ZitatOriginal geschrieben von beesdo77
... und wer zahlt jetzt für die 61 Tage Vollverpflegung und Unterbringung dieser Frau, etwa der Steuerzahler oder der MDR?
Zahlt erstmal der Vollstreckungsgläubiger, das sind aber Vollstreckungskosten, also letztlich sofern was zu holen ist, die Frau - müßten so ca. 100 Euro pro Tag sein.