Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Person A klagt ohne RSV vor dem Verwaltungsgericht. Im Vorabgespräch geht die Anwältin von einem Steitwert X aus. Das Gericht legt den Streitwert jedoch nur mit ca. 1/3 X fest.
Beide Parteien einigen sich außergerichtlich und das Gericht setzt erneut den Streitwert ca. 1/3 X an.
Dagegen legt die Anwältin nun Beschwerde ein, weil der Streitwert - ihrer Meinung nach - bei X liegen müsste.
Ist diese Vorgehensweise so korrekt? Muss A einen für ihn negativen Beschluss so akzeptieren?
Person A dankt vorab!