61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebüh


    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Mit dem Absitzen wird die Vorderung aber nicht getilgt, sondern ein Vollstreckungsbescheid bleibt nach wie vor in Kraft. Eigentlich bringt das dem Schuldner nichts.


    Was bringt es im Gegenzug dem Staat oder dem Gläubiger? Eine sadistische Befriedigung?


    Dem Staat entstehen sogar Kosten die weit höher als die Forderung des Gläubigers von 190€ betragen dürften.


    Wenn man dann noch den Arbeitsplatzverlust und zukünftigen Bezug von Sozialgeldern berücksichtigt, schädigt der Staat / Gläubiger mit dieser Aktion den Steuerzahler.


    Es gibt bestimmt bessere Möglichkeiten als eine Zwangshaft.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-G


    Zitat

    Original geschrieben von jarrakboy
    Was bringt es im Gegenzug dem Staat oder dem Gläubiger? Eine sadistische Befriedigung?


    Dem Staat entstehen sogar Kosten die weit höher als die Forderung des Gläubigers von 190€ betragen dürften.


    ...


    Was möchtest du hören? Ich glaube du willst den Sinn einer Erzwingungshaft sowieso nicht verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    ...
    Der "Tante" tut dies bestimmt nicht weh,...


    Doch, doch, ihr Schufa-Eintrag für die Zwangsvollstreckung wirft ihr persönlich in den nächsten Jahren durchaus Hindernisse im finanziellen Alltag in den weg. Die Schufa ist da ganz egalitär und sie ziemlich dämlich, es ohne Not soweit kommen zu lassen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Die GEZ ist eben die "AOK" der armen.
    Die müssen auch alle versichern. ;)
    Ich sehe es so quasi als "Grundversorgung".


    Natuerlich muss es eine Grundversorgung geben die von der Allgemeinheit finanziert wird, entweder durch Steuern oder eine Abgabe.


    Aber kein anderes Land leistet sich soviele Programme wie Deutschland, die dann aber eh wieder alles das Selbe zeigen.


    Eigentlich sollte man diese Kosten nicht der Allgemeinheit aufbuerden, aber als Einzelner kann man da nichts gegegen ausrichten. Hoechstens sich selber ruinieren.


    Erstmal wird natuerlich eher eine Einkommespfaendung oder Sachpfaendung versucht - aber wenn beides nicht geht weil keine ausreichendes Einkommen und keine pfaendbaren Wertsachen verhanden sind, dann dann muess eine Vermoegensauskunft abgegeben werden damit der Glauebiger eine Chance hat sein Geld zu bekommen, wenn sich die finanzielle Situation beim Schuldner aendert.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 19


    Zitat

    Original geschrieben von Spacko007
    Wäre mir in so einem Fall völlig egal. Es geht auch ohne Schufa im Leben.


    Nicht, wenn man aktiv ist wie von Storch: Kredite, Dispo-Linien, Kreditkarten, Konten-Eröffnungen etc. sind betroffen und holen sie auf den wirtschaftlichen Boden der Tatsachen zurück.


    Und wie schon erwähnt, den von der AfD geplanten Staatsfunk kann man sich nur mit kompletter Steuerhinterziehung/Verweigerung entziehen.

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  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-G


    Zitat

    Original geschrieben von jarrakboy
    Was bringt es im Gegenzug dem Staat oder dem Gläubiger? Eine sadistische Befriedigung?


    Nein, z.B. aber nicht gezahlten Unterhalt für Kinder bringt es ein. Oder hinterzogene Steuern: Nicht die Haft ist das Ziel, sondern deren Androhung soll zur Abgabe der ehemals Eidesstattliche Versicherung und nun Vermögensauskunft genannten Formalie motivieren.


    Es spielt keine Rolle, wer der Gläubiger ist, sondern daß dieser eine rechtlich anerkannte Forderung gegen eine Person, Firma oder Institution hat. Dem Gläubiger wird zu seinem Recht verholfen.

