Du darfst die Nebenkostenabrechnung einsehen, d.h. Termin vereinbaren und die müssen Dir die Belege zu den einzelnen Positionen vorlegen.
Und bei der Putzfrau ist es dank des Mindestlohnes aufgrund der inzwischen damit verbundenen Monster-Bürokratie einfach nachzuvollziehen, da jede Zeiten penibel aufgezeichnet werden müssen.
Schwierig wird es, wenn die Putzfrau oder der Reinigungsdients mehrere Gebäude der Vermieter in Bearbeitung hat. Aber auch hier kann eine Aufteilung oder Schlüsselung nach Arbeitszeit oder qm erfolgen.
Wichtig: ab Zugang der Nebenkostenabrechnung läuft eine Frist!