Möbelverkauf/Kaution/Sicherheit

  • Hallo Gemeinde,


    da das Forum ja auf alles eine Antwort hat mal seit Jahren mal wieder eine Frage :


    Szenario :


    Umzug Ende April ( zwei Wohnungen = alles doppelt ). Ein Teil des Hausstandes soll weg ( Küche komplett, Schlafzimmer komplett , Waschmaschine und der Dinge mehr ).
    Nun habe ich begonnen die Sachen bei dem nicht namentlich erwähnten Portal feil zu bieten und einige ernsthafte Interessenten. Krux an der Sache ist ... das die Möbel erst im April "weg" können.


    Nun die Frage :


    Kann man bei ernsthaften Interessenten so eine Art " Kaution " verlangen ? Ich dachte so an 20 % des Verkaufspreises . Und wie regelt man das für beide Seiten sauber ?
    Ich habe keine Lust , das, wenn ein Käufer drei Tage vor der Angst abspringt , neu anzufangen . Die Wohnung muss ja irgendwann leer sein .


    Hat damit jemand Erfahrungen oder Ideen , wie man sowas regelt ?


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Grundsätzlich kannst du alles regeln wie du möchtest. Ob nun Anzahlung, volle Zahlung oder sonst irgendwie. Das einzige Problem an der Sache ist, dein Vertragspartner muss "mitspielen".



    Ansonsten bleibt dir nur auf Risiko zu setzen oder einen anderen Käufer zu suchen.

  • Hallo,


    bei jedem Verkauf kannst du einen Vertrag mit vereinbarter Lieferzeit aufsetzen.


    Einen entsprechenden Vertrag aufsetzen, eine Anzahlung einsetzen, die Anzahlung
    Kassieren und Quittieren, Liefertermin vereinbaren.


    Zur Absicherung im Beisein des Interessenten Fotos des Kaufgegenstandes machen
    und Ihm übermitteln.


    Die Frage, die sich stellt, ist, ob der Käufer diesem zustimmt.


    Denn dieser hat ja keine Garantie / Gewährleistung, das er das gekaufte Objekt, oder
    seine Anzahlung im Rahmen einer Nichterfüllung von Verkäuferseite bekommt / zurückbekommt.


    MfG

  • Re: Möbelverkauf/Kaution/Sicherheit


    Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Krux an der Sache ist ... das die Möbel erst im April "weg" können.

    Das ist doch ne reine Einstellungssache.


    Wenn es um zwei Singlewohnungen geht würde ich die Sachen nach Dringlichkeit abverkaufen = z.B. Küche kann früher weg da man werktags eh sehr selten kocht und sich am WE in der anderen Wohnung bekochen kann oder Bett kann weg da die durchgelegene Matraze vielleicht eh nicht mit verkauft wird und man dann halt 4 Wochen auf der Matraze schläft.
    usw.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • So würde ich das auch machen. Findet sich ein Interessent, dann weg damit. Zur Not den Kram in Kisten packen, auf den Boden stellen usw


    Wenn ich jetzt nach einem Schrank suchen würde, dann will ich den in der Regel gleich und nicht erst Ende April.

  • Habe unsere Küche vor einem Jahr über ein großes Kleinanzeigenportal verkauft. Ging ohne Probleme, potentieller Kunde hat auch einen Teil des Kaufpreises angezahlt.

  • Pollis Vorschlag kann ich nur zustimmen.


    mr2000, falls ihr zusammen ziehen solltet egal ob komplett neue Wohnung oder in eine der beiden bestehenden, dann biete alles an was weg soll. Vielleicht wollt ihr auch was neues. Noch hast du Zeit zu warten, falls die Gebote unter deiner Schmerzgrenze sind.


    Das mit ner Anzahlung kann gut gehen jedoch besteht die Möglichkeit das sich die Abholung beim Käufer verzögert was auch ärgerlich ist ..

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Hmm, als Käufer würde ich eher nichts anzahlen, denn das ist bei unbekannten Verkäufern ein Risiko, zumal die Ware sich auch verschlechtern könnte (Beschädigung, Verschmutzung).
    Als Verkäufer würde ich eher schauen, dass die Sachen kurzfristig verkauft werden, dann muß man nicht lange Waren reservieren. Man kann auch mal ohne Couch, Schrank, Bett, Küche auskommen. Vor allem bei der Küche dauert es doch etwas länger, bis ein passender Käufer gefunden und diese abgebaut ist. Zumal der Käufer evtl. erst mal eine Transportmöglichkeit organisieren muss. Die Bezahlung selbst dürfte bei einzelnen gebrauchten Möbeln eher in bar bei Abholung sein. Bei einer guten und teuren Küche sieht das evtl. anders aus.

    Herbert

  • Ich hab vor meinen Umzug auch das ein oder andere Möbelteil über die entsprechenden Portale verkauft.
    Meine Verkaufsaktion hat ergeben, dass auch auf den ersten Blick seriös erscheinende Käufer einen Tag später dann doch kein Interesse mehr haben oder man zu den vereinbarten Terminen oftmals in der Wohnung sitzt und keiner auftaucht.


    Gerade der Verkauf meiner Küche war arg zeit- und auch nervenaufreibend, denn es gab reichlich Anfragen und Diskussionen zum Thema Kaufumfang, Preis, Abholtermin oder ob ich die Küche nicht sogar liefern könnte, wenn ich doch eh ein Umzugsunternehmen am Start hätte!


    Wenn Du zu spät mit der geplanten Abholung anfängst gehst Du das Risiko ein, dass der Käufer -trotz Anzahlung- nicht am vereinbarten Termin auftaucht und Du dann erstmal auf den Möbeln sitzt und sie vermutlich nicht mal einfach neu anbieten oder sogar entsorgen kannst, da du einen gültigen Kaufvertrag hast. Ich könnte mir vorstellen, dass du rechtlich dann erst wieder Anmahnen etc. müsstest, bevor du die Sachen dann wegschmeißen darfst und die Zeit hast Du dann unter Umständen gar nicht mehr bevor der Umzug wirklich ansteht.


    Mein Tipp wäre zu überlegen auf welche Möbel du jetzt schon verzichten kannst und diese dann auch direkt an Interessenten abzugeben! Alles was jetzt schon verkauft ist, stellt Dich hinterher vor weniger Probleme und das Geld hast Du auch schon definitiv in den Händen. Dazu kommt, dass du in der echten Umzugsphase weniger Zeit für den Verkauf der alten Möbel aufwenden musst und dich somit voll und ganz auf den Umzug und das neue konzentrieren kannst.


    Liebe Grüße
    smoerf

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