Telekom: Spotify-Änderung Recht außerordentliche Kündigung?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe einen Telekom L-Plus-Premium-Vertrag den ich seit Beginn mit der Spotify-Option nutze. Bei der letztmaligen Vertragsverlängerung war die Spotify-Option einer der Hauptgründe für meine Vertragsverlängerung - erhalte ich die gleiche Leistung anderswo doch sonst viel günstiger.


    Nun wurde die Spotify-Option wie allseits bekannt zu meinem Nachteil geändert. Wie schätzt ihr die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Kündigung des gesamten Vertrags ein? Die Spotify-Option stellte für mich keine Nebenleistung sondern einen wesentlicher Vertragsbestandteil dar.


    Wie seht ihr die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigungsrecht) ein?


    Lieben Gruß, stralau

  • Aber fuer Musicstreaming ist sind Telekom MagentaMobil Vertraege mit Spotify Option immer noch die beste Alternative


    Denn der Spotify-Traffic wird ja nach wie vor nicht berechnet, nur wenn du in die Drosselung fallen wuerdest, dann wuerde die Drosselung auch fuer Spotify gelten. Aber solange noch ein paar MB uebrig sind kannst du noch unendlich lange Spotify hoeren.


    Und wenn du wirklich einmal in die Drosselung rutscht, dann musst du eben einmal die kleinste SpeedOn Option nachbuchen.


    Sonderkuendigungsrecht wirst du eh nicht haben, weil die Aenderung wegen gesetzlicher Vorgaben erfolgt ist.

  • Trotz allem stellt die Änderung einen Nachteil dar.


    Die gesetzliche Vorgabe bzw. EU-Regulierung ist ja noch nicht einmal in Kraft getreten und m.E. von der Telekom nur ein vorgeschriebener Grund um abkassieren zu können. So schreibt z.B. auf iphone-ticker.de:


    "..Was beim häufigen Lesen der vielen „leider“ im Text fast in Vergessenheit Gerät: Die Datendrossel selbst ist natürlich ein Geschäftskonzept der Telekom und keiner EU-Richtlinie geschuldet."


    Mal sehen ob ich noch jemanden bei meiner Rechtsschutzversicherung erreiche..


    Bin gespannt!

  • Trotzdem gibt es aber keine bessere Alternative zur Telekom. ;)


    Nach wie vor kann man z.B. Telekom MagentaMobil S mit Spotify-Option buchen, 980MB fuer normale Internet-Nutzung und vielleicht gut 13GB fuer Spotify verbrauchen.


    Bei der Konkurrenz muesstest du immer die ganzen 14GB zahlen. Das ist ein riesiger Unterschied.


    Und wer z.B. doch mal mehr als 1GB fuer die normale Internet-Nutzung verbraucht hat, zahlt einmal fuer die kleineste SpeedOn Option und kann dann wieder unbegrenzt Spotify nutzen.

  • Auch wenn die Option für dich entscheidend für eine Vertragsverlängerung war, ist sie kein Vertragsbestandteil. Folglich kein Sonderkündigungsrecht für Vertrag (für die Option natürlich schon).

  • Ich bin da bei Mini-Me. Mag sein das für dich die Option entscheidender Bestandteil war, für die Telekom ist es nach wie vor eine Option.

  • Nein, da gibt es aus vorher genannten Gründen definitiv kein Sonderkündigungsrecht. Anders sieht es beim Tarif Complete Music aus, dieser dürfte ziemlich sicher kündbar sein.

  • Die Option Spotify wirst du auch vorzeitig kündigen können, nicht aber den kompletten Vertrag. Solange du dein Volumen nicht aufbrauchst, ändert sich ja auch nichts. ;)

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  • Es gibt öfters Angebote, wo man drei Monate Spotify vergünstigt bekommt, da sehe ich keinen Sínn mehr der telekom noch 10 Euro zu zahlen.
    Die 10 Euro haben nur dank der fehlenden Drosselung ne Rechtfertigung gehabt, mit Drosselung sollte man sich lieber spotify woanders besorgen.
    Oder die Telekom gibt Spotify zu 5 Euro von nun an, da wäre ich dabei oder sagen wir 5,99 Euro.

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Interessanter Artikel der Verbraucherschutzzentrale:


    http://www.verbraucherzentrale…n.de/fuer-dumm-verkauft--



    "Wenn nun die Telekom behauptet, dass sie mit der Änderung ihres Spotify-Modells dem neuen Netzneutralitätsgebot gerecht werden würde, wird wohl eher der Nutzer für dumm verkauft", so Henschler. Denn die Behauptung könnte nur richtig sein, wenn sich das Streamen von Spotify auch bereits auf das Inklusivvolumens auswirkt. "Da das Inklusivvolumen aber nach wie vor von der Spotify-Nutzung ungeschmälert bleibt und erst dessen ohnehin erfolgende Drosselung auch Spotify verhindert, hat das mit Netzneutralität sehr wenig zu tun"

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