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  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung vo


    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Nicht, wenn man aktiv ist wie von Storch: Kredite, Dispo-Linien, Kreditkarten, Konten-Eröffnungen etc. sind betroffen und holen sie auf den wirtschaftlichen Boden der Tatsachen zurück.


    Da sie sich als Rechtsanwältin auf Insolvenzrecht spezialisiert hatte, war ihr dieses wohl vorher bekannt.


    Es ist nicht jeder auf die Schufa angewiesen.

  • Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Nö. Haft ist Haft, egal wie es genannt wird.


    Und wieso wird der Haftbefehl dann plötzlich aufgehoben, wenn die Sache an die Öffentlichkeit gelangt? Gibt es jetzt plötzlich keinen Anlass mehr für die Haft?


    Die Antwort auf letztere Frage lautet "ja".


    Anders als im Strafverfahren sind wir hier im zivilrechtlichen Parteiverfahren. Während die Haft im Strafverfahren der Umsetzung öffentlicher Interessen dient und indisponibel ist, dient sie im Vollstreckungsverfahren der Durchsetzung von Interessen Einzelner. Daraus ergibt sich auch, dass dieser Einzelne als Herr des Verfahrens seinen Antrag zurücknehmen kann, wonach dann kein Anlass für die Haft mehr besteht.


    Loslösen müssen wir uns in diesem Thread von der "bösen GEZ", weil dieses Recht jedem anderen Gläubiger in derselben Situation auch zustünde ... also auch "Dir und mir".



    Eines beschäftigt mich dann aber doch:
    Wenn ich mich recht entsinne, muss in solchen Fällen zunächst einmal der Gläubiger (und nicht etwa der Staat) die Haftkosten zahlen/vorschießen, bevor der Gerichtsvollzieher (der die Verhaftung in eigener Zuständigkeit durchführt) entsprechend tätig wird. Wäre die Forderung von der Schuldnerin/dem Schuldner dann nicht beitreibbar, würde mein Geld (als Gebührenzahler) sinnlos verbrannt.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ G


    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Nein, z.B. aber nicht gezahlten Unterhalt für Kinder bringt es ein. Oder hinterzogene Steuern: Nicht die Haft ist das Ziel, sondern deren Androhung soll zur Abgabe der ehemals Eidesstattliche Versicherung und nun Vermögensauskunft genannten Formalie motivieren.


    Ja, und genau das funktioniert bei einer hartnäckigen Person eben nicht. Woher soll der Unterhalt kommen? Wenn kein Geld beim Schuldner zu holen ist, bezahlt dann fleißig der Staat den Unterhalt.


    Anscheinend hast du meine ersten Beiträge nicht gelesen. Es geht darum, dass das Vermögen und die Einkünfte heute eh dem Staat einsehbar sind. Somit braucht man nicht mehr den Weg einer zahnlosen Erzwingungshaft. Man überprüft die Rechtmäßigkeit der Forderung des Gläubigers und legt das Vermögen des Schuldners offen. Somit ist dem Staat, dem Gläubiger und dem Volk gedient. Wenn verstecktes Vermögen vorhanden ist, wird es der Schuldner auch mit Erzwingungshaft oder freiwillig nicht verraten.

  • Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Eines beschäftigt mich dann aber doch:
    Wenn ich mich recht entsinne, muss in solchen Fällen zunächst einmal der Gläubiger (und nicht etwa der Staat) die Haftkosten zahlen/vorschießen, bevor der Gerichtsvollzieher (der die Verhaftung in eigener Zuständigkeit durchführt) entsprechend tätig wird. Wäre die Forderung von der Schuldnerin/dem Schuldner dann nicht beitreibbar, würde mein Geld (als Gebührenzahler) sinnlos verbrannt.


    Da bei der Schuldnerin aktuell nix zu holen ist, hat der MDR zunächst mal eben so (inkl. Verdienstausfall der Schuldnerin und daraus begründetem Hartz-Anspruch) Zehntausende Euro Steuergelder und Zwangsabgaben verbrannt.

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