ZitatOriginal geschrieben von jFox
Der Verbraucherschutz wird in den Erwägungsgründen der Verordnung häufig genannt. Aber nach den Begriffsbestimmungen (Art. 2) ist ein Roamingkunde nicht beschränkt auf Verbraucher.
So sehe ich das auch. Bei der Richtlinie handelt es sich um eine, die den gemeinsamen europäischen Telekommunikationsmarkt regeln will und bezieht sich deswegen auf alle Marktteilnehmer, sowohl alle Anbieter wie auch alle Geschäfts- und Privatkunden.
Die Roaming-Aufschläge sind ja in den Augen der EU mit den Zöllen vergleichbar und verhindern teilweise die Freiheit, sich in der EU bewegen und handeln zu können. Es würde doch niemand auf die Idee kommen, die Zölle für die Geschäftskunden anders als für die Verbraucher zu gestalten.