ZitatOriginal geschrieben von pithein
Aktuelle Präsidenten, wie in der Ukraine, können meist nicht "belangt" werden.
Da erst nach der Abwahl gegen sie vorgegangen werden kann.
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So manifestiert ist die Immunität von Amtsträgern in aller Regel nicht.
Zwar ist es in vielen Staaten nicht so einfach wie in der Bundesrepublik Deutschland, die Immunität eines Staatsoberhaupts aufzuheben. Im als Beispiel aufgeführten Fall der Ukraine wäre es nach Art. 111 der ukrainischen Verfassung möglich, den einer Straftat verdächtigen Präsidenten des Amtes zu entheben, um gegen ihn ein Strafverfahren durchführen zu können. Selbst in vermeintlichen Unrechtsstaaten sehen die Verfassungen in aller Regel eine solche Möglichkeit vor.
Ob ein Rechtsstaat nur auf dem Papier oder auch de facto existiert, wird man jeweils an dem Umstand ausmachen können, ob grundsätzlich bestehende Möglichkeiten überhaupt wahrgenommen werden, oder ob ein (gewählter) Präsident letztendlich doch nur ein Autokrat ist.
Entsprechendes gilt für den "Geldadel". Auch hier wird sich jeweils die Frage stellen, ob Herkunftsstaaten überhaupt geneigt sind, gegen Vermögende Bürger vorzugehen. In der EU und den USA habe ich wenig Zweifel daran, dass Ermittlungsbehörden ihre Arbeit ungehindert verrichten können. Asien, Afrika und Südamerika sind da schon ganz andere Hausnummern.