Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst Der MDR hat doch den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft zurückgenommen. Damit ist die Haft dann hinfällig.
Komisch ist nur, dass die Gründe des Haftbefehls noch vorhanden sind: Die Frau hat nicht gezahlt, und hat auch keine EV abgegeben.
Warum knickt der MDR da trotzdem ein? Weil die möglicherweise rechtswidrige oder unverhältnismäßige Sache öffentlich wurde?
Aber wenn der MDR so im Recht ist, hätte der MDR doch den Haftbefehl laut Deiner Meinung aufrecht halten müssen. Nur weil eine Sache öffentlich bekannt geworden ist, ändert sich doch die Rechtslage nicht ?!