RIP >Der gute alte Lifetimer ..sternchen raute warranty sternchen (oder so ähnlich) ..
"nur zum Testen einmal angemacht..." was soll das?
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Früher war es für mich unvorstellbar, ein neues Produkt zu verkaufen, von dem ich nicht genau wußte, daß es auch wirklich funktioniert. Nachdem ich dann irgendwann festgestellt hatte, daß ungeöffnete Produkte zumindest bei ebay den höheren Verkaufspreis erzielten, habe ich mich bemüht, nix mehr zu öffnen.
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Warum verkaufst du als Privatperson überhaupt neue Dinge in offenbar größerer Anzahl, frage ich mich da....
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Wenn es neu ist, darf man doch auch als Privatverkäufer die Gewährleistung nciht ausschließen oder?
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Zitat
Original geschrieben von dr.choc
Größere Anzahl? Wo steht das?Aus dem Fettgedruckten
ZitatOriginal geschrieben von dr.choc
Früher war es für mich unvorstellbar, ein neues Produkt zu verkaufen, von dem ich nicht genau wußte, daß es auch wirklich funktioniert. Nachdem ich dann irgendwann festgestellt hatte, daß ungeöffnete Produkte zumindest bei ebay den höheren Verkaufspreis erzielten, habe ich mich bemüht, nix mehr zu öffnen.folgt implizit, dass du mehrfach vor diesem "Problem" gestanden hast.
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Man kann aber auch etwas viel Korinthenkackerei betreiben, oder? "Früher" impliziert für mich, dass wir hier über einen längeren Zeitraum (Jahre?) sprechen und es nicht um die letzten 3 Wochen geht, in denen 50 ungeöffnete Artikel verkauft wurden.
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Hi
wer die Versiegelung bricht und das Gerät in Betrieb nimmt, büßt deutlich beim erzielbaren Verkaufspreis ein.
Schon allein deshalb, weil man ein entsiegeltes und in Betrieb genommenes Gerät streng genommen nicht mehr im Zustand "neu", sondern "gebraucht" verkaufen dürfte bzw. sollte, und es z. B. bei EBAY dann auch entsprechend klassifizieren muß. Käufer, die nur nach neuen Geräten suchen, werden so das Gerät nicht finden, sofern sie den Filter "neu" benutzen.
Es gibt allerdings immer wieder die Unsitte, daß Verkäufer (einmal) benutzte Geräte als neu bewerben.
Ich denke aber auch, daß "nur einmal eingeschaltete" Geräte in vielen Fällen Tage oder Wochen benutzt worden sind, und die Klausel einfach nur den Verkaufspreis heben soll.
Das (geringe) Risiko, daß ein versiegeltes Gerät defekt ist, gehe ich gern ein. Denn dann wird ja dem Käufer klar, daß nicht ich am Defekt oder fehlenden Teilen Schuld sein KANN, sondern nur der Hersteller.
Gruß
HHFD
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anders gesagt: wenn jemand ein Gerät neu erwirbt, es auspackt, "testet" und danach verkauft....kann er nicht zufrieden damit gewesen sein. Warum sollte ich das dann haben wollen? Zumal die Eigenschaften des Gerätes im Allgemeinen vorher schon bekannt sind.
Ich bleibe dabei: das sind Psychos und Fetischisten, die den Folienaufreißkick brauchen. Aber ich gebe zu: auch ich liebe diesen süßlichen Geruch von nagelneuen Elektronikgeräten... :p
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Das sind die Leute, die auch im Supermarkt von allen Joghurts den Deckel abreissen, um sicherstellen zu können, dass andere Personen auch einwandfreien Joghurt erwerben können ;).
Spaß beiseite: Natürlich befriedigen die erstmal ihren Spieltrieb und haben dann danach einen "Kater", weil ihnen bewusst wird, dass sie 50 - 100 € weniger für ihr Gerät erhalten. Ergo wird die Dienstleistung "Prüfung des Gerätes" vorgeschoben.
Nur: Wenn ich als Käufer ein versiegeltes Gerät aus VVL kaufe, dann immer nur eines mit entsprechender Rechnungskopie (die ja bei Apple bspw. obsolet ist). Wenn dann der Akku nicht funktioniert oder das Display Pixelfehler aufweist, wende ich mich direkt an den Hersteller respektive seinen Garantie-Helfershelfer.
Lustig sind auch die Verkäufer, die wortwörtlich in die Beschreibung den Passus "Ich habe das Gerät nur einmal geöffnet" packen. Damit dürfte das Gerät ja nahezu wertlos werden, da die Herstellergarantie verfällt ;).
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