Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebüh
ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
Mit dem Absitzen wird die Vorderung aber nicht getilgt, sondern ein Vollstreckungsbescheid bleibt nach wie vor in Kraft. Eigentlich bringt das dem Schuldner nichts.
Was bringt es im Gegenzug dem Staat oder dem Gläubiger? Eine sadistische Befriedigung?
Dem Staat entstehen sogar Kosten die weit höher als die Forderung des Gläubigers von 190€ betragen dürften.
Wenn man dann noch den Arbeitsplatzverlust und zukünftigen Bezug von Sozialgeldern berücksichtigt, schädigt der Staat / Gläubiger mit dieser Aktion den Steuerzahler.
Es gibt bestimmt bessere Möglichkeiten als eine Zwangshaft.