BaWü: Hausverkauf/Notarverhalten

  • Moin,
    kurze Frage, da es in BaWü anders zu sein scheint als in NRW?


    Vater verkauft Haus über (dreiste) Maklerin.


    Kriegt auf mehrfaches Nachfragen bzgl. Notarvertrages von der Maklerin dann ein Blatt DIN A4 zugeschickt, auf dem lediglich Infos drauf sind. Keine ausführlichen Formulierungen bzgl. Gewährleistung/Haftung/Zahlungen/Sanktionen bei verspäteter Zahlung/Auflassung usw.


    Daraufhin einen NRW-Notar Entwurf eingeschickt und einen ausführlichen Vertrag in ähnlicher Form erbeten.


    Antwort der Maklerin: ja, könnt ihr haben, kostet euch (als VK!) 300€... Ansonsten würde der Vertrag erst beim Notar persönlich durchgesprochen. Mit Käufer und sofortiger schriftlichen Fixierung.


    Nun, ich kenne dies von hier anders, hier erhalten beide Parteien den vorbereiteten Vertrag vorab zur Prüfung und können Änderungswünsche formulieren. Im Gespräch/Termin beim Notar wird dann nochmals der Vertrag durchgesprochen und durch Unterschrift fixiert.


    Ich habe ein ziemlich schlechtes Gefühl bei der Sache, zumal der Notar auch vorab in einem anderen Fall der Familie, sagen wir mal zweifelhaft, gehandelt habt.


    Wie ist es in BaWü? ist das o.g. normal, dass man den Vertrag nicht vorab formuliert und zur Prüfung erhält?


    Besten Dank für eure Erfahrungen, bitte keine Einschätzung, die auf "glauben", "Hörensagen" o.ä. basiert :)


    greetz
    cm

  • Sag der Maklerin mal falls du keinen Vertrag vorab zur Prüfung
    erhältst wirst du nicht unterschreiben.
    Du wirst dich wundern wie Schnell du den Vertrag vorab zur Prüfung
    erhältst.

  • Ich würde hier mal die 2-Wochen-Frist einwerfen, die der Vertrag dem Käufer zur Verfügung stehen muss.
    Dies gilt zwar nicht zwischen zwei Privatpersonen (ist das hier der Fall?), schadet aber generell wohl nicht.
    Als Käufer würde ich jedenfalls immer verlangen, den Vertrag vorab zur Prüfung zu erhalten... und auch als Verkäufer. Wer ist denn so verrückt eine Immobilie zu kaufen/verkaufen wie beim Media Markt ein Handy?


    Was sagt denn der Notar? Ggf. macht es Sinn, die Maklerin da aussen vor zu lassen.

  • Hallo


    Du bekommst vorab 2 Wochen vor Unterzeichnung einen Entwurf zur Durchsicht.


    CU Hul

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Hi,
    erstmal Danke für eure Antworten.


    Zur Info:
    1. VK und K sind beides Privatpersonen


    2. Der Notar ist vom Käufer gewählt (das steht ihm mW ja auch zu bzw. ist üblich). In NRW ist ja jeder Bereich einem Notar "zugeteilt". Ob das in BaWü auch so ist, weiß ich leider nicht.
    Der Verkäufer würde den Notar aufgrund eines m.E. unseriösen Vorgangs in der Vergangenheit nicht wieder wählen. Problem ist, dass der VK ziemlich alt und nicht mehr ganz bei der Sache ist und Kinder sich aus der CH um die Sache (mit)kümmern.


    Die haben aber keine Ahnung vom dt. Recht und sind -"CH-typisch"- etwas zurückhaltender in ihren Aussagen :)


    3. Die Maklerin hat keinen Vertrag mit dem VK abgeschlossen und daher haben die VK angekündigt, ihr nix zahlen zu wollen, als sie jetzt Geld haben wollte (50% trägt Käufer, Vk sollte auch 50%, angeblich wurde hier aber nie drüber gesprochen geschweige denn etwas schriftlich vereinbart...). Die Infos habe ich aber nur aus dritter Hand, lässt mich aber auf das Verhalten der Maklerin dann schließen...


    Frage: Wo ist die 2-Wochen-frist geregelt?


    greetz

  • § 17 Abs. 2a BeurkG


    wie gesagt: nicht zwischen zwei Privatpersonen. Ich würde es dennoch als Argument bringen.

  • Hallo


    Zu 2: Notar ist frei wählbar. Kein Bezirk.


    Wo es mit der 2 Wochen Frist geregelt ist, kann ich dir gerade nicht sagen.
    Habe aber häufig diese Entwürfe in der Hand.

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Mein Verständnis ist folgendes, dass der Makler sich um den Verkauf des Hauses kümmert, und der Notar sich um den Kaufvertrag und die Abwicklung kümmert. Ich habe bei Käufen/Verkäufen immer direkt mit dem Notariat gesprochen, von denen bekam ich auch den Vertragsentwurf und habe meine Korrekturwünsche und Fragen auch immer direkt mit dem Notariat besprochen.


    Ich hätte auch z.B. keine Lust, dass (aufgrund Mitwirken eines Maklers am Kaufvertrag) z.B. dessen Provisionsanspruch im notariellen Kaufvertrag auftaucht...


    Ein Beurkundungstermin macht m.E. erst dann Sinn, wenn alle Details vorher geklärt sind. Der Notar wird jede Unklarheit erläutern, das ist sein Job. Auch wenn man "meint" etwas zu verstehen, ist (beim geringsten Zweifel) immer besser nachzufragen ("was bedeutet das denn für die Praxis?" "Was sind Erschließungskosten/Anliegerbeiträge?" usw.)


    Wenn während der Beurkundung größere Passagen/Details geändert werden, besteht die Gefahr etwas zu "vergessen" oder "unter Stress" Dinge zu unterschreiben, die man gar nicht will. Einem betagten Vertragspartner empfehle ich auch immer, zum Beurkundungstermin einen Vertrauten (z.B. aus der Familie) mitzunehmen!



    Wenn es keinen schriftlichen Vertrag mit der Maklerin gibt, in dem die Details genau geregelt sind wer wann welche Provision und Gebühren (ggf. auch Aufwandsentschädigungen, etc) zu tragen hat, würde ich die Angelegenheit sofort von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Mündliche (Makler-)Verträge sind selbstverständlich zulässig, und es gibt bestimmte Fälle wo ein (derzeit) fehlender Honoraranspruch der Maklerin durch eine Beurkundung "geheilt" (und damit das Honorar fällig) wird.


    Da es beim Hausverkauf meistens um richtig viel Geld geht (häufig sind das 5-stellige Beträge, wenn das Gebäude in Richtung 2-Millionen-Marke geht kann das Maklerhonorar auch locker die 100.000 € überschreiten!), und der Makler einem Laien ein erhebliches Wissen voraus hat (insbesondere auch das Wissen hat, welche Voraussetzungen gelten müssen und einen Honoraranspruch zu haben), kann ich mir gut vorstellen dass die Maklerin den "Fisch" nicht so schnell "von der Angel" lassen wird. Ferner sehe ich sogar die "Gefahr", dass der Käufer (s)einen Teil der Maklerkosten nicht tragen will oder wird, und ggf. die gesamte Provision der Verkäufer zu tragen hat.


    Also JETZT informieren, und mit dem gewonnenen Wissen für klare (schriftliche) Vertragsverhältnisse sorgen. Vielleicht ist es sogar sinnvoll, den Anwalt den man um Rat fragt, auch mit den Vertragsverhandlungen mit der Maklerin zu beauftragen.


    Viel Erfolg!


    Gruß Jörg

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