ZitatOriginal geschrieben von Andreas Böhm
...
Bei einer Überweisung sieht man nur einen Namen, nicht mehr.
Der Dreieckbetrug ist daher eher so:
...
Andi,
das ist ja noch verzwickter.
:confused:
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von Andreas Böhm
...
Bei einer Überweisung sieht man nur einen Namen, nicht mehr.
Der Dreieckbetrug ist daher eher so:
...
Andi,
das ist ja noch verzwickter.
:confused:
Als Verkäufer akzeptiere ich bei Ebay ausschließlich Zahlung per Überweisung. Die Ware wird ausschließlich mit DHL und ausschließlich mit Nachweis der Zustellung versendet. Keine Abholung, keine persönliche Anlieferung, kein Päckchen. Ich habe damit keine Probleme oder Nachteile, mit 10 Jahre altem Ebay-Account mit 100% positiven Bewertungen.
Als Käufer nutze ich wenn irgendwie möglich Paypal, wegen der enthaltenen Versicherung. Die Versicherung musste ich 2x in Anspruch nehmen (Ware wurde nicht geliefert).
TM1:
ZitatSo einfach wie Du das darstellst ist das nun auch wieder nicht, wesentlich schwieriger jedenfalls, als bei "normaler" PP-Zahlung einen Konflikt wg. Zustandsabweichungen zu eröffnen (und zu "gewinnen").
Doch, es ist so einfach, sogar sehr einfach.
PP prüft das gar nicht genauer, warum auch, es besteht weder eine rechtliche, noch eine finanzielle Verpflichtung seitens PP; mit Ausnahme eines eventuellen Ermittlungsverfahrens. Aber auch dort erfährt die Polizei nur das, was der "Täter" beim PP angegeben hat. Eine genaue Prüfung der Daten findet hinlänglich nicht statt; schon gar nicht bei (älteren) Accounts aus anderen Ländern.
Ich habe z.B. meine PP-Accounts (2x US, 1xD, 1xUK) seit zig Jahren, alles, was ich dafür tun musste, war ein Name, meine Emailadresse und eine Zahlungsquelle anzugeben.
Und selbst heutzutage ist "Prüfung" bei PP im Gegensatz zu Eröffnung eines Bankkontos eher
lasch(er).
Und bei einem Bankkkonto (Onlinebank) ist sie schon lasch, siehe u.a Postident und Videoident (u.a. bei Number26, Fidor, etc.).
GENAU deshalb sollte man PPF eben nur dafür einsetzten, für was es gedacht ist: Freunde und Familie, wo man Probleme dieser Art innerhalb eines kleinen Personenkreises klären kann. Denn dort wird niemand Geld "EINFACH SO" zurückholen.
ZitatOriginal geschrieben von mumpel
Wenn man soviel Angst hat dürfte man nichts mehr privat verkaufen. Die Betrugsmöglichkeiten sind vielfältig. Verschleierung, Hehlerei, Falschgeld, Geld aus Bankraub, Kontomissbrauch, Identitätsdiebstahl, Geldwäsche usw. usf.
Mit Angst hat das nichts zu tun. Es geht vielmehr um die einwandfreie Abwicklung eines Handels.
Und das beginnt mit klaren, transparenten und nachvollziehbaren Strukturen und Regeln und einer konstruktiven Kommunikation.
Bei einem Bankkonto haben sowohl Käufer als auch Verkäufer gute Ausgangslagen für Klärung (worüber auch immer).
Das Gleiche gilt für Sendungsverfolgung und Volljährigkeitsüberprüfung, welche man als Option beauftragen kann, wenn man das Gefühl hat, da reitet einer über das dünne Eis des Taschengeld Paragrafen.
Wer jahrelang seine alten Geräte weitergibt, der hat etliche Erfahrungen gemacht.
Meistens gute, aber auch nicht so gute.
Viele kennen das. Vereinbarte Nachnahmesendungen, die wieder zurückkamen und man auf den Gebühren sitzen blieb. Zusagen, die nach der Frankierung zurückgezogen wurden. Zusagen, die andere Interessenten blockierten. Behauptungen, die Ware war defekt oder verkratzt, obwohl 100%ig einwandfrei, nicht angekommen etc.
