Ja, blahblah.
Gerichtsverfahren, Haftunterbringung kosten nunmal eine Stange staatliches Geld, und zwar unabhänging davon, um wieviel oder um wen es geht. Wenn jemand in Erzwingungshaft geht, dann ist natürlich im konkreten Fall nichts gewonnen, sondern es sind nur Kosten entstanden und man wird bis zum nächstmöglichen Haftzyklus nichts erwarten können. Aber der eigentliche Sinn ist ja, daß die allerwenigsten ein Hafterlebnis in ihre Biographie einarbeiten möchten, mal ganz abgesehen davon, daß man Zeit dafür verbrät, die eventuell mehr wert ist, als der strittige Betrag - in diesem Fall ja auf jeden Fall. Zudem wird man vom Knastvorstand auch keine Freistellungsanweisung für den Arbeitgeber bekommen, sodaß man natürlich ruckzuck seinen Arbeitsplatz verlieren kann. Und deshalb ist Erzwingungshaft als Instrument eben beileibe kein zahnloser Tiger.