleistung für den "Ersatzwagen" bieten.


    Hieße für mich also, Du bekommst den "alten Polo" von der Werkstatt mit einem Jahr Gewährleistung plus 300...500 Euro extra. Ganz ehrlich: so hätte ich das bei meinem Kunden gemacht und mich vielmals für die Unanehmlichkeiten entschuldigt.



    Hier versucht Dich gerade der Meister über den Tisch zu ziehen. Deshalb empfehle ich, jegliche Kommunikation einzustellen, und den fähigen Anwalt zu beauftragen.


    Problematisch könnte sein, wenn sich herausstellt dass die Werkstatt gar keine Versicherung (mehr) hat, oder dass die Versicherung sich weigern kann zu bezahlen, weil der Werkstattmensch grob fahrlässig gehandelt hat. Aber auch das kann/wird der Rechtsanwalt in Erwägung ziehen und Dir Chancen und Risiken erläutern.


    Meine Meinung!


    Viel Erfolg und viele Grüße,


    Jörg



    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von Chris 3. Was habe ich vielleicht falsch gemacht und/oder was muss ich noch beachten?


    Ehrlich gesagt - fast alles hast du falsch gemacht! Schon beim ersten Anzeichen, dass Dich der "Meister" (ist er das überhaupt? Darf er überhaupt eine Werkstatt betreiben?) über den Tisch ziehen will (sonst hätte er Dir ein Angebot gemacht wie oben beschrieben), einen Anwalt einschalten der Deine Interessen vertritt und sich um die Sache kümmert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    ...


    Chris:
    Du hast das Auto für 750€ verkauft, und es gehört aus meiner Sicht dem Schädiger. Da kannst Du nur höflich fragen, ob Du Das Auto mitnehmen kannst oder noch Sachen ausbauen darfst.


    Wo siehst du denn einen Verkauf?
    Er hat bisher lediglich 750€ Schadensersatz geltend gemacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Wo siehst du denn einen Verkauf?
    Er bisher lediglich 750€ Schadensersatz geltend gemacht.


    Ist die Frage, ob die 750€ Schadensersatz (ich habe nochmal ins Schreiben geguckt, ich beziehe mich da auf "Klärung des Schadensersatzes") dann gleichbedeutend mit einem "Verkauf" sind, also das Auto definitiv "weg" ist, bei Zahlung der Summe. Keine Ahnung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Ist die Frage, ob die 750€ Schadensersatz (ich habe nochmal ins Schreiben geguckt, ich beziehe mich da auf "Klärung des Schadensersatzes") dann gleichbedeutend mit einem "Verkauf" sind, also das Auto definitiv "weg" ist, bei Zahlung der Summe. Keine Ahnung.


    lass mal sehen das "Schreiben"

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Ist die Frage, ob die 750€ Schadensersatz (ich habe nochmal ins Schreiben geguckt, ich beziehe mich da auf "Klärung des Schadensersatzes") dann gleichbedeutend mit einem "Verkauf" sind, also das Auto definitiv "weg" ist, bei Zahlung der Summe. Keine Ahnung.


    Wenn Du vor Gericht so argumentierst, dass die 750€ irgendwelcher "Schadenersatz" wie z.B. Nutzungsausfall sind, und der Kaufpreis/die Entschädigung für den zerstörten PKW dort noch nicht mit enthalten ist, verlierst Du zu 100%. Denn 750€ sonstigen Schadenersatz, ohne den zerstörten PKW selber, kannst Du NIEMALS geltend machen. Wofür denn?


    Zum letzten mal mein Rat:
    Sage dass Du morgen vorbeikommst um das Geld abzuholen, evtl. noch Mitnahme des abgebrannten PKW's raushandeln, und nach Geldübergabe die Sache abhaken. Falls der Händler irgendwie rumzickt, an Anwalt übergeben.

  • das stimmt wohl letztendlich, jedoch könnte dort was auch immer vereinbart werden


    aber den einfachen Weg dieser Einigung würde ich nach der Vorgeschichte nicht gehen wollen, also lasst uns streiten :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Ist die Frage, ob die 750€ Schadensersatz ... gleichbedeutend mit einem "Verkauf" sind, ...


    Nein. Schadensersatz ist Schadenersatz.


    Wenn du jetzt Geld für die Neubeschaffung bekommen würdest, müsstet du dir den ("Schrott"-)Wert des alten Autos aber anrechnen lassen, wenn du ihn behalten möchtest.

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive den einfachen Weg dieser Einigung würde ich nach der Vorgeschichte nicht gehen wollen, also lasst uns streiten :top:


    Aber streiten geht nach einem geschlossenen Vergleich nicht mehr ;) .

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Aber streiten geht nach einem geschlossenen Vergleich nicht mehr ;) .


    den müssen wir erst sehen, so richtig mag ich noch nicht dran glauben, zudem wäre ein KV wie du anfangs argumentiert hast kein Vergleich in der ganzen Sache

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