Das führt dazu:
- ich akzeptiere nur Bank-zu-Bank-Überweisung und verlange einen Klarnamen
- habe bei meinen Angeboten ein umfangreiches und verständliches Kleingedruckte.
- ich versende nur mit DHL, Sendungsverfolgung, bei Bedarf gegen Volljährigkeitsüberprüfung
- ich mache etliche Makrobilder vom jeweiligen Produkt, damit man denZustand nachvollziehen kann, wie es verpackt wurde, was genau dabei war.
- ich informiere regelmäßig über den aktuellen Status (Produkt vorbereitet, Geld eingegangen, wann geht es voraussichtlich zur Post, wann ging es konkret zur Post, Mitteilung der Sendungsnummer.
- ich erwarte eine Rückmeldung
- ich erbitte eine ausführliche Bewertung in die Vertrauensliste (also nicht nur 'ey super', sondern 'wie war xyz')
- bleibt diese aus, ich bewerte immer danach, bewerte ich auch nicht.
- ich bewerte ausführlich, damit Dritte möglichst viele Informationen zum Handelspartner für ihre eigenen Geschäfte erhalten
- ich gebe eine Rückmeldung, dass ich bewertet habe
Mit diesem Ablauf habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.
Und die Gegenseite (zumindest entnehme ich das den Bewertungen) wohl auch.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Andreas Böhm
Diese Variante ist allerdings eher im Bereich der Überweisungen zu finden, weil Paypal dann ja doch Kontaktmöglichkeiten bietet, die der Betrüger unterbinden will.
So hat der Empfänger des Betrages ja die Mailadresse des Sendenden. Darüber könnte er sich mit diesem kurzschliessen.
Bei einer Überweisung sieht man nur einen Namen, nicht mehr.
Der Dreieckbetrug ist daher eher so:
Verkäufer bietet einen (hochpreisigen) Artikel (hier z.B. iPhone 6S mit 128GB) an.
Betrüger kauft und teilt ggfs. schon mit, dass ein Dritter (Freund, Schwager, o.Ä.) überweisen wird.
Betrüger verkauft zeitgleich einen, vom reinen Wert noch teureren Artikel bei eBay über den Kaufpreis des ursprünglichen Smartphones. Z.B. neues MacBook "wegen Notverkauf" zum Preis des iPhone 6S mit 128GB. Dieser Artikel geht wegen des Preises und der Gier der Menschen sofort weg und der Betrüger gibt die Bankverbindung des iPhone-Verkäufers an.
Der Käufer des vermeintlichen MacBooks überweist an den iPhone-Verkäufer und in dem Moment grätscht der Betrüger dazwischen und ist selbst oder in Person eines Bekannten "gerade zufällig in der Nähe" und holt das iPhone persönlich ab.
Monate später erhält der iPhone-Verkäufer Post von der Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei, da der vermeintliche MacBook-Käufer ihn angezeigt hat. Schließlich hat er als einzige wirkliche Adresse und Person die Bankverbindung des iPhone-Verkäufers.
Zuletzt muss der iPhone-Verkäufer dem MacBook-Käufer den Betrag zurückzahlen und bleibt auf dem Schaden sitzen.
So einen Dreiecksbetrug hatte ich auch mal. Da ich mit PP gezahlt hatte, konnte ich das Geld wieder zurückholen. Der Geldempfänger war meine Zahlung und sein Gerät, das der Betrüger angeblich persönlich abholte, los. Wenn ich per Überweisung gezahlt hätte, wäre es schwieriger gewesen, das Geld zurückzufordern, denn ich hätte evtl. vor einem Gericht klagen müssen, das mehrere hundert Kilometer entfernt liegt.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von derAL
....
Das führt dazu:
- ich akzeptiere nur Bank-zu-Bank-Überweisung und verlange einen Klarnamen
- habe bei meinen Angeboten ein umfangreiches und verständliches Kleingedruckte.
- ich versende nur mit DHL, Sendungsverfolgung, bei Bedarf gegen Volljährigkeitsüberprüfung
- ich mache etliche Makrobilder vom jeweiligen Produkt, damit man denZustand nachvollziehen kann, wie es verpackt wurde, was genau dabei war.
- ich informiere regelmäßig über den aktuellen Status (Produkt vorbereitet, Geld eingegangen, wann geht es voraussichtlich zur Post, wann ging es konkret zur Post, Mitteilung der Sendungsnummer.
