Hallo zusammen,
vielleicht kann mir einer bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen:
Ich bin zurzeit Kunde bei Vodafone Kabel Deutschland und habe dort den Tarif Internet & Telefon 32 mit einer Grundgebühr von 22,90 € (Rückholangebot) gebucht. Nächstmöglicher Kündigungstermin ist der 10.06.16, die Kündigung muss bis zum 10.03.16 (!!) erfolgen.
Wir möchten ganz gerne über meine Frau (ein wenig jünger als ich) den MagentaZuhause M Friends Tarif buchen, um somit von der vergünstigten Grundgebühr von 29,95 € zu profitieren.
Bisher war der Plan den VFKD-Vertrag auf meine Frau zu übertragen um dann eine Rufnummernmitnahme durchführen zu können.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit, dürfte die Übertragung und eine fristgerechte Kündigung wahrscheinlich nicht mehr hinhauen.
Nun ist es aber so, dass Wechsler bei der Telekom aktuell die Bereitstellungsgebühr gutgeschrieben bekommen, außerdem gibt es bei Online-Bestellung auch noch eine 50,- € Gutschrift und bei Buchung über Payback noch zusätzlich 5.000+1.500 Payback-Punkte (entspricht 65,- €). In Verbindung mit dem MagentaEins-Vorteil (10,- € monatliche Gutschrift auf die Handyrechnung) kämen wir somit auf eine rechnerische Grundgebühr von monatlich knapp 15 € ( 24 x 29,95 € + 69,95 € - 69,95 € -50,00 € - 65,00 € =603,80 € /24 Monate = 25,15 € - 10,00 € MagentaEINS = 15,15 €), was uns dazu bewegt hat einen Wechsel zu wagen.
Da die Vertragsübergabe+Kündigung aber wohl nicht mehr fristgerecht klappen würden und ich als Anschlussinhaber den Vertrag daher kündigen würde, wäre meine Frage, ob man es in der Bestellung dennoch als Wechsel darstellen kann, auch wenn die Anschlussinhaber sich unterscheiden? Es geht mir nur um die Darstellung eines Anbieterwechsels. Eine Rufnummernmitnahme ist somit nicht möglich und auch nicht nötig.
Denn nur dann ließe sich die Bereitstellungsgebühr sparen, da tatsächliche Neukunden diese Gebühr immer zahlen müssen. Es bliebe zwar bei den 50,- € und den Payback-Punkten, aber die knapp 70 € wären dann zu zahlen.
Weiß einer eine Lösung?