EU-Roaming 30.4.2016

  • Bei der Telefónica (O2, E-Plus, Base,...) leider (noch) nicht. Ohne gebuchter Roamingoptionen werden irgendwelche Telefónica-Fantasiepreise im EU-Roaming berechnet.


    Wer keine EU-Flat hat, besorgt sich für den Urlaub bis zur Klärung der Angelegenheit zwischen der BNetzA und Telefónica am besten eine Vodafone CallYa Freikarte, ladet die mit 10 € auf und aktiviert den Smartphone Special Tarif. Damit gibt es dann 850 MB und 200 Minuten im EU-Roaming (10€/28 Tage). Falls die Anrufumleitungen beim eigenen Tarif nicht zu teuer berechnet werden, kann man die Anrufe auf die CallYa umleiten, bei der die ankommenden Anrufe in der EU nichts kosten oder den Anrufern diese Nummer vorläufig mitteilen.


    Am besten auch eine E-Mail an verbraucherservice@bnetza.de und mitteilen, dass man, ohne das bei BASE verlangt zu haben, auch nach dem 30.4. einem nicht-EU-Verordnung konformen Roamingtarif (TOP Reisevorteil Plus) zugeordnet wurde. Wie es oben in dem Text der BNetzA steht, musste bei allen ab dem 30.4.2016 der voreingestellte Tarif dem eigenen nationalen Tarif entsprechen, außer man hat nach diesem Datum oder kurz vorher ausdrücklich einen anderen Roamingtarif verlangt.

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Bei der Telefónica (O2, E-Plus, Base,...) leider (noch) nicht. Ohne gebuchter Roamingoptionen werden irgendwelche Telefónica-Fantasiepreise im EU-Roaming berechnet.


    Vielen Dank für deine Antwort und den wertvollen CallYa Tipp.


    Genau das von dir geschilderte Problem trifft nämlich auf mich zu und es ist leider auf der BASE-Seite nicht zu eruieren, welcher Roaming Tarif greifen würde, sollte ich die derzeit (merkwürdiger Weise) bestehende EU-Option im Auslandstarif TOP Reisevorteil Plus mit Fantasiepreisen kündigen. Die Kündigung der Option werde ich aber dennoch vornehmen und sollte lt. gefunder nachstehender Aussage auch keine Problem darstellen:


    Auszug Bundesnetzagenur:
    ------------------------------
    Für den Kunden besteht die Möglichkeit, jederzeit binnen eines Arbeitstages entgeltfrei, ohne Anknüpfung an bestimmte Bedingungen oder Einschränkungen, die sich auf andere Elemente des Vertrages als Roaming beziehen, aus oder zu den regulierten Tarifen zu wechseln. Die Roaminganbieter können den Tarifwechsel aufschieben, bis der zuvor geltende Roamingtarif während eines festgelegten Mindestzeitraums von höchstens zwei Monaten wirksam gewesen ist.
    -------------------------------


    Da der Urlaub kurz bevor steht, bleibt mir wohl keine andere Möglichkeit als von Prepaid-Ausweichmöglichkeit Gebrauch zu machen. Unbefriedigend ist es dennoch und ich wette, dass wenn die Haupturlaubszeit ansteht, die Foren von Verbraucherbeschwerden überquellen. Es gibt bestimmt massig Telefónica-Kunden, bei denen eine ähnliche Auslandsoption im Vertrag versteckt schlummert und die wohl erst nach dem Urlaub das böse Erwachen erleben.


    Also nochmal vielen lieben Dank und Grüße


    Phidias

  • Zitat

    Original geschrieben von john-vogel
    Generell gelten die Verbraucherschutzrichtlinien der EU ja nicht für Geschäftskunden. Weiß jemand, ob das für Roaming auch zutrifft?


    Oops!
    Bin zwar kein GK aber das die Verbraucherschutzlinien nicht für diese gelten,ist an mir vorbei gerauscht.
    Aber interessante Frage.


    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Bin zwar kein GK aber das die Verbraucherschutzlinien nicht für diese gelten,ist an mir vorbei gerauscht.

    Ja, das ist tatsächlich so. Sei es das Rückgaberecht beim Fernabsatz, Widerspruchsrecht bei SEPA-Lastschriften oder eben möglicherweise auch die Roaming-Verordnung (da bin ich mir aber nicht ganz sicher).

    iPhone 15 Pro im o2 Netz

  • Zwischen Gewerbetreibenden (Geschäftskunden) herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit.
    Privatkunden sind im Sinne des Gesetzes Verbraucher, die halt bestimmte Schutzrechte geniessen.


    Was ist daran unverständlich?


    LG

  • Zitat

    Original geschrieben von Moppelchen
    Zwischen Gewerbetreibenden (Geschäftskunden) herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit.
    Privatkunden sind im Sinne des Gesetzes Verbraucher, die halt bestimmte Schutzrechte geniessen.


    Was ist daran unverständlich?


    LG


    Vermutlich weil mir der Bezuig zu "Dauerschuldverhältnissen" da nicht in den Sinn kam?
    Wenn ein PK oder GK nun ein paar Schuhe im Versand bestellt,da ist mir das bekannt.
    Nicht aber bei Mobilfunkverträgen.
    Aber man lernt ja nie aus.


    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Der Verbraucherschutz wird in den Erwägungsgründen der Verordnung häufig genannt. Aber nach den Begriffsbestimmungen (Art. 2) ist ein Roamingkunde nicht beschränkt auf Verbraucher.


    Somit haben auch Geschäftskunden die Möglichkeit,
    - in den regulierten Tarif zu wechseln (Artikel 6(3));
    - die Preisinformation zu verlangen (Artikel 15(2)).


    Abweichende Vereinbarungen sind in der Tat möglich. Aber die Form (Klausel) und erst recht die Formulierungen sind erbärmlich. Da kann man doch nur lachen.


    Das sind alles traurige Spielchen von o2.de. Hoffentlich halten sie sich an die Aufforderung der Regulierungsbehörde (berichtet von peterdoo, http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5583604#post5583604) und setzen die aktuell vorgeschriebenen Höchstpreise noch vor den Sommerferien um. Schon im Interesse der Hotline-Mitarbeiter.

  • Bei FONIC mobile steht bei Preise innerhalb Europas:
    - Verbindungen nach Deutschland : 9 ct/Min.
    - Ankommende Verbindungen (Telefonie): kostenlos.


    Warum verlangt Telefonica bei Postpaid "mehr"?

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