- ich erwarte eine Rückmeldung
- ich erbitte eine ausführliche Bewertung in die Vertrauensliste (also nicht nur 'ey super', sondern 'wie war xyz')
- bleibt diese aus, ich bewerte immer danach, bewerte ich auch nicht.
- ich bewerte ausführlich, damit Dritte möglichst viele Informationen zum Handelspartner für ihre eigenen Geschäfte erhalten
- ich gebe eine Rückmeldung, dass ich bewertet habe
Mit diesem Ablauf habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.
Und die Gegenseite (zumindest entnehme ich das den Bewertungen) wohl auch.
Hmm, das ist zwar etwas Aufwand, aber man kann im Streitfall einiges beweisen.
Ich habe es bei Gutscheinen, Kinokarten u. ä. von geringem Wert (ca. 5 - 20 €) immer so gemacht, dass ich einen Zeugen hatte, der gesehen hat, was ich eingepackt habe. Ich frage nach, ob der Käufer den Versand als Einwurfeinschreiben oder Standartbrief möchte. Bei wertvolleren Dingen nutze ich auch DHL, denn die sind zuverlässig und ich habe einen Nachweis. Es gibt dort auch ein versichertes Paket bis 2kg, wenn man online frankiert. Am Postschalter bekommt man das nicht.
Bei ebay Kleinanzeigen kann man leider keinen Käufer/Verkäufer bewerten. Anscheinend sind deshalb so viele Chaoten dort unterwegs. :mad:
Mir ist aufgefallen, dass öfters gefragt wird, ob die Ware noch da ist. Wenn ich das bejahe, kommt entweder gar keine Reaktion oder es wird trotz Festpreis versucht zu handeln und behauptet, dass es woanders viel billiger ist. Warum fragen die dann bei mir an? :eek:
Ich habe mir schon überlegt, in Zukunft dazuzuschreiben, dass die Ware noch da ist, solange das Inserat online ist und dass der Festpreis so genannt wird, weil er fest ist. Ob das diese Honk's verstehen?
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Gegen welche der dort angegebenen Nummern genau?
Schaust mal unter "Geld senden".
Gehörst Du zu den Pfennigfuchsern, die Dienstleistungen gerne annehmen, aber sich mit allen möglichen Tricks vor der Vergütungddrücken wollen...?
irgendwie habe ich wie timba das Gefühl dass es hierzu schon 1000 Beiträge hier bei TT zu dem Thema gibt...
Es liest sich auch immer alles gleich!
ZitatOriginal geschrieben von jof
Schaust mal unter "Geld senden".
Gehörst Du zu den Pfennigfuchsern, die Dienstleistungen gerne annehmen, aber sich mit allen möglichen Tricks vor der Vergütungddrücken wollen...?
Lassen wir doch bitte persönliche 'unterhalb-des-Gürtels-Kommentare oder -Rückfragen' bleiben.
Danke.
ZitatOriginal geschrieben von jof
Schaust mal unter "Geld senden".
Gehörst Du zu den Pfennigfuchsern, die Dienstleistungen gerne annehmen, aber sich mit allen möglichen Tricks vor der Vergütungddrücken wollen...?
Mein lieber Jof,
du hast ja angegeben,dass es in den AGB ausdrücklich verboten ist.
Unter Punkt 3 "Zahlungen senden" ist übrigens nichts zu finden.
P.S:
Welche Dienstleistung soll das sein?
Soll der Verkäufer für eine Versicherung aufkommen,die den Käufer zunächst "Sicherheit" vermittelt,und wenn ihm sonst etwas beim Kaufgegenstand nicht passt,er sich den Kaufbetrag wieder relativ problemlos erstatten lassen kann?
Da hast du,mein lieber Jof,grundsätzlich etwas missverstanden,zumal der TE nicht einmal ein PP-Konto besitzt,allerdings der Käufer nur so bezahlen möchte.;)
Das Geld ist zwar grundsätzlich "sofort" da,allerdings keinesfalls "sicher",falls der Käufer Ansprüche aus dem Käuferschutz stellt.
Außerdem benötigt die Überweisung aufs Bankkonto auch 1-2 Tage,bevor es somit tatsächlich real verfügbar ist.
Aber vielleicht erleuchtest du uns,welche Vorteile die Dienstleistung für dich als Verkäufer hat?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!