Frage zum "Umtausch" eines defekten Geräts

  • Vorausschicken möchte ich, dass rechtliche Fragen nicht Bestandteil dieses Threads werden sollen. Vielmehr geht es darum, wie ein Theoretiker ein Problem praktisch angehen sollte. ;)


    Der Fall:
    Gekauft wurde online ein Tablet/Tastatur-Duo. Nach Abziehen der Schutzfolie war festzustellen, das sich die Displaybeschichtung rechtsseitig zu lösen beginnt.


    Die (aus meiner Sicht) rechtlich in Frage kommenden Möglichkeiten, die auch vom VK offeriert wurden:


    1. Widerruf und Rückabwicklung oder
    2. Einsenden des Geräts an den VK, der es an den Hersteller weiterleitet.


    Ein (i.d.R. realisierbarer) Umtausch 1:1 ist momentan nicht möglich, weil das Gerät nicht am Lager ist und frühestens Ende des Monats wieder verfügbar sein wird. Die übliche Aussage für "nix genaues weiß man nicht".


    Nachteil zu 1.:
    Beim Kauf des Geräts für 300,- € gab es bei Inanspruchnahme einer 0%-Finanzierung eine Gutschrift von 50,- €. Das gilt aber lediglich für Neukunden.


    Beim Widerruf wäre der Nachlass verloren, weil es (auch für andere Neukunden) diesen Nachlass im Moment nicht gibt. Zudem müsste der Kreditvertrag mit Kundenkarte (VISA-Karte) pp. rückabgewickelt werden. Letzteres wäre für mich grundsätzlich zwar kein Problem, aber dennoch ein ärgerlicher "Rattenschwanz".


    Nachteil zu 2:
    Das Gerät wird an den Hersteller weitergeleitet (da kein Ersatzgerät am Lager) und ist (voraussichtlich höchstens) 4 bis 6 Wochen lang weg. Und was bei Reklamationen herauskommen kann, dürfte hier bekannt sein.


    Die anderen vom VK angebotenen Alternativen (Herstellergarantie, Bilder vom Fehler schicken und "Lösung finden") nenne ich nur der Vollständigkeit halber.


    Jetzt die Frage, die auch Richter i.R. Guido Neumann früher im ÖR regelmäßig stellte: :)
    Wie würden Sie (sich) entscheiden?



    Edit:
    Bei dem Gerät handelt es sich um ein Trekstor W1 Duo LTE, das noch am Ehesten meinen Vorstellungen entspricht und das ich tatsächlich gern haben würde.

  • Ich würde das Gerät und die 50€ in den Wind schiessen. Wegen 50€ ewig warten und vielleicht kein neues Gerät zurück erhalten? Neeeeee... weiterer Ärger ist da vorprogrammiert.


    Da noch eher bis Ende des Monats warten, dass der Händler wieder ein neues Gerät liefern kann und wenn nicht, eben dann rückabwickeln. Müsste man aber vorher so fix vereinbaren...

  • Vor allem wenn der Händler dir schon die Weiterleitung an den Hersteller ankündigt.
    Da ist dann die Kommunikationskette recht lang.
    Theoretisch kannst du das auch selbst direkt an den Hersteller schicken , zumindest bieten die meisten von denen von sich aus eine 2 Jahres Garantie an. Da würde dann der Umweg über den Händler wegfallen was unter Umständen auch ne Woche ausmachen kann.

  • Gerät zurück. 50 EUR als Lehrgeld verbuchen.


    iPad Deiner Wahl kaufen, Apple Care für 99 EUR buchen.


    Das nächste Mal -sofern so etwas innerhalb von zwei Jahren auch hier vorkommt- dort anrufen, innerhalb von 24 Stunden ein Vorab-Austauschgerät (Zustand wie neu) express und kostenfrei bekommen; schön aus dem Backup des alten Geräts einrichten und das alte nach Datenlöschung kostenfrei zurücksenden.


    Und wenn es Dir einmal durch eigenes Verschulden herunterfällt und dann kaputt geht:
    Apple anrufen, Prozedere analog und im Unterschied zum Erstfall zusätzlich einen Selbstbehalt von 49 EUR bezahlen.


    Klingt doof; das ist aber der Unterschied in der Branche.

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL
    iPad Deiner Wahl kaufen, Apple Care für 99 EUR buchen.


    Das nächste Mal -sofern so etwas innerhalb von zwei Jahren auch hier vorkommt- dort anrufen, innerhalb von 24 Stunden ein Vorab-Austauschgerät (Zustand wie neu) express und kostenfrei bekommen


    Klingt doof; das ist aber der Unterschied in der Branche.


    Klingt wirklich ziemlich doof, weil der Fragesteller dann mit vielleicht 500€ für das Apple-Gadget + 99€ für die Versicherung dabei wäre. Das wäre dann mehr als das doppelte an Geld im Vergleich zum gewählten Produkt.


