Handyflash Vetrag stornieren

  • Falls das hilft: Ich hatte einen SIM-only-Vertrag von Vodafone über einen Händler widerrufen, weil einiges nicht so seriös wirkte. Tja, und der Widerruf ging auch nicht durch zu Vodafone. Ich habe mich bei Vodafone gemeldet, ihnen mitgeteilt, dass der Händler sich totstellt, ihnen mein Fax an den Händler in Kopie zukommen lassen und sie haben den Vertrag anstandslos rückabgewickelt.


    Hier kann Redundanz nie schaden.

  • Zitat

    Original geschrieben von ctfreak90   Goyale BITTE erst nachDENKEN bevor du so ein Zeugs postest, danke!
    Außerdem, wer das Widerrufsrecht kennt, weiß, dass durch das bloße Auspacken und Ausprobieren der Ware keine Wertminderung vorliegt.


    Bitte vor einer Bestellung erst nachDENKEN, was genau angeboten wird und was Du benötigst.


    Und ja, auch beim Thema Wertminderung denkst Du nur an Dich. Dass der Händer ein angegrapschtes Gerät mit defekter Verpackung zurückbekommt, und nur mit Preisnachlass wieder verkaufen kann, ist Dir völlig egal.

  • Die Threadüberschrift ist auch schlecht gewählt, da Du den Vertrag widerrufen willst und nicht stornieren (rechtlich ein kleiner aber feiner unterschied). Deshalb ganz Wichtig, das Du das Wort WIDERRUFEN in deinem Schreiben benutzt.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anbei
    Deshalb ganz Wichtig, das Du das Wort WIDERRUFEN in deinem Schreiben benutzt.


    Das ist nicht so wichtig.
    Ein Widerruf muss nicht "Widerruf" genannt werden.

  • Goyale


    Ich habe zwar einen Fehler gemacht, indem ich nicht den Hinweis des Händlers auf eine evtl. Software mit vorinstallierten Netzbetreiberapps gesehen habe (obwohl ich mir ansonsten das Kleingedruckte und alles weitere intensiv durchgelesen habe :gpaul: ). Nichtsdestotrotz habe ich ab dem Zeitpunkt, ab dem ich dies bemerkt habe und die Bestellung bereits abgeschlossen war, sofort Kontakt zu dem Händler aufgenommen und ihn bzgl. des Brandings gefragt. Er konnte mir nicht im Vorfeld sagen, ob das Gerät eines haben wird oder nicht. Daraufhin habe ich ihm schon von meiner Absicht Widerrufen zu wollen mitgeteilt. Leider wurde das Gerät allerdings schneller versandt als mir in dem Fall lieb war (Keine Kritik am Händler hierfür und für die reibungslose Abwicklung bisher). Ansonsten hätte ich sofort widerrufen, BEVOR das Gerät zu mir auf den Weg geschickt wurde. So bleibt mir jetzt nur der Weg übrig, es auf Branding zu prüfen und ggfs. dann noch zu widerrufen. Eventuelle Schäden des Händlers sind natürlich nicht schön, ich mache das auch nicht aus Spaß an der Freude oder weil ich ein günstigeres Angebot gefunden habe.. Aber der Händler konnte mir ja auch im Vorfeld nicht bestätigen, ob es Branding hat oder nicht.


    Jetzt habt ihr die ganze Wahrheit. Ich wollte nicht ellenlang erstmal erklären aus welchem Grund ich widerrufen will, sondern erfahren, wie dies von statten geht.


    @Rest vielen Dank für die Tipps

  • Du bewegst Dich rechtlich ja im absolut grünen Bereich, genau für solche Fälle ist der Widerruf ja gedacht: du sollst in Ruhe prüfen dürfen, was Dich interessiert.


    Das Thema Widerruf wird aber in der Belehrung genau beschrieben, was soll da noch unklar sein. Der Provider wird Deinen Widerruf (oder die Kopie) in die Tonne kloppen, weil er nicht zuständig ist (sondern der Zwischenhändler).


    Wichtig ist, dass Du den Widerruf im Zweifelsfall beweisen kannst, und dass die Schriftform gewahrt ist.


    Aber das steht auch schon alles 100x hier im Forum...


    Viel Erfolg,


    Grüße, Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von ctfreak90 Jetzt habt ihr die ganze Wahrheit. Ich wollte nicht ellenlang erstmal erklären aus welchem Grund ich widerrufen will, sondern erfahren, wie dies von statten geht.


    Ganz ehrlich, sich ausgerechnet vor Goyale rechtfertigen zu müssen - DAS ist verschwendete Arbeitszeit, die mit mindestens 30,-€/h berechnet werden sollte. Schick ihm doch mal eine Rechnung. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Bitte vor einer Bestellung erst nachDENKEN, was genau angeboten wird und was Du benötigst.


    Und ja, auch beim Thema Wertminderung denkst Du nur an Dich. Dass der Händer ein angegrapschtes Gerät mit defekter Verpackung zurückbekommt, und nur mit Preisnachlass wieder verkaufen kann, ist Dir völlig egal.


    Das Widerrufsrecht wird einem gesetzlich eingeräumt, ich wüsste nicht, wieso man den TE dafür angehen muss, wenn er dieses Recht auch wahrnehmen will.


    Du hast doch sicherlich auch schon mal bei Amazon etwas bestellt und es zurückgesandt. Oder deiner Frau/Mutti/Oma geraten, bei Zalando Schuhe in zwei Größen zu bestellen und die nicht passende (oder beide) zurückzuschicken. Oder du grapscht im Klamottenladen auch mal eben alles an, ziehst es am Ende sogar an, läufst damit mit verschwitzter Unterhose durch den ganzen Laden und kaufst es am Ende doch nicht.


    Sorry fürs Offtopic.

  • Natuerlich darf man vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Wenn Schuhe nicht passen oder die Farbe in echt nicht gefaellt, oder man mit einem Smartphone nicht zurecht kommt, mit der Kamera oder dem FM Radio nicht zufrieden ist, dann ist das auch legitim. Was will man sonst machen?


    Aber gerade in so einem Fall wie hier gibt es doch auch andere Moeglichkeiten die fuer beide Seiten Vorteile haben:


    1. Nur Paket oeffnen aber nicht die Smartphoneverpackung selbst
    2. Schauen ob auf der Smartphoneverpackung aussen ein Brandinghinweis zu sehen ist
    3. Kurz beim Verkauefer anrufen und fragen ob das Geraet ein Branding hat oder nicht
    -> nein: Alles gut! ->ja:
    4. Verkaufer fragen ob gegen geringen Aufpreis auf ein Freies Geraet getauscht werden kann
    -> ja: Alles Gut! -> nein:
    5. Widerruf und orignalverpacketes Geraet zurueckschicken

  • Der Verkäufer weiß es doch selbst nicht. Also probiert man es aus, und schickt das Gerät ggf. zurück. Klar wird es der Verkäufer dann als "2. Wahl" o.ä. verkaufen müssen, aber das muss er dann eben einpreisen. Und ein anderer Kunde freut sich über das neuwertige Gerät zum Schnäppchenpreis.


    Schließlich bezahlt er auch kein Beratungspersonal oder Ladenmiete.

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