Smartphoneverkauf gegen PayPal ?

  • Vorab: Ich habe bisher PayPal vermieden wie die Pest, und daher auch manchmal bei einem Ebay-Artikel nicht mitbieten können, wenn Bezahlung nur über PayPal möglich war. Kenne mich daher mit P.P. überhaupt nicht aus.
    Nun wollte ich lokal in meiner Stadt über Kleinanzeigen ein Elektronikteil verkaufen. Wollte mich mit dem Interessenten treffen; der hätte dann das Teil geprüft, und mir bei Gefallen das Geld in die Hand gedrückt.


    Leider stellt sich das schwieriger dar als erwartet und ich habe bisher aus meiner Stadt nur völlig bekloppte Angebote bekommen. Seit einigen Tagen stehe ich jetzt mit einem Interessenten von auswärts in Kontakt, der mir das erste vernünftige Angebot gemacht hat, und das Teil geschickt haben will.


    Er will aber nur mit PayPal bezahlen.


    1) Muss ich nicht erstmal selber bei P.P. registriert sein, damit das überhaupt technisch funktionieren würde?


    2) Und wenn er dann einen Fehler erfindet, sehe ich das Geld von PayPal nie (glaube, mal sowas gelesen zu haben) ?


    Entschuldigt meine Naivität.
    Ich kann verstehen, dass er nicht sein Geld einfach so ins Blaue verschicken will, aber bei dieser Vorgehensweise fühle ich mich unwohl. Hat jemand eine clevere Idee, wie man das sonst abwicklen könnte?

  • zu 1) Ja


    zu 2) Es gibt die Möglichkeit, an Freunde Geld gebührenfrei zu senden. Damit fällt auch der Käuferschutz weg und das Geld kann nicht zurückgeholt werden. Dafür musst du ihm einfach nur deine bei Paypal hinterlegte E-Mailadresse senden.

  • Re: Smartphoneverkauf gegen PayPal ?


    Zitat

    Original geschrieben von HP-owner

    Nun wollte ich lokal in meiner Stadt über Kleinanzeigen ein Elektronikteil verkaufen. Seit einigen Tagen stehe ich jetzt mit einem Interessenten von auswärts in Kontakt, der mir das erste vernünftige Angebot gemacht hat, und das Teil geschickt haben will.


    Er will aber nur mit PayPal bezahlen.


    Völlig verständlich aus Käufersicht. Bei ebay Kleinanzeigen sind schon viele Leute reingelegt worden. Ich würde jedenfalls niemals wildfremden Leuten Geld vorab überweisen.
    Und PPfriends wird er daher sicherlich auch nicht machen wollen, so lange er die Spielregeln kennt... ;)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Hi HP-owner,


    aber keinesfalls an eine andere Adresse versenden, als an die bei PayPal hinterlegte!
    Sonst greift der Verkäuferschutz nicht!
    Ware und Geld weg, so mir leider ergangen :mad:


    LG
    Thomas

  • Vorab: Das ist der 4235435435 Thread zu diesem Thema. Wenn man die Suche anwirft "PayPal +/o Sicher +/o bezahlen +/o Zahlung +/o unsicher" findet man zig Fundstellen hier.


    Deswegen nur kurz: Generell gilt bei Kleinanzeigen: kein PayPal.


    Es hat schon seinen Sinn, dass Kleinanzeigen vor Ort gegen Geld abwickeln soll.


    Und ja, auch bei PPF kommt der Käufer sehr schnell an sein Geld, schneller, als der Empfänger schauen kann. Warum? Stichwort "unberechtigter Kontozugriff". Was ist das? Habe ich hier im Forum schon mehrfach ausgeführt; Suche nutzen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69

    Und ja, auch bei PPF kommt der Käufer sehr schnell an sein Geld, schneller, als der Empfänger schauen kann. Warum? Stichwort "unberechtigter Kontozugriff".


    So einfach wie Du das darstellst ist das nun auch wieder nicht, wesentlich schwieriger jedenfalls, als bei "normaler" PP-Zahlung einen Konflikt wg. Zustandsabweichungen zu eröffnen (und zu "gewinnen").


    Für den VK ist PPf jedenfalls wesentlich sicherer als die "normale" Zahlung - weswegen es man als Käufer eigentlich auch ablehnen sollte.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ich würde an deiner stelle PP weiterhin meiden zumindest als Verkäufer. Das was du über PP gelesen hast stimmt mit Sicherheit denn der Laden ist ideal für Käufer aber Gift für Verkäufer, ich würde lieber auf ein paar Euro verzichten als mir den ärger mit PP einzuhandeln.
    Wenn du einen ganz beknackten Käufer hast dann hat der schon einen fall bei PP eröffnet da hat der das Paket noch gar nicht und bekommt sehr wahrscheinlich recht.

    Vertrauensliste: 14x

  • Ich rate auch von PayPal als Verkäufer ab.


    Diese Zahlungsmethode gewährt dem Käufer quasi jederzeit die Möglichkeit, das Geld durch eine Behauptung xy zurückzufordern. Was folgt, ist ein teilweise erheblicher Aufwand, entweder der Ware oder dem Geld hinterher zu laufen. Im Zweifel musst Du Deine Ansprüche einklagen.


    Zudem gibt es etliche Betrugsfälle durch PayPal.


    Beispiel (in etwa so):


    - Jemand will Deine Ware kaufen und fordert Zahlung durch PayPal.
    - Der Verkäufer (Du) gibt hierzu dem Käufer (dem Jemand) seine PayPal-Daten durch.


    Was macht der?


    Der Käufer bietet zeitgleich die gleiche (also Deine) Ware anderweitig (teilweise sogar auf der gleichen Plattform) an. Ein weiterer Interessent gesellt sich in Folge dazu und möchte von Deinem Käufer kaufen.


    Dein Käufer gibt nun Deine PayPal-Daten (an Stelle der seinen) dem anderen Interessenten durch.
    Der andere Interessent überweisst im Gutglauben an Deinen Käufer.
    Die Zahlung landet aber tatsächlich bei Dir.


    Du glaubst, der Käufer hätte ordnungsgemäß überwiesen und versendest daraufhin (weil Du Dir ja sicher bist) die Ware.
    Der Käufer nimmt die Ware entgegen und macht sich aus dem Staub.


    Der andere Interessent erhält keine Ware und reklamiert bei PayPal.
    Nachdem er ja (ohne Kenntnis) an Dich überwiesen hat (er dachte, die Zahlung geht an Deinen 'Wieder'-Verkäufer), bucht PayPal den Betrag von Deinem Konto an den anderen Interessenten zurück.


    Ergebnis:


    - Dein eigentlicher Käufer hat nun die Ware und ist untergetaucht
    - der andere Interessent betrachtet Dich zunächst als Betrüger
    - Du hast keine Ware und auch kein Geld.
    - Du erstattest Anzeige gegen .... den Untergetauchten (in der Regel Phantasienamen)
    - Aussicht auf Erfolg? Kaum.

  • Pay Pal Friends ist bei einem Verkauf von Waren nicht zulässig und stellt einen Verstoß gegen die AGB dar.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Pay Pal Friends ist bei einem Verkauf von Waren nicht zulässig und stellt einen Verstoß gegen die AGB dar.


    Gegen welche der dort angegebenen Nummern genau?

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