    Ich würde aber auch sagen:
    Gerät zurück, Kreditkarte kündigen, fertig.


    Nur falls der Hersteller die Garantieabwicklung übernimmt (und in Deutschland), würde ich es evtl. riskieren, das Gerät einzusenden.

  • Nun ja, die Preise beginnen dort ja auch bereits bei 300 EUR UVP und oftmals bekommt man sie 10/15% preiswerter im Handel, bei Aktionen etc.


    An der Stelle sollte man sich einfach mal bewusst machen: 'Billig ist nicht immer preiswert'.


    Zwischen 2 Tagen Regelservicezeit und 6 Wochen Servicezeit mit offenen Ausgang besteht ein signifikanter Unterschied, zumal der Wertverfall bei elektronischen Gadgets in der Regel recht zügig voranschreitet. Da sind 1 1/2 Monate gewichtig.
    Service ist an der Stelle demnach auch eine implizite Preiskomponente. Dies wollte ich quasi 'als Stoff zum Nachdenken' beisteuern.

  • Alea iacta ... das Ding geht zurück.


    Abgesehen vom ärgerlichen Fehler war das Trekstor gar nicht übel. Allerdings störte mich auch zunehmend ein nicht konfigurierbares Touchpad (an der Tastatur), welches aufgrund seiner Empfindlichkeit ein wenig berechenbares Eigenleben entwickelt. Treiber für das TP mit im Netz unbekannter Hardware-ID stehen jedenfalls nicht bereit. :(


    Gäbe es einen entsprechenden Treiber, wäre das Gerät (sofern sachmangelfrei) nahezu perfekt für mich.



    @Al:
    Was soll ich mit einem iPad?


    U.a. zwei Dinge muss ein gescheites Gerät in meinen Augen können:


    1. "Echte" Stiftbedienung unter automatischer Deaktivierung der kapazitiven Berührungssteuerung.
    2. Eine Tastatur, mit der das Tablet so (fest) verbunden werden kann, als sei es ein Note-/Netbook.


    Schon bei Punkt 1 ist beim iPad (und den allermeisten Geräten der 10"-Klasse) Schluss.


    Das Trekstor war jedenfalls eines der ganz wenigen Geräte, welches nicht schon durch mehrere KO-Kriterien aus der Vorauswahl fiel. ;)



    Goyale:
    Selbstverständlich bietet der Hersteller eine lokale Herstellergarantie. Sämtliche Gesprächspartner versuchten, mich zu deren Inanspruchnahme zu bewegen. Solange gesetzliche Ansprüche gegen den VK bestehen, ziehe ich die aber (bisher) vor, weil man hier nicht dem Wohlwollen eines Dritten ausgesetzt ist, der im Kleingedruckten des Garantieversprechens irgendwelche Hürden festgelegt haben könnte.


    Oder finden sich abseits der rechtlichen Erwägungen Umstände, die die vorrangige Inanspruchnahme der Herstellergarantie empfehlen?


    Insoweit habe ich wenig Erfahrung, weil ich aufgrund häufiger Sachmängel von Neugeräten schon fast zum Konsumverweigerer geworden bin, der Neugeräte nur noch bei konkretem Bedarf (aktuell die Ausstattung mit Digitizer) kauft.



    Edit al.
    Und Windows (muss) sollte es günstigerweise auch können. ;)

  • Tastatur, MS Office/Exchange und Stift-Bedienung gehen auch beim iPad, bald auch bei den 10"-Geräten.



    Aber es sind halt die persönlichen Präferenzen.


    Dein Gerät gibt es bei Amazon übrigens für 219 EUR neu (237 EUR mit LTE; vor ein paar Tagen bei rd. 220 EUR).


    http://www.amazon.de/TrekStor-…nvertible+32+GB+10.1+Zoll


    Das relativiert Deinen ggfs. rückabzuwickelnden Nachlass. :D


    Hier der historische Preisverlauf (Camelcamelcamel):


    http://de.camelcamelcamel.com/…screen/product/B01521DD4G


    bzw.


    http://de.camelcamelcamel.com/…X587K?active=price_amazon (Drittanbieter in der Box aktivieren)

  • Frank:


    Welcher Händler war es? NBB?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Tastatur, MS Office/Exchange und Stift-Bedienung gehen auch beim iPad, bald auch bei den 10"-Geräten.
    ...


    Vielleicht lande ich dann ja doch noch bei einem iPad mit Stiftbedienung.


    Das von Dir verlinkte Trekstor Gerät ist im Übrigen ein anderes. Wie beim iPad werden verschiedene Ausstattungen angeboten. Bei dem von Dir verlinkten fehlt u.a. das UMTS/LTE-Modul (welches m.W. sämtliche in D genutzten Bänder beherrscht).

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