Mehr Sondertilgung als vertraglich vereinbart -> Folgen?

  • Hallo zusammen,


    ich frage mich, welche Folgen es hätte, wenn man bei seiner Hypothek mehr Sondertilgung leistet, als vertraglich zulässig ist?


    Wird dann der überschüssige Betrag einfach zurück überwiesen? Drohen da eventuell irgendwelche Strafen?


    Schöne Grüße


    Simon

  • Die DKB würde einfach zurücküberweisen, wenn über der vertraglichen Grenze eingezahlt wird (bei uns z.B. 10% p.a.). Wie andere Banken das handhaben, weiß ich nicht.


    Bis denne


    kalla25de

  • Re: Mehr Sondertilgung als vertraglich vereinbart -> Folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    ich frage mich


    Was spricht dagegen, das die Bank zu fragen? Vernünftige Lösungen lassen sich eher erreichen, wenn man miteinander spricht.

  • Re: Re: Mehr Sondertilgung als vertraglich vereinbart -> Folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Was spricht dagegen, das die Bank zu fragen? Vernünftige Lösungen lassen sich eher erreichen, wenn man miteinander spricht.


    Dagegen spricht überhaupt nichts.


    Es war mehr ein theoretische Frage, kann ja z.B. sein, dass jemand irrtümlich denkt ihm stünden 10% Sondertilgung zu, vertraglich sind hingegen nur 5% vereinbart.

  • Die Bank kündigt Dir wegen Vertragsbruch den kompletten Kredit der dann sofort zur Zahlung fällig wird.
    :-) Nein, Scherz, das glaube ich nicht.


    Ich denke, dass die Bank das Geld zurück überweist oder mit den anderen fällige Raten verrechnet, d.h. eine Lastschrift für die mtl. Annuität nicht auslöst. Die Banken verlangen nun einmal Vorfälligkeitetsentschädigungen, falls man den Kredit frühzeitig zurück zahlt, da sie dadurch nicht so lange die vereinbarten Zinsen kassieren können. Eine überhöhte Sondertilgung hat die gleiche Folge. Also am Besten mal die Bank fragen.

    _T_
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  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    da sie dadurch nicht so lange die vereinbarten Zinsen kassieren könne

    Natürlich stimmt das im Kern. Banken sind auch keine Heiligen und ganz sicherlich wenig schützenswert. Trotzdem die Anmerkung: das ausgereichte Darlehen wurde am Markt refinanziert (auf verschiedenen möglichen Wegen) und diese Refinanzierung wurde exakt an das Darlehen angepaßt - in allen zu erwartenden Zahlungsströmen. Wenn der Kunde nun nicht vertragsgemäß zahlt, entsteht der Bank ein Nachteil oder eben Schaden - und sei der Schaden "verminderter Gewinn". Dafür berechnet die Bank eine Entschädigung. Ich finde das total legitim.


    Nicht ganz abwegiger Vergleich: den Leasingwagen kann man auch nicht 2 Wochen eher zurückgeben um ne halbe Rate zu sparen.

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