61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    ... und wer zahlt jetzt für die 61 Tage Vollverpflegung und Unterbringung dieser Frau, etwa der Steuerzahler oder der MDR?


    Zahlt erstmal der Vollstreckungsgläubiger, das sind aber Vollstreckungskosten, also letztlich sofern was zu holen ist, die Frau - müßten so ca. 100 Euro pro Tag sein.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Sky finanziert aber nicht unzählige lokale RUndfunk- und TV-Sender mit eigenen Redaktionen. Rundfunkstaatsorchester, Ballets, keine 60 Internetportale, zig Apps und, und, und... Der Kostenbedarf ist einfach nicht einmal annähernd vergleichbar.


    Und unbestritten könnte man sicher einige 3. Programme zusammenlegen, sicherlich wäre es wünschenswert wenn effizienter und kostensparender gearbeitet würde - aber ich bin dennoch ganz klar für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zahle dafür - zwar nicht extrem gern - aber ich zahle.


    Außerdem tun immer alle so, als ob es so etwas wie unseren öffentlich-rechtlichen Apparat nur in Deutschland geben würde, dabei haben auch fast alle anderen europäischen Länder einen staatlichen Rundfunk der meist gebührenfinanziert ist. - und das mit oft deutlich schlechterem Preis-Leistungs-Verhältnis.



    Das ist schon klar, aber irgendwann ist ein Punkt erreicht an dem einfach Schluss ist.
    Ich bin auch der Meinung dass man einige dritte Programme zusammen legen und einige Radiosender abschalten kann. Es gibt mit Sicherheit etliches wo bundesweit nur einige wenige zuhören.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ G


    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon

    Die Tante von Storch hat sich jetzt ja auch einen Schufa-Eintrag gesichert.


    Wäre mir in so einem Fall völlig egal. Es geht auch ohne Schufa im Leben.

  • Also zunächst mal hat die Dame alles richtig gemacht denn mit der Abgabe der Vermögensauskunft hätte sie der von ihr boykottierten Zwangsabgabe zugestimmt. Logisch also das sie die Unterschrift nicht geleistet hat. Inhaftiert wurde sie natürlich auf Grund der Verweigerung. Dies nennt man Erzwingungshaft. Die 190€ sind nicht vom Tisch aber die "GEZ" hat auch nichts erreicht und wird da auch nichts mehr erreichen. Die verbrennen ihren neuen Namen viel schneller als den alten. Die Gebühren sind völlig überholt denn seit wann muss ich etwas zahlen was ich nicht bestellt habe? Ich nutze den Service nicht ergo zahle ich nicht dafür. Ungerechtigkeit bedarf immer ein paar Menschen die sich dagegen einsetzen. Wenn es hier tatsächlich Menschen gibt die die ZwangsGebühren zahlen möchten, tut es einfach, habt aber Verständnis für die jenigen die nicht zahlen da sie den Mist nicht nutzen wollen

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Was mich interessieren würde ist die Anzahl der zahlenden "Kundschaft". Wenn ich bedenke was Sky mit seinen (laut eigenen Angaben) 4,5Mio Kunden und 35 Euro Durchschnittsbeitrag für Serien/Film und Sportrechte einkauft, müssten die ÖR doch eigentlich ein besseres Programm bieten. Oder nicht? :confused:


    Die GEZ ist eben die "AOK" der armen.
    Die müssen auch alle versichern. ;)
    Ich sehe es so quasi als "Grundversorgung".


    Auch wenn ich jetzt nicht ein Befürworter der "Haushaltsabgabe" bin. ;)
    Der die Leistung nicht in Anspruch nimmt, der soll nicht bezahlen......
    Ist eben meine Meinung..


    Ich nutze diesen Dienst, deshalb zahle ich die " Haushaltsabgabe" eben.

  • BTW:


    Der Dame wurde ja nach der Verhaftung der Job gekündigt, was für die Dame schlimm ist.
    Sofern sie das möchte, und sofern sie nicht matschig in der Birne ist, holt sie das verlorene Geld wieder rein (Interviews, Karriere in der AfD, etc.).
    Damit würde sie finanziell gestärkt oder ohne Verlust aus der Sache gehen, und hat ihre Meinung nicht verbiegen lassen.


    Schwer verloren hat in jedem Fall der MDR, weil er eine einmal getroffene Entscheidung _bei unveränderter Sachlage_ revidiert hat; _nur weil die Sache öffentlich wurde_. Also wenn es keiner merkt, wird jemand wegen 190€ eingesperrt, und wenn das jemand mitbekommt, kommt der Schuldner wieder frei. Das ist völlig rückgratlos und schleimig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    BTW:


    Der Dame wurde ja nach der Verhaftung der Job gekündigt, was für die Dame schlimm ist.
    Sofern sie das möchte, und sofern sie nicht matschig in der Birne ist, holt sie das verlorene Geld wieder rein (Interviews, Karriere in der AfD, etc.). Damit würde sie finanziell gestärkt aus der Sache gehen.


    Schwer verloren hat in jedem der MDR, weil er eine einmal getroffene Entscheidung bei unveränderter Sachlage revidiert hat; nur weil die Sache öffentlich wurde. Das ist völlig rückgratlos und schleimig.


    Ein kluger Schachzug vom Sender........ ;)
    Die nehmen ein klein wenig den Wind aus dem Segel.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Ein kluger Schachzug vom Sender........ ;)
    Die nehmen ein klein wenig den Wind aus dem Segel.


    Sehr klug wäre gewesen, wegen 190€ gar nicht erst einen Haftbefehl zu beantragen ;). Wenn z.B. keine erfolgreiche Gehaltspfändung möglich ist, hätte der MDR die Sache auch versickern lassen können.


    Die zweitklügste Lösung war natürlich das, was der MDR gemacht hat. Anders ging es gar nicht mehr, nachdem die Sache öffentlich wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Geringstverdiener und ALG2-Empfänger sind von GEZ und Nachfolger befreit.
    https://www.rundfunkbeitrag.de…ger/antrag_auf_befreiung/


    Dem ist nicht so.


    ALG2-Empfänger können auf Antrag befreit werden.
    Ich kenne eine Person, welche trotz Antrag nicht befreit wurde. Grund ist, dass die Ehefrau als Studentin und nicht mehr BaföG-Empfängerin (zu lange Studienzeit) beitragspflichtig ist.


    Auch sind mir Probleme bei WG's bekannt, wo zwar eine Wohngemeinschaft, aber mehrere Bedarfsgemeinschaften vorhanden sind. Da braucht nur eine GEZ-pflichtig werden/sein und schon wird dem Befreiungsantrag nicht entsprochen.



    Zitat


    Die Tante von Storch hat sich jetzt ja auch einen Schufa-Eintrag gesichert. Die Partei der Schufa-Leichen ist auch noch so dummdreist, jetzt einen auf GEZ-Widerstand zu machen, ...

    Der "Tante" tut dies bestimmt nicht weh, sondern ist im Gegenteil eine hervorragende Wahlkampfhilfe, welche nicht mit Gold aufzuwiegen ist.
    Zur Erinnerung: In Berlin sind im Herbst "Landtagswahlen".


    Ob dies so von der "GEZ" gewollt war?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Sehr klug wäre gewesen, wegen 190€ gar nicht erst einen Haftbefehl zu beantragen ;). Wenn z.B. keine erfolgreiche Gehaltspfändung möglich ist, hätte der MDR die Sache auch versickern lassen können.


    Die zweitklügste Lösung war natürlich das, was der MDR gemacht hat. Anders ging es gar nicht mehr, nachdem die Sache öffentlich wurde.


    Richtig..... ;)

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