horstie: Ich habe das grundsätzlich schon verstanden. Dass hier unterschiedliche Bereiche des deutschen Rechts tangiert sind, ist mir schon klar. Mir ging es nur um die Rechtsfolge, dass jemand aus welchen Gründen auch immer, für relativ geringe Eurobeträge im Knast landet oder für andere relativ kleine Verstöße hunderte von Euros zahlen soll.
Hier wandert eine Frau wegen der Nichtzahlung von 190,- Euro in Erzwingungshaft, der Beleidiger soll 400,- Euro Geldstrafe bezahlen und der Lkw-Fahrer, der seine Ladung nicht ordentlich gesichert hat, wird auch mal so richtig zur Kasse gebeten. Wer die Geldstrafe nicht bezahlt, fährt ein und muss diese absitzen. Der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit kann dieses Bußgeld nicht absitzen, sondern wandert in Erzwingunshaft. Diese Ansprüche können auch nicht abgesessen werden.
Der Straftäter ist hinterher "frei"!
Bußgelder müssen langfristig immer bezahlt werden. Die Ansprüche erlöschen nicht durch Absitzen, da es sich um Erzwinungshaft handelt. Da kann auch ein Parkticket zu einem Knastaufenthalt führen. Das ist bei deinem deutliche "teureren" Verkehrsverstoß auch so.
Wenn man Schulden hat, dann wandert man bei Nichtabgabe der EV auch in den Bau. Eine Fernsehanstalt mit eigener Rechtsabteilung hat auch einen sehr langen Atem und besteht auf Zahlung bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag". Titel behalten 30 Jahre Güligkkeit. Ob einer wie ich, der einen fiktiven Schaden von 100 Euro hat, die ich dann nicht zurück bekäme, einen solch langen Atem hat?
Privatpersonen rennen ihrem Geld immer hinterher und werfen schlechtem Geld noch gutes nach, indem sie Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen dürfen, nur um ihr Recht zu bekommen. Am Ende haben sie womöglich nichts, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist und sogar noch weniger als vorher, weil der Schaden durch die Beschreitung des Rechtswegs noch höher geworden ist.
Unterhalte dich mal mit privaten Vermietern, die einem Mietnomaden aufgesessen sind!
Das meine ich mit Ursache und Wirkung. Es gibt mehrere Möglichkeiten, jemanden in den Knast zu bringen. Oft stehen Ursache und Wirkung (Knastaufenthalt) aber meiner Meinung nach außer Verhältnis.
Nimm den Falschparker, der die 15 Euro nicht bezahlen will und den Straftäter, der auf der zum X-ten Male einen Ladendiebstahl im Supermarkt begeht. Der Letztere darf sich eine Vielzahl von Delikten erlauben, bis er endlich mal einfährt. Das meine ich damit, wenn ich von Verhältnis rede.