Preselection Tarif weiter zahlen trotz Kdg. DTAG

  • Hallo zusammen,


    meine Eltern hatten einen analogen Telekom Anschluss in Verbindung mit einer Preselection Festnetz-Flat für 4,99 €/Monat bei einem anderen Anbieter. Inzwischen ist der Telekom Anschluss gekündigt worden und nicht mehr aktiv, aber der Preselection Anbieter verweist auf die noch bestehende Laufzeit bis kommenden August, was so rein vertraglich gesehen ja eigentlich ok ist. Allerdings fällt doch mit der Deaktivierung der Telekomleitung die Grundlage für den o.g. Preselectionvertrag ja weg, hat man damit nicht ein Sonderkündigungsrecht? In den AGB steht hierzu leider nichts.....

  • Re: Preselection Tarif weiter zahlen trotz Kdg. DTAG


    Schwierig. Dazu müsste ein Präzedenzfall geschaffen werden. Falls es euch die 7,- € (oder was es bei euch kostet) wert ist, könntet ihr mal eure Verbraucherzentrale konsultieren.

  • Sonderkündigungsrecht, Präzedenzfall: Quatsch.


    Die Leitung geht weg, damit wird auf ihr auch nichts mehr preselected, und es werden keine Preselection-Abrechnungsminuten mehr produziert, fertig.


    Bei Preselection aber einen Flat-Tarif zu nehmen, war die Freiheit des Kunden. Daß der Anbieter dabei auf eine Mindestlaufzeit kalkuliert, ist angemessen und war dem Kunden klar. Daß seine Leitung einen davon abweichenden Vertragslaufzeit-Takt hat, war dem Kunden ebenfalls klar und ist nicht die Schuld des Anbieters.


    Ob man es glaubt oder nicht: daß bei einer Flatrate nicht immer der Kunde der Schlauberger sein kann, nennt man "das Leben" :-)


    Die Hauptsache - Nebensache - Argumentation aus dem Wohnungsmietrecht interessiert hier in der Praxis der Telekommunikation nicht.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

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