Hallo!
Ein aktueller, ziemlich kranker Fall von Bürokratie:
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft, der Erbschein wurde bereits ausgestellt und bezahlt.
Nun kommt plötzlich Post vom Nachlassgericht: Eine Stichprobe hat unseren Nachlassfall erwischt und die Rechtspflegerin ist der Meinung der Grundstückswert des geerbten Gartens wäre zu gering angesetzt. Durch unsere Angabe im entsprechenden Formular.
Dadurch wird nun aber alles hinterfragt: Auto, Haushalt Wertgegenstände. Dazu muss man aber wissen, dieses Grundstück wurde vor 8 Monaten durch die Verstorbene selbst erst geerbt. In diesem Fall hat das Gericht alles akzeptiert. Wir haben also die Unterlagen aus Februar (erster Todesfall) genommen und die Werte im Oktober (zweiter Todesfall) übernommen. Dieselbe (!) Rechtspflegering akzeptiert nun die Angaben nicht mehr.
Begründung: dem Grundstück ist eine Hausnummer zugewiesen (seit den 60ern, wohlgemerkt). Daher ist es ein Wohngrundstück und kein Garten mehr (Verzehnfachung des Wertes angeblich). Es liegt laut Geoportal ein Wert von 50€ vor. Was man dort nicht sieht, es liegt hinter der Baugrenze, außerhalb der Stadt. Darf nur als Garten genutzt werden und ist damit etwa 5€/m2. So die Aussage der Stadtverwaltung. Das Gericht bleibt aber bei der Hausnummerntheorie und will von der Stadt nichts wissen. Dass Katasteramt würde den höheren Wert (welcher ja wegen Nichtbebaubarkeit durch die Auflagen der Stadt nicht aktuell ist) bescheinigen.
Einfachster Weg scheint das Ablegen der Hausnummer zu sein. Mein Vater hat solch einen Garten der als Adresse einfach "....straße" hat, ohne Hausnummer. Es geht also. Aber wie wird man die Nummer los?