ZitatOriginal geschrieben von john-vogel
Der o2 Tarif ist korrekt und entspricht der EU-Verordnung. Hier der entsprechende Absatz:
"In Situationen, in denen es keine spezifischen inländischen Endkundenpreise gibt, die als Grundlage für einen regulierten Endkunden-Roamingdienst verwendet werden könnten (z. B. im Falle von unbeschränkten Inlandstarife, von Paketen oder von Inlandstarifen, die keine Daten umfassen), sollte der inländische Endkundenpreis dem Entgeltmechanismus entsprechen, der zur Anwendung käme, wenn der Kunde in seinem Mitgliedstaat den Inlandstarif in Anspruch nähme."
Nachzulesen hier unter Abschnitt 26.
Und mit welcher Interpretation des Abschnitts kommt o2 dann darauf einen fiktiven Endkundenpreis festlegen zu dürfen? Oder wie habe ich mir die Gesamtargumentation von o2/Telefonica D vorzustellen?
Ich kann in dem Abschnitt nur lesen, dass Flats und Pakete auch im Ausland gelten- eben so als wäre der Kunde im Heimatnetz.