Moin,
kurze Frage, da es in BaWü anders zu sein scheint als in NRW?
Vater verkauft Haus über (dreiste) Maklerin.
Kriegt auf mehrfaches Nachfragen bzgl. Notarvertrages von der Maklerin dann ein Blatt DIN A4 zugeschickt, auf dem lediglich Infos drauf sind. Keine ausführlichen Formulierungen bzgl. Gewährleistung/Haftung/Zahlungen/Sanktionen bei verspäteter Zahlung/Auflassung usw.
Daraufhin einen NRW-Notar Entwurf eingeschickt und einen ausführlichen Vertrag in ähnlicher Form erbeten.
Antwort der Maklerin: ja, könnt ihr haben, kostet euch (als VK!) 300€... Ansonsten würde der Vertrag erst beim Notar persönlich durchgesprochen. Mit Käufer und sofortiger schriftlichen Fixierung.
Nun, ich kenne dies von hier anders, hier erhalten beide Parteien den vorbereiteten Vertrag vorab zur Prüfung und können Änderungswünsche formulieren. Im Gespräch/Termin beim Notar wird dann nochmals der Vertrag durchgesprochen und durch Unterschrift fixiert.
Ich habe ein ziemlich schlechtes Gefühl bei der Sache, zumal der Notar auch vorab in einem anderen Fall der Familie, sagen wir mal zweifelhaft, gehandelt habt.
Wie ist es in BaWü? ist das o.g. normal, dass man den Vertrag nicht vorab formuliert und zur Prüfung erhält?
Besten Dank für eure Erfahrungen, bitte keine Einschätzung, die auf "glauben", "Hörensagen" o.ä. basiert
greetz
cm